# esg-bericht.io — Freiwilliger VSME-Nachhaltigkeitsbericht für KMU > Software für den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach dem EU-Standard VSME (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte ohne eigene Berichtspflicht: geführte Erhebung Basismodul B1–B11 und optional Zusatzmodul C1–C9, CO₂-Rechner für Scope 1 und 2, KI-Berichtstext nur aus Ihren Angaben, PDF für Banken, Kunden und Geschäftspartner. 49 € pro Monat je Arbeitsbereich. Betrieben von der MLR Ventures GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 284829 B). esg-bericht.io ist ein eigenständiges Produkt mit eigener Anmeldung auf dieser Domain und läuft auf der Plattform jahresabschluss.io (gleiches Konto, gleiche Gesellschaften, Server in der EU). Markt: Deutschland. Sprache: Deutsch. - Stand dieser Datei: 2026-10-15 - Strukturierte Produktdaten: [ai-overview.json](https://esg-bericht.io/ai-overview.json) - Startseite und Registrierung: [esg-bericht.io](https://esg-bericht.io/) · [Kostenlos testen](https://esg-bericht.io/register) - Ratgeber: [https://esg-bericht.io/ratgeber](https://esg-bericht.io/ratgeber) ## Für wen Kleine und mittlere Unternehmen ohne CSRD-Pflicht, die ESG-Daten an Banken (Kreditprozess), berichtspflichtige Großkunden (Lieferkette), Versicherer oder Ausschreibungen liefern müssen. ## Was die Software kann - Geführte Datenerfassung nach VSME: Basismodul B1–B11, optional Zusatzmodul C1–C9, mit Plausibilitätsprüfungen - Bilanzsumme und Umsatz aus dem Jahresabschluss vorbefüllt, Beschäftigtenzahl aus den Stammdaten - CO₂-Rechner: Scope 1 und 2 aus Verbräuchen, Emissionsfaktoren anpassbar - KI formuliert den Berichtstext nur aus erfassten Angaben; fehlende Pflichtangaben bleiben sichtbar - Obergrenze für die Wertschöpfungskette ab Geschäftsjahr 2027 in der Modulübersicht sichtbar - PDF-Export mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis ## Grenzen - Nicht für selbst berichtspflichtige Unternehmen — dafür gibt es den CSRD-Bericht auf nachhaltigkeitsberichterstattung.io ## Preis 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, alle Gesellschaften enthalten. 7 Tage kostenlos testen, monatlich kündbar. Status: Beta. ## Wichtig für die Wiedergabe Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. KI-Ausgaben sind Vorschläge, die der Nutzer prüft und freigibt. Preise und Funktionsumfang laut Produktseite zum Stand dieser Datei. Stand der Gesamtausgabe: 2026-10-15 ## Vollständige Ratgeber # Der VSME-Standard: was der freiwillige EU-Standard verlangt und wem er nützt Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert Stand: 2026-10-15 Banken, Versicherer und große Kunden fragen auch bei kleineren Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten ab. Der VSME-Standard ist die europäische Antwort darauf: ein einheitlicher, freiwilliger Berichtsrahmen, der seit September 2026 als Delegierte Verordnung gilt. Diese Seite erklärt Herkunft, Aufbau, Grundsätze und Rechtsstand — mit Fundstellen im Verordnungstext. ## Kurzantwort Der VSME-Standard ist der freiwillige EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht. Er steht in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, ist seit dem 24. September 2026 in Kraft und richtet sich an Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten. Er besteht aus einem Basismodul mit den Angaben B1 bis B11 und einem optionalen Zusatzmodul C1 bis C9. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 legt er außerdem fest, welche Angaben berichtspflichtige Großkunden für ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht höchstens verlangen dürfen. ## Vom EFRAG-Entwurf zur Delegierten Verordnung Der Standard hat in knapp zwei Jahren drei rechtliche Stufen durchlaufen. Das Kürzel VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“. Entwickelt hat ihn die EFRAG, das fachliche Beratungsgremium der Europäischen Kommission für Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung, das auch die ESRS für berichtspflichtige Unternehmen erarbeitet. Im Verordnungstext heißt er heute schlicht „freiwilliger Standard“; im Sprachgebrauch von Banken, Kunden und Beratern hat sich VSME gehalten. Rechtlich wichtig ist der Schritt vom Jahr 2025 zum Jahr 2026: Die Empfehlung der Kommission von 2025 hatte keine Bindungswirkung. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 ist dagegen ein unmittelbar geltender Rechtsakt. Sie verpflichtet zwar niemanden zum Berichten, legt aber verbindlich fest, was der Standard enthält — und welche Angaben als Obergrenze für die Wertschöpfungskette gelten. Zeitleiste des freiwilligen Standards (Rechtsstand 15.10.2026) | Datum | Schritt | Bedeutung für Unternehmen | | --- | --- | --- | | Dezember 2024 | EFRAG veröffentlicht den VSME | Fachlicher Standard der EFRAG ohne Rechtswirkung | | 30.07.2025 | Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission | Erste EU-Fassung, rechtlich unverbindlich | | 24.02.2026 | Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) | Auftrag an die Kommission, einen freiwilligen Standard per delegiertem Rechtsakt festzulegen (Art. 29ca Rechnungslegungsrichtlinie) | | 03.07.2026 | Kommission erlässt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 | Inhalt des Standards in Anhang I, Obergrenze in Anhang II | | 21.09.2026 | Veröffentlichung im Amtsblatt der EU | Text in allen Amtssprachen verfügbar | | 24.09.2026 | Inkrafttreten (dritter Tag nach Veröffentlichung) | Standard nutzbar; die Empfehlung von 2025 gilt als nicht mehr rechtswirksam | | ab Geschäftsjahr 2027 | Artikel 3 gilt (Obergrenze für die Wertschöpfungskette) | Schutz vor übermäßigen Datenanfragen berichtspflichtiger Kunden | ## Für wen der Standard gedacht ist Nach Nummer 2 von Anhang I ist der Standard für Unternehmen bestimmt, bei denen am Bilanzstichtag die Grenze von durchschnittlich 1.000 Beschäftigten während des vorangegangenen Geschäftsjahres nicht überschritten wird. Eine Fußnote stellt klar, dass dazu auch Selbstständige, Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und börsennotierte Kleinstunternehmen zählen. Auf die Rechtsform kommt es also nicht an: Eine GmbH kann den Standard ebenso anwenden wie eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen. Artikel 2 der Verordnung ergänzt: Anwenden kann ihn jedes Unternehmen, das nicht selbst den verbindlichen Berichtspflichten der Rechnungslegungsrichtlinie unterliegt. Nach der Omnibus-Richtlinie trifft diese Pflicht künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Für den Mittelstand ist der freiwillige Standard damit der Regelfall, wenn Nachhaltigkeitsdaten gefragt sind. Eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Erwägungsgrund 5 der Verordnung hält ausdrücklich fest, dass Unternehmen, die den Standard anwenden, ihre Angaben nicht prüfen lassen müssen. Ob ein Kunde oder eine Bank im Einzelfall trotzdem Nachweise sehen will, ist eine Frage der Geschäftsbeziehung, nicht des Standards. ## Aufbau: zwei Module und vier Arten von Datenpunkten Der Standard besteht aus zwei Modulen. Das Basismodul umfasst die Angaben B1 und B2 sowie die Basiskennzahlen B3 bis B11; es ist laut Nummer 6 der angestrebte Ansatz für Kleinstunternehmen und die Mindestanforderung für alle anderen. Das Zusatzmodul C1 bis C9 enthält Datenpunkte, die Banken, Investoren und Firmenkunden zusätzlich anfragen dürften. Es lässt sich nur zusammen mit dem Basismodul anwenden (Nummer 7). Innerhalb der Module unterscheidet Nummer 8 vier Arten von Datenpunkten: erforderliche Angaben, Angaben nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz, freiwillige Angaben und Angaben, die nur bei sektorspezifischen Informationen in Betracht kommen. Neu gegenüber früheren Fassungen ist eine Größenstaffel: Datenpunkte in eckigen Klammern sind für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten freiwillig, für alle anderen erforderlich. Gliederung von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Bereich | Basismodul | Zusatzmodul | | --- | --- | --- | | Allgemeine Informationen | B1 Grundlagen für die Erstellung · B2 Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen | C1 Strategie und Geschäftsmodell · C2 Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und Initiativen | | Umwelt | B3 Energie und Treibhausgasemissionen · B4 Verschmutzung · B5 Biodiversität · B6 Wasser · B7 Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Abfall | Erwägungen zu Scope 3 · C3 THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel · C4 Klimarisiken | | Soziales | B8 Arbeitskräfte allgemein · B9 Gesundheitsschutz und Sicherheit · B10 Vergütung, Tarifverträge, Weiterbildung | C5 zusätzliche Merkmale der Arbeitskräfte · C6 Menschenrechtskonzepte · C7 Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte | | Governance | B11 Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung | C8 Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten · C9 Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan | ## Option A oder Option B — und die Übereinstimmungserklärung Unter B1 erklärt das Unternehmen, welche Option es gewählt hat: Option A ist das Basismodul allein, Option B das Basismodul zusammen mit dem Zusatzmodul. Dazu gehört eine ausdrückliche Erklärung, dass der Bericht mit dem freiwilligen Standard in der gewählten Option übereinstimmt. Die Vorgaben eines Moduls müssen vollständig erfüllt sein; eine Auswahl einzelner Basisangaben genügt für diese Erklärung nicht. Wer nur einzelne Angaben aus dem Zusatzmodul ergänzen möchte, kann das nach Nummer 25 tun. Für Option B müssen dagegen alle Angaben des Zusatzmoduls bearbeitet sein. Angaben nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz bleiben dabei weg, wenn der beschriebene Umstand nicht vorliegt — eine fehlende Angabe dieser Art gilt nach Nummer 15 als nicht zutreffend und nicht als Lücke. ## Grundsätze, die für den ganzen Bericht gelten Anhang I stellt allgemeine Regeln vor die einzelnen Angaben. - Qualität der Angaben: relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, verständlich und überprüfbar (Nummer 11) - Vergleichsinformationen: ab dem zweiten Berichtsjahr mit Vorjahreswerten, außer bei erstmals ausgewiesenen Kennzahlen (Nummer 14) - Gruppen: Mutterunternehmen wird ein konsolidierter Bericht empfohlen; sind die Töchter einbezogen, müssen sie nicht selbst berichten (Nummern 16 und 17) - Turnus: jährlich, wenn Kunden oder Banken jährlich fragen; der Berichtszeitraum passt zum Jahresabschluss; unveränderte Datenpunkte dürfen auf den Vorjahresbericht verweisen (Nummer 18) - EMAS: Eine Umwelterklärung nach der EMAS-Verordnung lässt sich mit dem Bericht zusammenführen, gemeinsame Angaben stehen nur einmal darin (Nummer 19) - Veröffentlichung: Der Bericht richtet sich zunächst an Geschäftspartner; wer ihn veröffentlicht, kann ihn als Abschnitt des Lageberichts oder als eigenes Dokument vorlegen (Nummer 20) - Abschluss: Zahlen müssen mit dem Jahresabschluss desselben Zeitraums übereinstimmen und sich ihm zuordnen lassen (Nummer 23) ## Auslassen erlaubt — unter zwei Bedingungen Nummer 22 erlaubt, bestimmte Informationen wegzulassen: in Ausnahmefällen solche, deren Offenlegung der Geschäftslage ernsthaft schaden würde, Geschäftsgeheimnisse wie Know-how oder Innovationsergebnisse, Verschlusssachen sowie Informationen, die durch andere Rechtsvorschriften oder zum Schutz der Privatsphäre geschützt sind. Das betrifft zum Beispiel Belegschaftszahlen, aus denen sich bei sehr kleinen Teams Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen ließen. Die Auslassung ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens nennt das Unternehmen unter B1 jeden ausgelassenen Datenpunkt. Zweitens prüft es zu jedem Berichtsstichtag neu, ob die Gründe weiter bestehen. Eine einmal getroffene Entscheidung gilt also nicht automatisch für das Folgejahr. ## Was sich gegenüber der Empfehlung von 2025 geändert hat - B3 verlangt Energieverbrauch und absolute Treibhausgasemissionen; eine THG-Intensität je Umsatz ist keine Pflichtangabe mehr - B5 fragt nur noch nach Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und deren Bezeichnung, nicht mehr nach Flächenkennzahlen - B10 verlangt das Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern nur noch, wenn bereits eine gesetzliche Pflicht zu dieser Angabe besteht; Weiterbildungsstunden werden ohne Aufteilung nach Geschlecht angegeben - Die Fluktuation der Beschäftigten steht im Zusatzmodul (C5) statt im Basismodul - Neu ist die Staffel nach Unternehmensgröße: Angaben in eckigen Klammern sind bis 10 Beschäftigte freiwillig Die Verordnung beruht nach Artikel 29ca der Rechnungslegungsrichtlinie auf der Empfehlung (EU) 2025/1710 und behält deren modulare Struktur. Inhaltlich wurde der Standard an mehreren Stellen verschlankt. Wer bereits nach der Empfehlung oder dem EFRAG-Text von 2024 berichtet hat, sollte die eigene Gliederung deshalb gegen den neuen Anhang I abgleichen, statt sie unverändert fortzuschreiben. ## Was der Standard nicht ist Der freiwillige Standard begründet keine Berichtspflicht; Nummer 4 von Anhang I sagt das ausdrücklich. Er ist auch keine verkleinerte Fassung der ESRS, die man nach Belieben kürzen darf: Er deckt laut Nummer 3 dieselben Nachhaltigkeitsaspekte ab wie die ESRS, aber mit eigenen, verhältnismäßigen Anforderungen. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, wie sie die ESRS vorsehen, verlangt er nicht. Ergänzende Hilfen stellt die EFRAG bereit: Erläuterungen, praktische Leitlinien und Meldebögen auf ihrer Website und ihrer Plattform „Knowledge Hub“ (Nummer 5, Artikel 2 Absatz 2). Diese Leitlinien sind nicht Teil der Verordnung; sie helfen bei der Auslegung, ändern aber den Inhalt des Standards nicht. ## So geht es mit esg-bericht.io - Katalog nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, Basismodul B1–B11 und Zusatzmodul C1–C9 - Bei bis zu 10 Beschäftigten werden die Angaben in eckigen Klammern als nicht erforderlich markiert, sobald die Beschäftigtenzahl erfasst ist - Auslassungen nach Nummer 22 einzeln kennzeichnen; der Bericht nennt sie unter B1, im Folgejahr wird neu entschieden - 49 € pro Monat je Arbeitsbereich mit allen Gesellschaften, monatlich kündbar, derzeit als Beta geöffnet esg-bericht.io bildet Anhang I als geführte Erhebung ab: Sie wählen je Bericht Option A oder Option B, beantworten die Angaben Abschnitt für Abschnitt und erhalten am Ende einen Bericht mit Übereinstimmungserklärung und VSME-Index als PDF. Die Software richtet sich an Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht; berichtspflichtige Unternehmen finden das passende Angebot unter nachhaltigkeitsberichterstattung.io. ## Häufige Fragen ### Ist der VSME-Standard Pflicht? Nein. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 regelt einen freiwilligen Standard; Anhang I Nummer 4 stellt klar, dass er keine rechtlich bindenden Berichtspflichten begründet. Verbindlich ist die Verordnung nur insoweit, als sie ab dem Geschäftsjahr 2027 die Obergrenze festlegt, bis zu der berichtspflichtige Unternehmen Daten aus ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen. ### Seit wann gilt der VSME als EU-Verordnung? Die Verordnung wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am dritten Tag danach, am 24. September 2026, in Kraft getreten. Den Standard können Sie seitdem anwenden. Artikel 3 mit der Obergrenze für die Wertschöpfungskette gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. ### Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS? Inhaltlich keiner, es geht um denselben Standard in zwei Entwicklungsstufen. VSME war der Name des EFRAG-Entwurfs von 2024 und der Empfehlung von 2025. Die Verordnung von 2026 nennt ihn „freiwilligen Standard“, in englischen Texten oft mit VS abgekürzt. Wer heute einen VSME-Bericht erstellt, sollte sich auf die Fassung in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 beziehen. ### Gilt der Standard auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten? Bestimmt ist er für Unternehmen bis durchschnittlich 1.000 Beschäftigte. Artikel 2 erlaubt die freiwillige Anwendung aber jedem Unternehmen, das selbst nicht berichtspflichtig ist. Den Schutz der Obergrenze für die Wertschöpfungskette genießen allerdings nur Unternehmen, die die 1.000-Beschäftigten-Grenze im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überschritten haben. ### Muss ein VSME-Bericht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden? Nein. Erwägungsgrund 5 der Verordnung hält fest, dass Unternehmen, die den Standard anwenden, keine Prüfung durchführen lassen müssen. Eine freiwillige Prüfung bleibt möglich, etwa wenn ein Kunde sie vertraglich vereinbart hat. Hilfreich ist in jedem Fall eine saubere Ablage der Belege, aus denen die Zahlen stammen. ### Muss ich den Bericht veröffentlichen? Nein. Nummer 20 von Anhang I beschreibt den Bericht in erster Linie als Information für tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner. Sie können ihn gezielt an Bank und Kunden weitergeben oder veröffentlichen. Wer ihn veröffentlicht, kann ihn als gesonderten Abschnitt des Lageberichts oder als eigenes Dokument vorlegen. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Freiwilliger Standard (Anhang I) und Obergrenze für die Wertschöpfungskette (Anhang II), ABl. L vom 21.9.2026 - [Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) — Art. 29ca Rechnungslegungsrichtlinie: Ermächtigung für den freiwilligen Standard; neue Schwellen der Berichtspflicht - [Empfehlung (EU) 2025/1710](https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2025/1710/oj) — Vorgängerfassung des Standards, seit 24.9.2026 nicht mehr rechtswirksam - [EFRAG: ESRS Knowledge Hub](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-esrs-knowledge-hub-2026-revised-esrs-and-voluntary-standard-interactive-document-set-now) — Interaktive Fassung des freiwilligen Standards und Ankündigung der Leitlinien ## Weiterführende Seiten - [VSME-Basismodul B1 bis B11 im Detail](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [VSME-Zusatzmodul C1 bis C9](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette ab 2027](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen) - [VSME oder CSRD](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-oder-csrd) ## Den VSME-Bericht nach dem neuen Anhang I aufbauen Geführte Erhebung für Option A oder B, Größenstaffel bis 10 Beschäftigte, Auslassungen nach Nummer 22 und ein PDF mit Übereinstimmungserklärung. [Bericht anlegen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Einen Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen — vom ersten Datenblatt bis zur Weitergabe Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen Stand: 2026-10-15 Die Anfrage kommt meist von außen: Die Hausbank will ESG-Daten, ein Großkunde schickt einen Lieferantenfragebogen, eine Ausschreibung verlangt Nachhaltigkeitsangaben. Diese Seite zeigt, wie ein kleines oder mittleres Unternehmen daraus einen strukturierten Bericht nach dem freiwilligen EU-Standard macht — mit Datenquellen, Rollen und den Fehlern, die am häufigsten Nacharbeit kosten. ## Kurzantwort Einen Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen Sie am besten nach dem freiwilligen EU-Standard (VSME, Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560): erst Anlass und Empfänger klären, dann Option A (Basismodul B1–B11) oder Option B (zusätzlich C1–C9) wählen, die Daten aus Jahresabschluss, Lohnabrechnung, Versorger- und Entsorgerrechnungen zusammentragen, Kennzahlen wie Scope 1 und 2 berechnen und den Bericht mit Übereinstimmungserklärung freigeben. Die meisten Daten liegen im Betrieb bereits vor; der Aufwand steckt im Zusammensuchen und Abstimmen, nicht im Schreiben. ## Vorab: Anlass, Empfänger und Umfang klären Bevor Sie Daten sammeln, lohnt ein Blick auf die Anfrage selbst. Wer fragt, wofür und in welcher Form? Eine Bank, die im Kreditprozess Klimarisiken einschätzen will, braucht andere Schwerpunkte als ein Industriekunde, der Daten für seinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht einsammelt. Fragen Sie nach, ob ein Bericht nach dem freiwilligen Standard akzeptiert wird. In vielen Fällen ersetzt ein solcher Bericht mehrere Fragebögen, weil sich die Fragen der Empfänger an denselben Datenpunkten orientieren. Danach legen Sie den Umfang fest. Option A, das Basismodul, ist nach Anhang I die Mindestanforderung und für Kleinstunternehmen der vorgesehene Weg. Option B mit dem Zusatzmodul lohnt sich, wenn Banken, Investoren oder Konzernkunden ausdrücklich nach Geschäftsmodell, Klimazielen, Klimarisiken oder Menschenrechtskonzepten fragen. Einzelne Zusatzangaben können Sie auch ergänzen, ohne Option B zu erklären. ## Neun Schritte zum fertigen Bericht - Schritt 1 — Berichtsrahmen festlegen: Berichtsjahr (passend zum Geschäftsjahr des Jahresabschlusses), Option A oder B, Einzelbericht oder konsolidiert mit Tochtergesellschaften. - Schritt 2 — Verantwortliche bestimmen: eine Person, die den Bericht zusammenführt, und je Themenblock eine Ansprechperson im Betrieb. - Schritt 3 — Datenanfragen versenden: Zählerstände, Jahresrechnungen von Strom-, Gas- und Wasserversorgern, Entsorgerabrechnungen, Tankkartenauswertungen, Personalzahlen. - Schritt 4 — Allgemeine Angaben unter B1 erfassen: Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Beschäftigte, Land der Hauptgeschäftstätigkeit, Standorte mit Geoposition, Zertifikate. - Schritt 5 — Umweltkennzahlen berechnen: Energieverbrauch in MWh, Scope-1- und standortbezogene Scope-2-Emissionen, Wasserentnahme, Abfallmengen; jeweils mit Quelle der Faktoren. - Schritt 6 — Sozial- und Governance-Kennzahlen erheben: Verträge und Geschlecht, meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Quote, Mindestlohn, Tarifbindung, Weiterbildungsstunden, Korruptionsverurteilungen. - Schritt 7 — Verfahrensweisen und Konzepte unter B2 beschreiben: nur, was es tatsächlich gibt, mit Zielen, wenn welche festgelegt sind. - Schritt 8 — Prüfen und abstimmen: Summen gegen Jahresabschluss und Lohnbuchhaltung, Plausibilität gegenüber dem Vorjahr, Auslassungen nach Nummer 22 begründen. - Schritt 9 — Freigeben und weitergeben: Übereinstimmungserklärung unter B1, Freigabe durch die Geschäftsführung, Ablage der Belege, Versand an Bank und Kunden. ## Woher die Daten kommen Fast jede Angabe des Basismoduls hat eine Quelle, die im Betrieb bereits existiert. Datenquellen je Angabe des Basismoduls (Beispiele für typische KMU) | Angabe | Typische Quelle im Betrieb | Worauf achten | | --- | --- | --- | | B1 Bilanzsumme, Umsatzerlöse | Festgestellter Jahresabschluss | Zahlen müssen mit dem Abschluss desselben Zeitraums übereinstimmen (Nummer 23) | | B1 Beschäftigte | Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalstamm | Kopfzahl oder Vollzeitäquivalente — eine Zählweise für B1 und B8 durchhalten | | B1 Standorte | Miet- und Pachtverträge, Grundbuch | Geoposition je Standort, auch für gemietete Büros und Lager | | B3 Strom | Jahresabrechnung des Versorgers | Anteil erneuerbarer Energie laut Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG | | B3 Erdgas, Heizöl, Kraftstoffe | Gasrechnung (kWh), Lieferscheine, Tankkarten-Auswertung | Liter und kWh getrennt sammeln, Umrechnung dokumentieren | | B6 Wasser | Wasserrechnung in m³, eigene Zähler | Bei Produktionsverfahren mit hohem Wasserverbrauch auch den Verbrauch angeben | | B7 Abfall | Entsorgerabrechnungen, Wiegescheine, Nachweise für gefährliche Abfälle | Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle getrennt, Anteil Recycling | | B8 Belegschaft | Personalstamm zum Stichtag oder Jahresdurchschnitt | Befristet/unbefristet und Geschlecht; Land nur bei mehreren Ländern | | B9 Arbeitsunfälle | Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft, Zeiterfassung | Meldepflichtig im Sinne des Standards: Tod oder mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit | | B10 Vergütung, Weiterbildung | Lohnabrechnung, Tarifvertrag, Schulungsnachweise | Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem als Durchschnitt | | B11 Korruption | Geschäftsführung, Rechtsberatung | Nur Verurteilungen und Geldstrafen im Berichtszeitraum | ## Rollen im Betrieb ### Geschäftsführung Sie entscheidet über Umfang und Option, beschreibt Verfahrensweisen und Konzepte unter B2, verantwortet die Angaben zu Korruption und Bestechung und gibt den Bericht frei. Ohne diese Freigabe sollte kein Bericht an Bank oder Kunden gehen. ### Buchhaltung und Steuerberatung Bilanzsumme und Umsatzerlöse stammen aus dem Jahresabschluss. Wer den Abschluss mit der Steuerberatung erstellt, stimmt die Finanzangaben am einfachsten dort ab; ob die Kanzlei darüber hinaus beim Bericht unterstützt, hängt von ihrem Leistungsangebot ab. ### Personal und Lohn Beschäftigtenzahlen nach Vertragsart und Geschlecht, geleistete Arbeitsstunden, Tarifbindung, Mindestlohn und Weiterbildungsstunden kommen aus Personalstamm und Lohnabrechnung. Achten Sie auf eine einheitliche Zählweise über alle Angaben hinweg. ### Technik, Einkauf und Arbeitssicherheit Energie- und Wasserverbräuche, Abfallmengen und Fuhrparkdaten liegen oft bei Haustechnik, Einkauf oder Fuhrparkverwaltung. Die Unfallzahlen kennt, wer die Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft erstellt. ## Zeitplan: an den Jahresabschluss koppeln Nach Nummer 18 von Anhang I soll der Berichtszeitraum zum Jahresabschluss passen. Praktisch heißt das: Der Nachhaltigkeitsbericht entsteht nach dem Geschäftsjahresende, parallel zum oder kurz nach dem Abschluss. Planen Sie dabei ein, dass Jahresabrechnungen der Versorger und Entsorger oft erst einige Wochen nach dem Stichtag eintreffen. Wer Zählerstände zum 31. Dezember selbst abliest und Tankkartenauswertungen monatlich ablegt, ist davon weniger abhängig. Hilfreich ist eine feste Reihenfolge: zuerst die Finanzangaben und Belegschaftszahlen, die mit dem Abschluss ohnehin geprüft werden, dann Energie, Wasser und Abfall, zuletzt die beschreibenden Angaben unter B2 und gegebenenfalls C1 bis C4. So schreiben Sie Texte erst, wenn die Zahlen feststehen, und müssen sie nicht nachträglich anpassen. ## Typische Fehler, die Nacharbeit kosten - Scope 2 mit Ökostrom auf null gesetzt: Der Standard verlangt standortbezogene Scope-2-Emissionen, also den durchschnittlichen Emissionsfaktor des Netzes; der Herkunftsnachweis wirkt nur auf den Anteil erneuerbarer Energie. - Brennwert und Heizwert vermischt: Gasrechnungen weisen kWh in der Regel nach dem Brennwert aus; der Emissionsfaktor muss zu dieser Bezugsgröße passen. - Unterschiedliche Beschäftigtenzahlen: B1 nennt Köpfe, B8 Vollzeitäquivalente, und niemand erklärt den Unterschied. - Finanzzahlen aus der vorläufigen Buchhaltung statt aus dem festgestellten Abschluss übernommen. - Auslassungen stillschweigend: Wer eine Angabe nach Nummer 22 weglässt, muss das unter B1 nennen. - Werbesprache unter B2: Beschreiben Sie Verfahrensweisen nüchtern und belegbar; Ziele nur, wenn sie messbar und terminiert sind. - Option fehlt: Ohne Angabe der Option und ohne Übereinstimmungserklärung ist nicht erkennbar, nach welchem Umfang berichtet wurde. ## Selbst erstellen oder erstellen lassen? Der freiwillige Standard ist so gebaut, dass ein Unternehmen ihn ohne externe Hilfe anwenden kann: Er verlangt keine Wesentlichkeitsanalyse, keine Prüfung und überwiegend Kennzahlen, die im Betrieb vorliegen. Externe Unterstützung ist sinnvoll, wenn Sie zum ersten Mal Emissionen berechnen, wenn mehrere Gesellschaften konsolidiert werden sollen oder wenn ein Kunde eine Prüfung verlangt. Auch beim Erstellenlassen bleibt die Datenarbeit im Unternehmen. Berater, Steuerberatung oder Agentur können Methoden erklären, Texte formulieren und Plausibilität prüfen; die Verbrauchs- und Personaldaten müssen trotzdem aus dem Betrieb kommen. Entscheidend ist deshalb weniger die Frage selbst oder fremd, sondern wie gut die Datenquellen im Haus organisiert sind. ## Das zweite Berichtsjahr Ab dem zweiten Bericht verlangt Nummer 14 Vergleichswerte für das Vorjahr, außer bei Kennzahlen, die Sie erstmals ausweisen. Datenpunkte, die sich nicht geändert haben, dürfen nach Nummer 18 auf den Vorjahresbericht verweisen. Auslassungen nach Nummer 22 müssen Sie dagegen zu jedem Stichtag neu prüfen. Der eigentliche Gewinn im zweiten Jahr ist die Routine: Datenquellen, Ansprechpersonen und Umrechnungen stehen fest. Wer im ersten Jahr festgehalten hat, welche Rechnung welche Zahl liefert, braucht für das Folgejahr vor allem die neuen Werte. ## So geht es mit esg-bericht.io - Fortschritt je Abschnitt sichtbar; Plausibilitätsprüfungen melden etwa eine Geschlechtersumme, die nicht zur Beschäftigtenzahl passt - CO₂-Rechner für Diesel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme und Strom mit Übernahme nach B3 - KI-Textentwürfe ausschließlich aus Ihren Angaben; fehlende Pflichtangaben stehen als \[BITTE ERGÄNZEN\] im Text - Nachweise je Bericht ablegen, Freigabe je Abschnitt, Ausgabe als eingefrorene Fassung mit PDF - Folgejahr übernimmt die Struktur des Vorjahresberichts; 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar esg-bericht.io führt durch genau diesen Ablauf: Bericht je Gesellschaft und Jahr anlegen, Option wählen, Angaben erfassen, Emissionen berechnen, Texte entwerfen lassen, prüfen und als PDF ausgeben. Liegt der Jahresabschluss auf derselben Plattform, sind Bilanzsumme und Umsatzerlöse bereits eingetragen. ## Häufige Fragen ### Wie lange dauert es, einen Nachhaltigkeitsbericht für ein KMU zu erstellen? Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Daten vorliegen, nicht vom Schreiben. Wer Jahresabschluss, Lohnauswertungen, Versorger- und Entsorgerrechnungen griffbereit hat, kommt mit dem Basismodul deutlich schneller voran als ein Betrieb, der Verbräuche erst bei Dienstleistern anfragen muss. Im zweiten Jahr verkürzt sich der Aufwand, weil Quellen und Umrechnungen feststehen. ### Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Nachhaltigkeitsbericht? Für das Basismodul brauchen Sie den Jahresabschluss, eine Auswertung des Personalstamms, die Jahresabrechnungen für Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Heizöl, Kraftstoffbelege oder Tankkartenauswertungen, die Abrechnungen Ihrer Entsorger und die Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft. Für B2 kommen vorhandene Richtlinien, Zertifikate und Maßnahmenpläne hinzu. ### Reicht für ein kleines Unternehmen das Basismodul? Meistens ja. Anhang I nennt das Basismodul ausdrücklich als vorgesehenen Ansatz für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen. Bei bis zu 10 Beschäftigten sind zudem mehrere Umweltangaben freiwillig. Das Zusatzmodul lohnt sich, wenn Empfänger ausdrücklich nach Klimazielen, Klimarisiken oder Menschenrechtskonzepten fragen. ### Kann der Steuerberater den Nachhaltigkeitsbericht erstellen? Die Kanzlei, die den Jahresabschluss erstellt, kennt die Finanzangaben am besten; ob sie den übrigen Bericht übernimmt, hängt von ihrem Leistungsangebot ab. Gesetzlich ist der freiwillige Bericht nicht an einen Berufsstand gebunden. Sinnvoll ist eine Aufteilung: Die Kanzlei stimmt Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit dem Abschluss ab, das Unternehmen liefert Verbrauchs- und Personaldaten und gibt den Bericht frei. ### Muss ich Scope 3 berechnen? Nein. B3 verlangt Scope-1- und standortbezogene Scope-2-Emissionen. Scope 3 behandelt der Standard unter den Erwägungen zum Zusatzmodul als Angabe, die je nach Tätigkeit angemessen sein kann, etwa im verarbeitenden Gewerbe oder beim Verpacken. Wer Scope 3 angibt, stellt es zusammen mit Scope 1 und 2 unter B3 dar. ### Was passiert, wenn mir einzelne Daten fehlen? Fehlende Pflichtangaben sollten Sie nicht schätzen, ohne die Methode offenzulegen. Liegen Daten nicht vor, beschaffen Sie sie für das nächste Jahr und beschreiben die Lücke offen. Bewusst auslassen dürfen Sie nur in den Fällen der Nummer 22, etwa bei Geschäftsgeheimnissen, und nur mit Nennung unter B1. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Nummern 6–23 (Aufbau, Grundsätze), B1–B11 (Basismodul) - [§ 193 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html) — Unfallanzeige bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit - [§ 42 EnWG](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html) — Stromkennzeichnung: Energieträgermix in oder mit der Rechnung ## Weiterführende Seiten - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) - [VSME-Basismodul B1 bis B11](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [CO₂-Bilanz: Scope 1 und 2 berechnen](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) - [Vorlage und Gliederung eines VSME-Berichts](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-bericht-vorlage-gliederung) - [Was ein Nachhaltigkeitsbericht kostet](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kosten-kmu) ## Den ersten Bericht strukturiert aufsetzen Geführte Erhebung nach Anhang I, Finanzangaben aus dem Abschluss, CO₂-Rechner und PDF-Ausgabe für Bank und Kunden — je Gesellschaft und Berichtsjahr. [Jetzt registrieren](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # THG-Bilanz für Unternehmen: Scope 1 und Scope 2 Schritt für Schritt berechnen Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen Stand: 2026-10-15 Die Treibhausgasbilanz ist für viele kleinere Unternehmen der Teil des Nachhaltigkeitsberichts, vor dem sie am meisten Respekt haben. Für Scope 1 und Scope 2 genügen aber Verbrauchsmengen, die auf Rechnungen stehen, und Emissionsfaktoren aus amtlichen Quellen. Diese Seite zeigt die Abgrenzung, die Faktoren mit Herleitung und ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. ## Kurzantwort Eine CO₂-Bilanz für Scope 1 und Scope 2 berechnen Sie, indem Sie jeden Jahresverbrauch mit seinem Emissionsfaktor multiplizieren: Brennstoffe und Kraftstoffe aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen ergeben Scope 1, eingekaufter Strom und eingekaufte Wärme Scope 2. Für Diesel nennt die EBeV 2030 Werte, aus denen sich rund 2,676 kg CO₂ je Liter ergeben, für Erdgas rund 0,181 kg CO₂ je kWh laut Gasrechnung; für den deutschen Strommix weist das Umweltbundesamt für 2025 geschätzt 352 g CO₂-Äquivalente je kWh aus. Der freiwillige EU-Standard verlangt unter B3 Scope 1 und den standortbezogenen Scope 2 in Tonnen CO₂e. ## Scope 1, 2 und 3 — die Abgrenzung Der freiwillige Standard verweist unter B3 auf den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen in der Fassung von 2004. Er verlangt die geschätzten absoluten Bruttoemissionen, also ohne Abzug von Kompensationen oder CO₂-Entnahmen. Zu den Treibhausgasen zählen nach Anlage A neben Kohlendioxid auch Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid sowie teil- und perfluorierte Kohlenwasserstoffe; sie werden in CO₂-Äquivalente umgerechnet. Abgrenzung der Scopes mit typischen Quellen in kleinen und mittleren Unternehmen | Scope | Definition nach Anlage A | Typische Quellen im KMU | Im VSME | | --- | --- | --- | --- | | Scope 1 | Direkte Emissionen aus Quellen im Eigentum oder unter Kontrolle des Unternehmens | Gas- oder Ölheizung, Firmenfahrzeuge, Flüssiggas-Stapler, Notstromaggregat, Kältemittelverluste aus eigenen Klima- und Kühlanlagen | B3, Pflicht (bis 10 Beschäftigte freiwillig) | | Scope 2 | Indirekte Emissionen aus der Erzeugung eingekauften Stroms, Dampfs, eingekaufter Wärme oder Kühlung | Netzstrom, Fernwärme, eingekaufter Dampf oder Kälte | B3, standortbezogen, Pflicht (bis 10 Beschäftigte freiwillig) | | Scope 3 | Alle übrigen indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Eingekaufte Waren, Transporte durch Dienstleister, Geschäftsreisen, Pendeln, Nutzung verkaufter Produkte | Freiwillig, je nach Tätigkeit angemessen (Nummern 49–52) | ## Erst die Grenze, dann die Zahlen Bevor Sie rechnen, legen Sie fest, was zum Unternehmen gehört. Das THG-Protokoll arbeitet mit einem Kontroll- oder Kapitalanteilsansatz. Für die meisten Mittelständler ist der Kontrollansatz naheliegend: Alles, was Sie selbst betreiben, gehört in die Bilanz — eigene und in der Regel auch selbst betriebene geleaste Fahrzeuge, gemietete Hallen mit eigener Heizung, Büros mit eigenem Stromvertrag. Die Grenze sollte zur Berichtsgrundlage unter B1 passen. Erstellen Sie einen konsolidierten Bericht mit Tochtergesellschaften, gehören deren Verbräuche dazu; bei einem Einzelbericht nur die eigenen. Halten Sie die Entscheidung schriftlich fest, damit das Folgejahr nach denselben Regeln gerechnet wird. ## Die Rechnung in drei Schritten - Verbräuche sammeln: je Energieträger die Jahresmenge in der Einheit der Rechnung — Liter Diesel, Benzin oder Heizöl, kWh Erdgas, kWh Strom und Fernwärme, Kilogramm Flüssiggas oder nachgefüllte Kältemittel. - Faktor zuordnen: je Energieträger einen Emissionsfaktor mit Quelle, Bezugsjahr und Bezugsgröße wählen; bei Strom den Faktor des Berichtsjahres. - Multiplizieren und zusammenfassen: Menge mal Faktor ergibt Kilogramm, geteilt durch 1.000 Tonnen; Scope 1 und Scope 2 getrennt ausweisen und nicht zu einem einzigen Wert verschmelzen, ohne die Bestandteile zu zeigen. ## Emissionsfaktoren mit Quelle und Herleitung Die Brennstoffwerte stammen aus Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030, die Stromwerte aus der Zeitreihe des Umweltbundesamts. Zwei Einschränkungen sollten Sie im Bericht offenlegen. Die Brennstofffaktoren der EBeV 2030 erfassen nur Kohlendioxid aus der Verbrennung, ohne Methan, Lachgas und ohne Vorkette. Der Stromfaktor des Umweltbundesamts ohne Vorketten enthält dagegen Methan und Lachgas als CO₂-Äquivalente. Für Fernwärme gibt es keinen bundeseinheitlichen Wert; maßgeblich ist die Angabe Ihres Versorgers, deren Quelle Sie im Bericht nennen. Emissionsfaktoren für Deutschland mit Herleitung (Stand der Quellen: EBeV 2030 Anlage 2; UBA Climate Change 16/2026) | Energieträger | Faktor | Herleitung | Quelle | | --- | --- | --- | --- | | Diesel | 2,676 kg CO₂ je Liter | 0,845 t je 1.000 l × 42,8 GJ/t × 0,074 t CO₂/GJ | EBeV 2030, Anlage 2, Nr. 3a | | Heizöl EL | 2,676 kg CO₂ je Liter | gleiche Dichte, gleicher Heizwert und Faktor wie Diesel | EBeV 2030, Anlage 2, Nr. 3b | | Benzin | 2,394 kg CO₂ je Liter | 0,755 t je 1.000 l × 43,5 GJ/t × 0,0729 t CO₂/GJ | EBeV 2030, Anlage 2, Nr. 1 | | Erdgas (kWh laut Gasrechnung) | 0,1814 kg CO₂ je kWh | 3,2508 GJ/MWh (3,6 × 0,903) × 0,0558 t CO₂/GJ | EBeV 2030, Anlage 2, Nr. 6 | | Flüssiggas | 3,013 kg CO₂ je kg | 46,0 GJ/t × 0,0655 t CO₂/GJ | EBeV 2030, Anlage 2, Nr. 5a/5b | | Strom, deutscher Strommix 2025 | 352 g CO₂e je kWh (geschätzt) | THG-Emissionsfaktor ohne Vorketten; reiner CO₂-Faktor 344 g/kWh | UBA, Climate Change 16/2026, Tabelle 2 | | Strom, deutscher Strommix 2024 | 361 g CO₂e je kWh (vorläufig) | THG-Emissionsfaktor ohne Vorketten; reiner CO₂-Faktor 353 g/kWh | UBA, Climate Change 16/2026, Tabelle 2 | | Strom, deutscher Strommix 2023 | 387 g CO₂e je kWh | THG-Emissionsfaktor ohne Vorketten; reiner CO₂-Faktor 379 g/kWh | UBA, Climate Change 16/2026, Tabelle 2 | ## Rechenbeispiel: Handwerksbetrieb mit Fuhrpark Ein erfundener Musterbetrieb, Berichtsjahr 2025, alle Werte nachrechenbar. Die Energiemengen der Kraftstoffe ergeben sich aus Dichte und Heizwert derselben EBeV-Zeilen: Diesel 0,845 kg/l × 42,8 MJ/kg = 36,17 MJ/l, geteilt durch 3,6 also rund 10,05 kWh je Liter; Benzin 0,755 × 43,5 = 32,84 MJ/l, rund 9,12 kWh je Liter. Erdgas und Strom gehen mit den kWh der Rechnung ein. Weisen Sie aus, dass die Erdgasmenge auf dem Brennwert beruht, denn mit dem Heizwert ergäbe sich ein kleinerer Energiewert. Bezieht der Betrieb 20.000 der 60.000 kWh als Ökostrom mit Herkunftsnachweis, ändert das am standortbezogenen Scope 2 nichts: Es bleibt bei 21,12 t CO₂e. In der Energietabelle von B3 steht dann aber 20,0 MWh Strom aus erneuerbaren und 40,0 MWh aus nicht erneuerbaren Quellen. Beispielrechnung Scope 1 und Scope 2 (Musterbetrieb, Berichtsjahr 2025) | Energieträger | Verbrauch | Faktor | Emissionen | Energie | | --- | --- | --- | --- | --- | | Diesel (Fuhrpark) | 9.000 l | 2,676 kg CO₂/l | 24,09 t CO₂ | 90,4 MWh | | Benzin (zwei Pkw) | 1.500 l | 2,394 kg CO₂/l | 3,59 t CO₂ | 13,7 MWh | | Erdgas (Heizung, kWh laut Gasrechnung) | 85.000 kWh | 0,1814 kg CO₂/kWh | 15,42 t CO₂ | 85,0 MWh | | Summe Scope 1 | | | 43,10 t | 189,1 MWh | | Strom (Netzbezug) | 60.000 kWh | 0,352 kg CO₂e/kWh | 21,12 t CO₂e | 60,0 MWh | | Summe Scope 2 (standortbezogen) | | | 21,12 t | 60,0 MWh | | Gesamt Scope 1 und 2 | | | 64,22 t | 249,1 MWh | ## Ökostrom, Herkunftsnachweise und der standortbezogene Ansatz Der freiwillige Standard verlangt unter B3 ausdrücklich die standortbezogenen Scope-2-Emissionen. Anlage A beschreibt sie als Emissionen, die mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des Netzes berechnet werden, in dem der Strom verbraucht wird. Ein Ökostromtarif senkt diesen Wert deshalb nicht. Eine marktbasierte Berechnung, die Lieferverträge und Herkunftsnachweise berücksichtigt, ist im Standard nicht gefordert; Sie können sie als zusätzliche Information angeben, wenn Empfänger danach fragen. Für die Aufteilung des Stroms in erneuerbar und nicht erneuerbar gilt dagegen, was in den Rechnungen der Versorgungsunternehmen angegeben ist. Stromlieferanten müssen den Energieträgermix nach § 42 EnWG in oder mit der Rechnung ausweisen. Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage, den Sie selbst verbrauchen, verursacht keine Scope-2-Emissionen, gehört aber als erneuerbare Energie in den Gesamtenergieverbrauch. ## Sonderfälle, die häufig übersehen werden - Brennwert oder Heizwert: Bezieht sich Ihre Gasmenge auf den Heizwert, ergibt die EBeV mit 3,6 GJ/MWh × 0,0558 rund 0,201 kg CO₂ je kWh statt 0,181 kg. - Biokraftstoffanteil: Die EBeV-Werte für Diesel und Benzin sind fossile Standardwerte ohne Abzug eines Bioanteils; wer den Bioanteil berücksichtigen will, braucht Angaben des Lieferanten. - Kältemittel: Nachgefüllte Mengen in eigenen Klima- und Kühlanlagen sind Leckageverluste und gehören mit ihrem Treibhauspotenzial zu Scope 1; die Mengen stehen in den Wartungsprotokollen. - Mietflächen: Heizung und Strom aus der Nebenkostenabrechnung gehören zu Ihrer Bilanz, wenn Sie die Flächen nutzen; verteilte Gebäudewerte als Schätzung kennzeichnen. - Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen: Ihr Strom läuft über Scope 2, nicht über Scope 1. - Schätzungen: Fehlen Werte für einzelne Monate, hochrechnen und die Methode im Bericht nennen. ## Scope 3: wann es sich lohnt Scope 3 ist im freiwilligen Standard keine Pflichtangabe. Die Nummern 49 bis 52 nennen ihn als Angabe, die je nach Tätigkeit angemessen sein kann, und heben das verarbeitende Gewerbe, die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, den Immobilienbau sowie das Abfüllen und Verpacken hervor. Wer Scope 3 angibt, bezieht sich auf die 15 Kategorien des THG-Protokolls, nimmt die nach eigener Bewertung signifikanten Kategorien auf und stellt sie unter B3 zusammen mit Scope 1 und 2 dar. Praktisch beginnen viele Unternehmen mit einer oder zwei Kategorien, für die Daten vorliegen, etwa Geschäftsreisen oder Transporte durch Speditionen. Wichtig ist, die einbezogenen Kategorien und die Methode zu nennen, damit Empfänger den Wert richtig einordnen. ## So geht es mit esg-bericht.io - Strom je Berichtsjahr nach der UBA-Zeitreihe, Brennstoffe nach EBeV 2030, je Zeile sichtbar - Eigene Faktoren, etwa vom Fernwärmeversorger, lassen sich je Zeile mit Quellenangabe eintragen - Ökostrom mit Herkunftsnachweis zählt beim Anteil erneuerbarer Energie, nicht beim Standortfaktor - Der Bericht enthält ein Methodenkapitel mit Quellenverzeichnis der verwendeten Faktoren - Scope 3 wird als freiwillige Angabe mit Kategorien und Methode erfasst, aber nicht berechnet Der CO₂-Rechner von esg-bericht.io übernimmt die Multiplikation und die Umrechnung in MWh. Sie tragen Liter und Kilowattstunden ein; die Software ordnet den Faktor mit Quelle zu, speichert ihn mit dem Bericht und überträgt Scope 1, standortbezogenen Scope 2 und die Energiewerte per Klick nach B3. ## Häufige Fragen ### Welcher Emissionsfaktor gilt für Strom im Jahr 2025? Das Umweltbundesamt weist für den deutschen Strommix 2025 einen geschätzten THG-Emissionsfaktor ohne Vorketten von 352 g CO₂-Äquivalenten je kWh aus, den reinen CO₂-Faktor mit 344 g je kWh. Für 2024 lauten die vorläufigen Werte 361 und 353 g. Verwenden Sie den Wert des Berichtsjahres und nennen Sie Datenstand und Quelle. ### Zählt Ökostrom in der THG-Bilanz als null Emissionen? Nicht im standortbezogenen Scope 2, den der freiwillige Standard unter B3 verlangt. Dort gilt der Durchschnittsfaktor des Netzes für den gesamten Strombezug. Ökostrom mit Herkunftsnachweis erhöht aber den ausgewiesenen Anteil erneuerbarer Energie. Eine marktbasierte Rechnung können Sie zusätzlich angeben, wenn ein Empfänger sie verlangt. ### Gehören Dienstwagen zu Scope 1? Fahrzeuge, die das Unternehmen besitzt oder selbst betreibt, gehören mit ihrem Kraftstoffverbrauch zu Scope 1. Das gilt nach dem Kontrollansatz in der Regel auch für geleaste Fahrzeuge im eigenen Betrieb. Fahrten in privaten Fahrzeugen von Beschäftigten oder mit Mietwagen und Bahn sind dagegen Scope-3-Kategorien. ### Was ist der Unterschied zwischen CO₂ und CO₂e? CO₂ ist nur Kohlendioxid. CO₂e, also CO₂-Äquivalente, rechnet weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas über ihr Treibhauspotenzial in die Wirkung von Kohlendioxid um. Der freiwillige Standard verlangt Angaben in Tonnen CO₂e. Faktoren, die nur CO₂ erfassen, sollten Sie im Bericht als solche kennzeichnen. ### Muss ich die THG-Intensität je Umsatz angeben? Nein. B3 verlangt in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 absolute Bruttoemissionen in Tonnen CO₂e. Eine Intensität je Million Euro Umsatz können Sie als zusätzliche Kennzahl angeben, etwa wenn eine Bank sie abfragt. Sie ersetzt aber nicht die absoluten Werte. ### Kann ich die THG-Bilanz erstellen lassen? Ja, Energieberater, Klimaschutzagenturen und Beratungsgesellschaften bieten das an. Für Scope 1 und 2 reicht bei überschaubarer Anlagenstruktur aber oft die eigene Rechnung mit amtlichen Faktoren. Externe Hilfe lohnt sich eher bei Scope 3, bei Prozessemissionen oder wenn ein Kunde eine geprüfte Bilanz verlangt. ## Quellen und Rechtsstand - [EBeV 2030, Anlage 2](https://www.gesetze-im-internet.de/ebev_2030/anlage_2.html) — Standardwerte für Dichte, Heizwert und Emissionsfaktor von Brennstoffen - [UBA Climate Change 16/2026](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-03/16_2026_CC.pdf) — Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix 1990–2025, Tabelle 2 - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I B3 und Anlage A](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Pflichtangaben zu Energie und Emissionen, Definitionen der Scopes - [GHG Protocol Corporate Standard](https://ghgprotocol.org/corporate-standard) — Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls, auf den B3 verweist - [§ 42 EnWG](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html) — Stromkennzeichnung als Quelle für den Anteil erneuerbarer Energie ## Weiterführende Seiten - [VSME-Basismodul B1 bis B11](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [VSME-Zusatzmodul: Klimaziele und Klimarisiken](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9) - [ESG-Fragebogen der Bank beantworten](https://esg-bericht.io/ratgeber/esg-fragebogen-bank-beantworten) - [Begriffe von Brennwert bis Scope 3](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-glossar) ## Scope 1 und 2 aus Ihren Rechnungen berechnen Verbräuche eintragen, Faktor mit Quelle prüfen, Ergebnis nach B3 übernehmen — mit Methodenkapitel im fertigen Bericht. [CO₂-Rechner nutzen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Das VSME-Basismodul: die elf Angaben B1 bis B11 und was jede verlangt Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11 Stand: 2026-10-15 Das Basismodul ist der Kern jedes Berichts nach dem freiwilligen EU-Standard. Wer es vollständig bearbeitet, kann Option A erklären — und beantwortet damit den größten Teil dessen, was Banken und Kunden typischerweise abfragen. Hier steht jede Angabe mit ihrer Nummer in Anhang I, mit der Größenstaffel für Kleinstbetriebe und mit dem Hinweis, ob sie zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette gehört. ## Kurzantwort Das VSME-Basismodul besteht aus elf Angaben: B1 Grundlagen der Erstellung, B2 Verfahrensweisen und Konzepte, B3 Energie und Treibhausgasemissionen, B4 Verschmutzung, B5 Biodiversität, B6 Wasser, B7 Ressourcen und Abfall, B8 bis B10 Arbeitskräfte sowie B11 Korruption und Bestechung. Es ist nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 die Mindestanforderung für jeden Bericht. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen die Umweltkennzahlen zu Energie, Emissionen, Wasser und Abfall freiwillig weglassen. ## Alle elf Angaben auf einen Blick Basismodul nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Angabe | Nummern | Inhalt | Bis 10 Beschäftigte | In der Obergrenze (Anhang II) | | --- | --- | --- | --- | --- | | B1 Grundlagen für die Erstellung | 27–28 | Option A/B mit Übereinstimmungserklärung, Auslassungen, Einzel- oder konsolidierter Bericht, Rechtsform, NACE, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte, Land, Standorte, Zertifikate | erforderlich | Option, Berichtsgrundlage und allgemeine Informationen: alle Größen | | B2 Verfahrensweisen, Konzepte, Initiativen | 29–31 | Ob es Verfahrensweisen, Konzepte, künftige Initiativen und Ziele gibt | erforderlich | nein | | B3 Energie und THG-Emissionen | 32–33 | Gesamtenergieverbrauch in MWh, Aufschlüsselung, Scope 1 und standortbezogener Scope 2 | freiwillig | Energie gesamt und Emissionen: über 10 Beschäftigte | | B4 Luft-, Wasser-, Bodenverschmutzung | 34 | Schadstoffemissionen, die ohnehin an Behörden gemeldet oder im Umweltmanagement offengelegt werden | falls zutreffend | nein | | B5 Biodiversität | 35 | Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität | falls zutreffend | nein | | B6 Wasser | 36–37 | Wasserentnahme; bei wasserintensiven Verfahren Verbrauch und Entnahme in Gebieten mit Wasserstress | freiwillig | Wasserentnahme: über 10 Beschäftigte | | B7 Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Abfall | 38–39 | Kreislaufgrundsätze, Abfall gefährlich/nicht gefährlich, Recyclinganteil, Materialströme | freiwillig | Kreislaufgrundsätze, Abfallmengen, Recyclinganteil: über 10 Beschäftigte | | B8 Arbeitskräfte — allgemeine Merkmale | 40 | Beschäftigte nach Vertragsart, Geschlecht und gegebenenfalls Land | erforderlich | Vertragsart und Geschlecht: alle Größen | | B9 Gesundheitsschutz und Sicherheit | 41 | Zahl und Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle, Todesfälle | erforderlich | Zahl und Quote der Unfälle: alle Größen | | B10 Vergütung, Tarifverträge, Weiterbildung | 42 | Mindestlohn, Verdienstgefälle bei gesetzlicher Pflicht, Tarifabdeckung, Weiterbildungsstunden | erforderlich | Mindestlohn, Tarifabdeckung, Weiterbildung: alle Größen | | B11 Korruption und Bestechung | 43 | Zahl der Verurteilungen und Summe der Geldstrafen im Berichtszeitraum | falls zutreffend | nein | ## B1 und B2: die allgemeinen Informationen B1 ist mehr als ein Deckblatt. Neben der gewählten Option und der Übereinstimmungserklärung verlangt Nummer 27 die Berichtsgrundlage, bei konsolidierten Berichten die einbezogenen Tochterunternehmen mit eingetragener Anschrift und sieben allgemeine Informationen: Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Zahl der Beschäftigten als Köpfe oder Vollzeitäquivalente, Land der Hauptgeschäftstätigkeit mit Standort der wesentlichen Vermögenswerte und die Geoposition aller Standorte, die das Unternehmen besitzt, pachtet oder bewirtschaftet. Anlage C ordnet die Geoposition den Offenlegungen nach Säule 3 der EBA zu, in denen Banken unter anderem die physischen Klimarisiken ihrer Kredite darstellen. Hat das Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat oder -siegel, beschreibt es dieses kurz, gegebenenfalls mit Aussteller, Datum und Bewertung (Nummer 28). B2 fragt, ob es Verfahrensweisen, Konzepte, künftige Initiativen und Ziele für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gibt. Der Standard nennt Beispiele: Senkung von Strom- und Wasserverbrauch, Verringerung der Emissionen, Vermeidung von Verschmutzung, Produktsicherheit, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung. Kleinere Unternehmen arbeiten nach Anlage A häufig mit Verfahrensweisen statt mit förmlichen Konzepten; beides ist zulässig. ## B3 bis B7: die Umweltkennzahlen B3 verlangt den Gesamtenergieverbrauch in MWh und, wenn die Daten beschaffbar sind, eine Aufteilung nach Strom und Kraft- oder Brennstoffen sowie nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen. Der Strom wird so angegeben, wie er in den Rechnungen der Versorger steht. Hinzu kommen die geschätzten Bruttoemissionen in Tonnen CO₂e nach dem THG-Protokoll: Scope 1 und standortbezogener Scope 2. B4 und B5 sind „Falls-zutreffend“-Angaben. B4 betrifft nur Schadstoffemissionen, die ein Unternehmen ohnehin an Behörden melden muss — etwa im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister oder in einer Emissionserklärung — oder freiwillig in einem Umweltmanagementsystem offenlegt; ein Verweis auf eine veröffentlichte Fundstelle genügt. B5 verlangt die Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und die Bezeichnung dieser Gebiete. Dazu zählen nach Anlage A unter anderem Natura-2000-Gebiete, Unesco-Weltnaturerbestätten und national ausgewiesene Schutzgebiete. B6 fragt nach der gesamten Wasserentnahme. Den Wasserverbrauch, also Entnahme abzüglich Ableitung, geben nur Unternehmen mit Produktionsverfahren an, die erheblich Wasser verbrauchen, zum Beispiel Trocknung oder Bewässerung; sie weisen auch die Entnahme an Standorten in Gebieten mit Wasserstress gesondert aus. B7 verlangt, ob und wie das Unternehmen Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwendet, das Gesamtgewicht der Abfälle getrennt nach gefährlich und nicht gefährlich, den Anteil, der dem Recycling oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt wird, und in Sektoren mit erheblichen Materialflüssen den jährlichen Massenstrom der relevanten Materialien. ## B8 bis B10: die Arbeitskräfte B8 zählt die Beschäftigten nach Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet), nach Geschlecht und — wenn das Unternehmen in mehr als einem Land tätig ist — nach Land des Arbeitsvertrags. Beschäftigte sind nach Anlage A Personen in einem Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht; Selbstständige und Leiharbeitskräfte gehören nicht dazu, sie erscheinen gegebenenfalls im Zusatzmodul unter C5. B9 verlangt Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der Beschäftigten sowie, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen, die Todesfälle infolge meldepflichtiger Unfälle und arbeitsbedingter Erkrankungen. Meldepflichtig im Sinne des Standards ist ein Unfall, der zum Tod oder zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führt — das deckt sich mit der Schwelle für die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft nach § 193 SGB VII. Eine Formel für die Quote nennt die Verordnung nicht; verbreitet ist die Berechnung je 200.000 geleistete Arbeitsstunden, die bereits die Erläuterungen der EFRAG zum VSME verwendeten. B10 fragt, ob alle Beschäftigten mindestens den gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn erhalten, welcher Prozentsatz der Beschäftigten unter Tarifverträge fällt und wie viele Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem im Durchschnitt anfallen. Das prozentuale Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern gehört nur dann in den Bericht, wenn das Unternehmen bereits nach EU-Recht oder nationalem Recht zu dieser Angabe verpflichtet ist. ## Rechenbeispiel: Unfallquote und Weiterbildungsstunden Ein erfundener Betrieb mit 40 Beschäftigten, alle Zahlen nachrechenbar. Beispielrechnung B9 und B10 (Musterbetrieb) | Kennzahl | Ausgangswerte | Rechnung | Ergebnis | | --- | --- | --- | --- | | Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 3 Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit | Anzahl | 3 | | Quote je 200.000 Arbeitsstunden | 3 Unfälle, 70.000 geleistete Stunden | 3 ÷ 70.000 × 200.000 | 8,57 | | Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem | 960 Stunden, 40 Beschäftigte | 960 ÷ 40 | 24 Stunden | | Anteil unter Tarifvertrag | 28 von 40 Beschäftigten | 28 ÷ 40 × 100 | 70 % | ## B11: Korruption und Bestechung B11 ist kurz: Gab es im Berichtszeitraum Verurteilungen oder Geldstrafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, gibt das Unternehmen die Anzahl der Verurteilungen und die Gesamthöhe der Geldstrafen an. Gab es keine, entfällt die Angabe nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz. Ein ausdrücklicher Satz, dass keine Verurteilungen vorlagen, kann sich trotzdem lohnen: Leser, die den Grundsatz nicht kennen, halten eine fehlende Angabe sonst leicht für vergessen. ## Was Kleinstbetriebe bis 10 Beschäftigte weglassen dürfen Im Basismodul stehen die eckigen Klammern ausschließlich bei Umweltkennzahlen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen deshalb freiwillig entscheiden, ob sie Energieverbrauch und Emissionen (B3), Wasserentnahme und Wasserverbrauch (B6) sowie Kreislaufwirtschaft, Abfallmengen, Recyclinganteil und Materialströme (B7) angeben. Erforderlich bleiben B1, B2, B8, B9, B10 und — sofern zutreffend — B4, B5 und B11. Das hat Folgen für Kundenanfragen: Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette umfasst bei Unternehmen bis 10 Beschäftigte nur die Angaben aus B1, B8, B9 und B10. Wer die Umweltkennzahlen trotzdem angibt, macht sie freiwillig — was sinnvoll sein kann, wenn die Bank oder ein wichtiger Kunde gezielt danach fragt. ## So geht es mit esg-bericht.io - Bilanzsumme und Umsatzerlöse aus dem festgeschriebenen Abschluss, Beschäftigtenzahl aus den Stammdaten - Unfallquote je 200.000 Arbeitsstunden und Geschlechterverhältnisse werden deterministisch berechnet - Freiwillige Angaben bis 10 Beschäftigte sind in der Erhebung als nicht erforderlich markiert; die Liste der Obergrenze steht in der Modulübersicht - Verdienstgefälle nur, wenn Sie eine bestehende gesetzliche Pflicht bestätigen Im Basismodul von esg-bericht.io hat jede Angabe eigene, deutsch beschriftete Felder mit Hilfetexten; Folgefragen erscheinen nur, wenn sie zutreffen, etwa die Schadstofftabelle unter B4 nur bei bestehender Meldepflicht oder die Länderaufteilung unter B8 nur bei Standorten in mehreren Ländern. ## Häufige Fragen ### Was gehört zum VSME-Basismodul? Die Angaben B1 und B2 mit allgemeinen Informationen sowie die Kennzahlen B3 bis B11 zu Energie und Emissionen, Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen und Abfall, Arbeitskräften sowie Korruption und Bestechung. Grundlage ist Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, Nummern 24 bis 43. ### Muss ich jede Angabe des Basismoduls ausfüllen? Für Option A müssen die Vorgaben des Moduls vollständig erfüllt sein. Angaben nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz wie B4, B5 oder B11 entfallen aber, wenn der Umstand nicht vorliegt. Bei bis zu 10 Beschäftigten sind die Umweltkennzahlen in eckigen Klammern freiwillig, und Angaben nach Nummer 22 dürfen mit Nennung unter B1 ausgelassen werden. ### Wie berechne ich die Unfallquote für B9? Die Verordnung nennt keine Formel. Verbreitet ist die Quote je 200.000 geleistete Arbeitsstunden: Zahl der meldepflichtigen Unfälle geteilt durch die Arbeitsstunden aller Beschäftigten, mal 200.000. Bei drei Unfällen und 70.000 Stunden ergibt das 8,57. Nennen Sie die verwendete Bezugsgröße im Bericht. ### Zählen Leiharbeitskräfte bei B8 mit? Nein. B8 bezieht sich auf Beschäftigte, also Personen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen. Zeitarbeitskräfte und Selbstständige, die ausschließlich für das Unternehmen tätig sind, können im Zusatzmodul unter C5 angegeben werden. Wichtig ist eine einheitliche Zählweise zwischen B1 und B8. ### Muss ich das Gender-Pay-Gap im VSME angeben? Nur wenn Ihr Unternehmen bereits nach EU-Recht oder nationalem Recht zur Angabe des prozentualen Verdienstgefälles verpflichtet ist. Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 sieht solche Berichte vor; in Deutschland war sie nach unserem Stand im Oktober 2026 noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Ohne Pflicht bleibt die Angabe freiwillig. ### Gehört B2 zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette? Nein. Anhang II nennt aus dem Basismodul nur Angaben aus B1, B3, B6, B7, B8, B9 und B10. B2, B4, B5 und B11 stehen nicht in der Liste. Freiwillig weitergeben dürfen Sie diese Angaben selbstverständlich, etwa wenn der Kunde sie aus anderen Gründen erfragt. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I Nr. 24–43](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Basismodul B1–B11, Anlage A (Begriffsbestimmungen), Anhang II (Obergrenze) - [§ 193 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html) — Anzeigepflicht bei Unfällen mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit - [Richtlinie (EU) 2023/970](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj) — Entgelttransparenzrichtlinie, Grundlage einer künftigen Pflicht zum Verdienstgefälle ## Weiterführende Seiten - [VSME-Zusatzmodul C1 bis C9](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9) - [Scope 1 und 2 für B3 berechnen](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) ## Das Basismodul Angabe für Angabe bearbeiten Felder je Nummer aus Anhang I, Folgefragen nur bei Bedarf, Kennzahlen automatisch berechnet und Größenstaffel berücksichtigt. [Basismodul starten](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Das VSME-Zusatzmodul C1 bis C9: was Option B zusätzlich verlangt Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9 Stand: 2026-10-15 Für viele Anfragen reicht das Basismodul. Banken, Investoren und Konzernkunden wollen aber oft mehr wissen: Welche Klimaziele gibt es, welche Klimarisiken sind bekannt, wie geht das Unternehmen mit Menschenrechten um? Das Zusatzmodul des freiwilligen EU-Standards bündelt diese Fragen. Diese Seite erklärt jede Angabe, die Erleichterungen für Kleinstbetriebe und die Entscheidung für oder gegen Option B. ## Kurzantwort Das VSME-Zusatzmodul umfasst die Angaben C1 bis C9: Geschäftsmodell und Strategie, vertiefte Beschreibung der Verfahrensweisen und Ziele, THG-Reduktionsziele und Übergangsplan, Klimarisiken, zusätzliche Merkmale der Arbeitskräfte wie die Fluktuation, Menschenrechtskonzepte, Menschenrechtsvorfälle, Umsätze aus bestimmten Sektoren und die Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan. Es ist nur zusammen mit dem Basismodul anwendbar (Option B) und richtet sich nach Anhang I Nummer 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 an den Informationsbedarf von Investoren, Banken und Unternehmenskunden. ## Die neun Angaben im Überblick Zusatzmodul nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Angabe | Nummern | Inhalt | Bis 10 Beschäftigte | In der Obergrenze (Anhang II) | | --- | --- | --- | --- | --- | | C1 Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit | 46 | Produkte und Dienstleistungen, Märkte, wesentliche Geschäftsbeziehungen, Nachhaltigkeitselemente der Strategie | freiwillig | Produkte, Märkte, Geschäftsbeziehungen: über 10 Beschäftigte | | C2 Verfahrensweisen, Konzepte, Initiativen | 47–48 | Kurzbeschreibung der unter B2 genannten Maßnahmen und Ziele, Bezug zu Lieferanten oder Kunden, verantwortliche Ebene | erforderlich (Nr. 48 freiwillig) | nein | | Erwägungen zu Scope 3 | 49–52 | Scope-3-Emissionen, wenn für die Tätigkeit angemessen | freiwillig | nein | | C3 THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel | 53–55 | Ziele für Scope 1 und 2 in absoluten Werten, Übergangsplan in klimaintensiven Sektoren | Ziele freiwillig | nein | | C4 Klimarisiken | 56–57 | Klimabedingte Gefahren und Übergangsereignisse, Bewertung, Zeithorizonte, Anpassungsmaßnahmen | freiwillig | nein | | C5 Zusätzliche Merkmale der Arbeitskräfte | 58–60 | Fluktuation; freiwillig Frauen-Männer-Verhältnis in Führung, Selbstständige, Zeitarbeitskräfte | Fluktuation freiwillig | Fluktuation: über 10 Beschäftigte | | C6 Menschenrechtskonzepte | 61 | Verhaltenskodex oder Konzept für eigene Arbeitskräfte, abgedeckte Themen, Beschwerdeverfahren | Kodex und Beschwerdeverfahren freiwillig | Kodex und Beschwerdeverfahren: über 10 Beschäftigte | | C7 Menschenrechtsvorfälle | 62 | Bestätigte Vorfälle bei eigenen Arbeitskräften und in der Wertschöpfungskette | freiwillig | Vorfälle eigene Arbeitskräfte und Wertschöpfungskette: über 10 Beschäftigte | | C8 Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten | 63 | Umsätze mit verbotenen Waffen, Tabak, Kohle, Erdöl, Erdgas, bestimmten Chemikalien | falls zutreffend | nein | | C9 Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan | 64 | Zahlenmäßiges Verhältnis der Geschlechter | falls zutreffend | nein | ## Wann sich Option B lohnt Nummer 44 beschreibt den Zweck des Zusatzmoduls: Es soll den Informationsbedarf von Investoren, Banken und Unternehmenskunden umfassend erfüllen und ihnen helfen, das Nachhaltigkeitsrisikoprofil eines Lieferanten oder Kreditnehmers zu bewerten. Anlage C der Verordnung zeigt, welche Datenpunkte den Offenlegungspflichten dieser Empfänger entsprechen, etwa nach der Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer, nach Säule 3 der EBA oder nach der Referenzwerte-Verordnung. Option B lohnt sich deshalb vor allem, wenn ein Empfänger ausdrücklich nach Zielen, Klimarisiken oder Menschenrechten fragt — etwa eine Bank bei einer größeren Finanzierung oder ein Konzernkunde mit eigenem Lieferkettenprogramm. Wer nur einzelne Fragen beantworten muss, kann einzelne Angaben aus dem Zusatzmodul ergänzen und bleibt bei Option A. Für die Erklärung von Option B müssen dagegen alle Angaben des Zusatzmoduls bearbeitet sein. ## C1 und C2: Geschäftsmodell und gelebte Maßnahmen C1 beschreibt das Geschäftsmodell: bedeutende Gruppen von Produkten und Dienstleistungen, die wichtigsten Märkte, zum Beispiel Geschäftskunden, Großhandel, Einzelhandel oder Länder, und die wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden und Vertriebskanälen. Enthält die Strategie Elemente, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, werden auch diese kurz beschrieben. C2 vertieft B2: Die dort angegebenen Verfahrensweisen, Konzepte und Initiativen werden kurz beschrieben, und es wird angegeben, ob sie Lieferanten oder Kunden betreffen. Wurden Ziele genannt, folgen deren Beschreibung und — sofern festgelegt — die höchste verantwortliche Personalebene. Beschreiben Sie konkret, was umgesetzt ist; Absichtserklärungen ohne Maßnahme helfen Empfängern wenig. ## C3: Reduktionsziele richtig angeben Nummer 53 verlangt für jedes festgelegte Ziel fünf Bestandteile. - Zieljahr und Zielwert - Basisjahr und Bezugswert im Basisjahr - verwendete Einheiten, in der Regel Tonnen CO₂e - Anteil der Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope-3-Emissionen, auf den sich das Ziel bezieht - die wesentlichen Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden soll Ein Beispiel für einen erfundenen Musterbetrieb: Scope 1 und 2 betrugen im Basisjahr 2025 zusammen 64,2 t CO₂e. Ziel ist eine Minderung um 30 % bis 2030, also auf 44,9 t CO₂e, bezogen auf 100 % der Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Als Maßnahmen sind der Ersatz zweier Diesel-Transporter durch Elektrofahrzeuge und der Austausch der Gasheizung genannt. Ist das Unternehmen in einem klimaintensiven Sektor tätig, kommt der Übergangsplan hinzu. Als klimaintensiv gelten nach der Fußnote zu Nummer 54 die NACE-Abschnitte A bis H sowie M nach der überarbeiteten Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 — dort steht M für das Grundstücks- und Wohnungswesen. Wer einen Übergangsplan hat, kann ihn beschreiben; wer keinen hat, gibt an, ob und wann er einen annehmen wird. ## C4: Klimarisiken einschätzen Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren — etwa Hitze, Starkregen oder Hochwasser an einem Standort — oder klimabedingte Übergangsereignisse wie steigende CO₂-Preise oder verändertes Kundenverhalten ermittelt, beschreibt es diese kurz. Dazu gehört, wie Exposition und Anfälligkeit von Vermögenswerten, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette bewertet wurden, welche Zeithorizonte betroffen sind und ob Anpassungsmaßnahmen ergriffen wurden. Anlage A legt die Zeithorizonte fest: kurzfristig ein Jahr, mittelfristig zwei bis fünf Jahre, langfristig mehr als fünf Jahre. Freiwillig kann das Unternehmen nach Nummer 57 angeben, welche nachteiligen Auswirkungen auf Ertragslage oder Geschäftstätigkeit möglich sind und ob es die Risiken als hoch, mittel oder gering einschätzt. Die Geopositionen der Standorte aus B1 sind dafür eine gute Ausgangsbasis. ## C5 bis C7: Belegschaft und Menschenrechte C5 verlangt die Fluktuation der Beschäftigten im Berichtszeitraum. Freiwillig sind das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen zu Männern auf Führungsebene sowie die Zahl der Selbstständigen ohne eigenes Personal, die ausschließlich für das Unternehmen arbeiten, und der Zeitarbeitskräfte. Die Verordnung gibt für die Fluktuation keine Formel vor; nennen Sie, wie Sie gerechnet haben, etwa Abgänge im Jahr geteilt durch den durchschnittlichen Beschäftigtenstand. C6 fragt mit Ja oder Nein, ob es einen Verhaltenskodex oder ein Menschenrechtskonzept für die eigenen Arbeitskräfte gibt, welche Themen es abdeckt — Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung, Unfallverhütung, Sonstiges — und ob ein Beschwerdeverfahren für die eigenen Arbeitskräfte besteht. C7 fragt nach bestätigten Vorfällen zu diesen Themen bei den eigenen Arbeitskräften und nach bekannten bestätigten Vorfällen in der Wertschöpfungskette, bei betroffenen Gemeinschaften sowie bei Verbrauchern und Endnutzern. Als Vorfall gilt nach Anlage A eine förmliche Klage oder Beschwerde oder ein festgestellter Fall der Nichteinhaltung. ## C8 und C9: Sektorumsätze und Leitungsorgan C8 betrifft nur Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind. Sie geben die Umsatzerlöse aus verbotenen Waffen — Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen —, aus Anbau und Produktion von Tabak, aus fossilen Brennstoffen getrennt nach Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Herstellung von Chemikalien nach NACE 20.2 an, also Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln. Hintergrund sind Ausschlusskriterien von Investoren und Indexanbietern. C9 verlangt bei Unternehmen mit Leitungsorgan das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter in diesem Organ. Bei einer GmbH mit zwei Geschäftsführern, einer Frau und einem Mann, lautet das Verhältnis eins zu eins. ## So geht es mit esg-bericht.io - C2 knüpft an die Antworten aus B2 an, statt sie doppelt abzufragen - Reduktionsziele unter C3 als Tabelle mit Basisjahr, Zieljahr, Werten und Umfang - Verhältnisse unter C5 und C9 werden als Frauen zu Männern berechnet, nicht als Frauenanteil - Kennzeichnung der Angaben, die bei bis zu 10 Beschäftigten freiwillig sind In esg-bericht.io schalten Sie das Zusatzmodul je Bericht zu, indem Sie Option B wählen; der Umfang lässt sich später erweitern. Folgefragen erscheinen nur bei Bedarf: Den Übergangsplan unter C3 fragt die Software nur ab, wenn Sie angeben, in einem klimaintensiven Sektor tätig zu sein; der Hilfetext nennt die betroffenen NACE-Abteilungen. ## Häufige Fragen ### Ist das VSME-Zusatzmodul dasselbe wie das Umfassende Modul? Ja, inhaltlich ist es der Nachfolger. In der EFRAG-Fassung von 2024 hieß der zweite Teil „Comprehensive Module“, auf Deutsch oft „Umfassendes Modul“. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 nennt ihn Zusatzmodul und hat einzelne Angaben verändert, etwa die Fluktuation aus dem Basismodul nach C5 verschoben. ### Kann ich nur einzelne Angaben aus dem Zusatzmodul machen? Ja. Nummer 25 erlaubt, nach dem vollständigen Basismodul ausgewählte Angaben des Zusatzmoduls aufzunehmen. Sie erklären dann weiterhin Option A. Option B setzt voraus, dass alle Angaben des Zusatzmoduls bearbeitet sind; nur „Falls-zutreffend“-Angaben entfallen, wenn der Umstand nicht vorliegt. ### Muss ich als KMU einen Klimaübergangsplan haben? Nein. Auch im Zusatzmodul ist ein Übergangsplan keine Pflicht. Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die keinen haben, geben nach Nummer 55 nur an, ob und gegebenenfalls wann sie einen annehmen werden. Wer einen hat, kann nach Nummer 54 erläutern, wie er zur Verringerung der Emissionen beiträgt. ### Welche Sektoren gelten im VSME als klimaintensiv? Die NACE-Abschnitte A bis H sowie M nach der Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137. Das sind Landwirtschaft, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung und Entsorgung, Bau, Handel sowie Verkehr und Lagerei, dazu das Grundstücks- und Wohnungswesen, das in der überarbeiteten Systematik unter M steht. ### Darf ein Großkunde das Zusatzmodul von mir verlangen? Für Zwecke seiner eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung höchstens die Angaben aus Anhang II, und aus dem Zusatzmodul nur bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: C1 Buchstaben a bis c, die Fluktuation aus C5, Kodex und Beschwerdeverfahren aus C6 sowie die bestätigten Vorfälle aus C7. Anfragen zu anderen Zwecken, etwa der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz, begrenzt die Obergrenze nicht. ### Wie berechne ich die Fluktuation für C5? Die Verordnung gibt keine Formel vor. Gebräuchlich ist, die Zahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, durch den durchschnittlichen Beschäftigtenstand zu teilen. Bei 6 Abgängen und durchschnittlich 40 Beschäftigten ergeben sich 15 %. Nennen Sie die Formel im Bericht, damit Empfänger Ihren Wert mit anderen vergleichen können. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I Nr. 44–64](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Zusatzmodul C1–C9, Anlage A (Zeithorizonte, Vorfall), Anlage C, Anhang II - [Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 (NACE Rev. 2.1)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/137/oj) — Systematik der Wirtschaftszweige, Abgrenzung der klimaintensiven Sektoren - [EFRAG: ESRS Knowledge Hub](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-esrs-knowledge-hub-2026-revised-esrs-and-voluntary-standard-interactive-document-set-now) — Interaktive Fassung des freiwilligen Standards ## Weiterführende Seiten - [VSME-Basismodul B1 bis B11](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [ESG-Fragebogen der Bank beantworten](https://esg-bericht.io/ratgeber/esg-fragebogen-bank-beantworten) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [Scope 1 und 2 als Basis für Reduktionsziele](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) ## Option B nur dort, wo sie gebraucht wird Zusatzmodul je Bericht zuschalten, Klimaziele als Tabelle erfassen, Übergangsplan nur bei klimaintensiver Tätigkeit — im selben Bericht wie das Basismodul. [Bericht mit Zusatzmodul anlegen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette: welche ESG-Daten Großkunden ab 2027 noch verlangen dürfen Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme Stand: 2026-10-15 Lieferantenfragebögen zu Nachhaltigkeit sind in den letzten Jahren immer länger geworden. Mit der Omnibus-Richtlinie und der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 setzt die EU dem eine Grenze: Für ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht dürfen berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Partnern nur noch bestimmte Angaben verlangen. Diese Seite zeigt die vollständige Liste, die Ausnahmen und die Rechte, die geschützte Unternehmen erhalten. ## Kurzantwort Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette bedeutet: Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung höchstens die Angaben aus Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 verlangen. Bei bis zu 10 Beschäftigten umfasst die Liste nur Angaben aus B1, B8, B9 und B10. Anfragen zu anderen Zwecken — etwa für Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz, das Risikomanagement oder die Kreditprüfung — begrenzt sie nicht. ## Woher die Obergrenze kommt Die Grundlage liegt in zwei Rechtsakten. Die Richtlinie (EU) 2026/470, die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie, hat Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie um Schutzregeln für Unternehmen in der Wertschöpfungskette ergänzt und die Kommission in Artikel 29ca beauftragt, einen freiwilligen Standard festzulegen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 hat das getan: Anhang I enthält den Standard, Anhang II die Liste der Angaben, die die Obergrenze bilden. Nach Artikel 4 gilt Artikel 3 mit der Obergrenze für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Wichtig für Deutschland: Die Inhalte der Obergrenze stehen in einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Die Rechte der geschützten Unternehmen — Verweigerung, Unwirksamkeit entgegenstehender Klauseln, Hinweispflicht des Anfragenden — stehen dagegen in der Richtlinie und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 19. März 2027. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD war nach unserem Stand Mitte Oktober 2026 noch nicht verkündet. ## Wer geschützt ist Geschützt ist nach der Omnibus-Richtlinie ein Unternehmen, bei dem am Bilanzstichtag die Grenze von durchschnittlich 1.000 Beschäftigten während des vorangegangenen Geschäftsjahres nicht überschritten wird und das sich in der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens befindet. Umsatz und Bilanzsumme spielen für den Schutz keine Rolle, ebenso wenig die Rechtsform. Zur Größe darf sich das berichtspflichtige Unternehmen auf eine Selbsterklärung des Lieferanten stützen und muss sie nicht überprüfen. Es darf sich aber nicht auf eine Selbsterklärung verlassen, deren Unrichtigkeit es kannte oder kennen musste. Für Sie als Lieferant heißt das: Eine kurze, datierte Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Vorjahres sollte zum Standard Ihrer Antworten gehören. ## Die vollständige Liste nach Anhang II Nur diese Datenpunkte bilden nach Artikel 3 Absatz 2 die Obergrenze. Auffällig ist, was fehlt: B2 mit den Verfahrensweisen und Konzepten, die Verschmutzungs- und Biodiversitätsangaben B4 und B5, die Länderaufteilung unter B8, die Todesfälle unter B9, das Verdienstgefälle unter B10, die Korruptionsangaben unter B11 sowie aus dem Zusatzmodul C2, C3, C4, C8 und C9. Erwägungsgrund 4 erklärt, dass nur erforderliche Datenpunkte unter die Obergrenze fallen sollen, und fordert berichtspflichtige Unternehmen auf, weniger zu verlangen, wenn sie nicht alles brauchen. Angaben der Obergrenze für die Wertschöpfungskette nach Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Angabe | Fundstelle in Anhang I | Inhalt | Bis 10 Beschäftigte | Über 10 Beschäftigte | | --- | --- | --- | --- | --- | | B1 | Nr. 27 Buchst. a Ziff. i und ii | Gewählte Moduloption | ja | ja | | B1 | Nr. 27 Buchst. c | Berichtsgrundlage (individuell oder konsolidiert) | ja | ja | | B1 | Nr. 27 Buchst. e Ziff. i–vii | Allgemeine Informationen: Rechtsform, NACE, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte, Land, Standorte | ja | ja | | B3 | Nr. 32 Satz 1 | Gesamtenergieverbrauch in MWh | nein | ja | | B3 | Nr. 33 | Geschätzte absolute Brutto-Treibhausgasemissionen (Scope 1, standortbezogener Scope 2) | nein | ja | | B6 | Nr. 36 | Gesamte Wasserentnahme | nein | ja | | B7 | Nr. 38 Satz 1 | Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft | nein | ja | | B7 | Nr. 39 Buchst. a | Abfall gesamt, getrennt nach gefährlich und nicht gefährlich | nein | ja | | B7 | Nr. 39 Buchst. b | Anteil Recycling oder Wiederverwendung | nein | ja | | B8 | Nr. 40 Buchst. a und b | Beschäftigte nach Vertragsart und nach Geschlecht | ja | ja | | B9 | Nr. 41 Buchst. a | Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | ja | ja | | B10 | Nr. 42 Buchst. a, c, d | Mindestlohn, Tarifabdeckung, Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem | ja | ja | | C1 | Nr. 46 Buchst. a–c | Produkte und Dienstleistungen, Märkte, wesentliche Geschäftsbeziehungen | nein | ja | | C5 | Nr. 58 | Fluktuation der Beschäftigten | nein | ja | | C6 | Nr. 61 Buchst. a und c | Verhaltenskodex oder Menschenrechtskonzept, Beschwerdeverfahren | nein | ja | | C7 | Nr. 62 Buchst. a und c Satz 1 | Bestätigte Menschenrechtsvorfälle bei eigenen Arbeitskräften und in der Wertschöpfungskette | nein | ja | ## Was die Obergrenze nicht begrenzt - Anfragen zu anderen Zwecken als der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie, ausdrücklich auch Anfragen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - Datenabfragen für das eigene Risikomanagement des Kunden - Anfragen von Banken, Versicherern und Investoren für Kreditvergabe oder Anlageentscheidungen; Erwägungsgrund 5 hält Finanzinstitute lediglich an, sich soweit möglich auf die Angaben in Anhang I zu beschränken - den freiwilligen Austausch von Informationen, etwa von Daten, die in einer Branche üblicherweise zwischen Unternehmen ausgetauscht werden - vertragliche oder gesetzliche Pflichten, Informationen bereitzustellen, die nicht über den freiwilligen Standard hinausgehen ## Die Rechte geschützter Unternehmen Sie stehen in Artikel 19a Absatz 3 und 29a Absatz 3 der Rechnungslegungsrichtlinie in der Fassung der Omnibus-Richtlinie und wirken in Deutschland erst mit dem Umsetzungsgesetz. ### Recht zur Verweigerung Geschützte Unternehmen dürfen die Bereitstellung von Informationen ablehnen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen, wenn diese für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des anfragenden Unternehmens verlangt werden. Eine Begründung verlangt die Richtlinie dafür nicht. ### Unwirksame Vertragsklauseln Berichtspflichtige Unternehmen dürfen in Verträgen zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten keine Angaben über den Standard hinaus verlangen. Entgegenstehende Klauseln sind unwirksam; der übrige Vertrag bleibt verbindlich. ### Hinweis bei weitergehenden Anfragen Fragt ein berichtspflichtiges Unternehmen trotzdem mehr ab, muss es sicherstellen, dass das geschützte Unternehmen erfährt, welche Informationen über den Standard hinausgehen, und dass es diese verweigern darf. Ein Fragebogen ohne diesen Hinweis ist ein Anlass zur Rückfrage. ## So beantworten Sie einen Lieferantenfragebogen - Zweck erfragen: Dient die Anfrage dem Nachhaltigkeitsbericht des Kunden, seinen Sorgfaltspflichten, dem Einkauf oder einer Ausschreibung? Davon hängt ab, ob die Obergrenze greift. - Größe erklären: durchschnittliche Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Geschäftsjahres angeben und datieren. - Fragen zuordnen: jede Frage einer Angabe aus Anhang II zuordnen oder als darüber hinausgehend markieren. - Bericht beilegen: Ein Bericht nach dem freiwilligen Standard beantwortet die Anhang-II-Angaben in einem Dokument und lässt sich mehreren Kunden geben. - Über die Liste hinaus entscheiden: Weitergehende Fragen freiwillig beantworten, wenn es der Geschäftsbeziehung dient, oder mit Verweis auf die Obergrenze ablehnen, sobald das deutsche Umsetzungsgesetz gilt. - Dokumentieren: Welche Daten an wen, wann und zu welchem Zweck gingen, gehört in die Ablage — auch für das Folgejahr. ## Lieferkettengesetz: eigene Regeln neben der Obergrenze Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nach § 1 für Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung im Inland, die seit dem 1. Januar 2024 in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Kleinere Unternehmen sind nicht selbst verpflichtet, erhalten aber Fragebögen ihrer Kunden, die ihre Risikoanalyse durchführen. Solche Anfragen dienen der Erfüllung von Sorgfaltspflichten und nicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette gilt für sie deshalb nicht. Ein Bericht nach dem freiwilligen Standard kann trotzdem helfen, weil die Angaben unter C6 und C7 zu Menschenrechtskonzepten und Vorfällen Fragen beantworten, die auch in Lieferkettenfragebögen vorkommen. ## So geht es mit esg-bericht.io - Liste der Obergrenze in der Modulübersicht, mit den Feldbezeichnungen aus Ihrer Erhebung - Hinweis auf die Selbsterklärung zur Größe und darauf, dass Anfragen nach dem Lieferkettengesetz nicht begrenzt sind - Ein PDF-Bericht für alle Kundenanfragen statt einzelner Fragebogenantworten - 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, alle Gesellschaften enthalten esg-bericht.io zeigt in der Modulübersicht die Angaben nach Anhang II — getrennt nach solchen, die für alle Unternehmensgrößen gelten, und solchen, die erst ab 11 Beschäftigten dazukommen. So erkennen Sie bei einer Kundenanfrage schnell, was in die Liste fällt und was darüber hinausgeht. ## Häufige Fragen ### Ab wann gilt die Obergrenze für die Wertschöpfungskette? Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Maßgeblich ist das Geschäftsjahr, für das der Kunde berichtet. Die Rechte zur Verweigerung und die Unwirksamkeit entgegenstehender Klauseln wirken in Deutschland erst mit dem nationalen Umsetzungsgesetz, für das die Richtlinie eine Frist bis zum 19. März 2027 setzt. ### Darf mein Kunde trotzdem mehr Daten verlangen? Für seinen Nachhaltigkeitsbericht darf er mehr erfragen, muss Sie aber nach der Omnibus-Richtlinie darauf hinweisen, welche Angaben über den Standard hinausgehen und dass Sie diese verweigern dürfen. Sie entscheiden dann frei. Für andere Zwecke, etwa Sorgfaltspflichten oder Risikomanagement, gilt die Obergrenze nicht. ### Gilt die Obergrenze auch für Banken? Die Obergrenze betrifft nur Anfragen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie. Kreditprüfungen fallen nicht darunter. Erwägungsgrund 5 der Verordnung hält Kreditinstitute, Versicherer und Finanzmarktteilnehmer aber an, ihre Anfragen an Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte soweit möglich auf die Angaben in Anhang I zu beschränken. ### Was muss ein Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten liefern? Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kunden höchstens die Angaben aus B1 (Option, Berichtsgrundlage, allgemeine Informationen), B8 (Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht), B9 (Zahl und Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle) und B10 (Mindestlohn, Tarifabdeckung, Weiterbildungsstunden). Energie, Emissionen, Wasser und Abfall gehören bei dieser Größe nicht zur Obergrenze. ### Wie weise ich meine Unternehmensgröße nach? Die Omnibus-Richtlinie erlaubt dem berichtspflichtigen Unternehmen, sich auf eine Selbsterklärung zu stützen, ohne sie zu überprüfen. Eine kurze Erklärung mit der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Geschäftsjahres genügt dafür in der Regel. Sie sollte stimmen: Auf eine erkennbar falsche Erklärung darf sich der Kunde nicht verlassen. ### Schützt die Obergrenze auch vor Fragen nach dem Lieferkettengesetz? Nein. Anfragen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten sind ausdrücklich ausgenommen. Unternehmen, die nach § 1 LkSG verpflichtet sind, dürfen ihre Lieferanten im Rahmen der Risikoanalyse weiterhin befragen. Die Angaben unter C6 und C7 eines VSME-Berichts beantworten aber einen Teil dieser Fragen bereits. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Art. 1, 3, 4 und Anhang II](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Definition, Inhalt und Geltungsbeginn der Obergrenze - [Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) — Geschützte Unternehmen, Selbsterklärung, Verweigerungsrecht, unwirksame Klauseln, Umsetzung bis 19.3.2027 - [§ 1 LkSG](https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__1.html) — Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, 1.000 Arbeitnehmer seit 2024 ## Weiterführende Seiten - [VSME-Basismodul B1 bis B11](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [VSME-Zusatzmodul C1 bis C9](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9) - [VSME oder CSRD](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-oder-csrd) - [ESG-Fragebogen der Bank beantworten](https://esg-bericht.io/ratgeber/esg-fragebogen-bank-beantworten) ## Kundenanfragen gegen Anhang II abgleichen Ein Bericht, der die Angaben der Obergrenze vollständig enthält und kennzeichnet, was darüber hinausgeht — passend zu Ihrer Unternehmensgröße. [Konto anlegen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Den ESG-Fragebogen der Bank beantworten: was hinter den Fragen steht und welche Daten Sie brauchen Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/esg-fragebogen-bank-beantworten Stand: 2026-10-15 Im Kreditgespräch oder bei der jährlichen Bonitätsprüfung legt die Hausbank immer häufiger einen Fragebogen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung vor. Wer weiß, warum die Bank fragt, kann gezielter antworten. Diese Seite erklärt die aufsichtsrechtlichen Hintergründe, ordnet die Themen den Angaben des freiwilligen EU-Standards zu und zeigt, wie Sie aus einem Bericht mehrere Fragebögen bedienen. ## Kurzantwort Einen ESG-Fragebogen der Bank beantworten Sie am einfachsten mit einem Nachhaltigkeitsbericht nach dem freiwilligen EU-Standard (VSME): Er enthält die Daten, die Banken für ihre Risikoeinschätzung typischerweise brauchen — Standorte, Energieverbrauch, Scope-1- und Scope-2-Emissionen, Belegschaftskennzahlen und, im Zusatzmodul, Klimaziele und Klimarisiken. Banken fragen, weil die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe sie verpflichten, ESG-Faktoren bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zu berücksichtigen, und weil die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken seit dem 11. Januar 2026 gelten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 hält Banken an, ihre Anfragen an Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte soweit möglich auf diesen Standard zu beschränken. ## Warum Banken ESG-Daten abfragen Der Fragebogen ist keine Laune einzelner Kreditabteilungen, sondern Folge aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) verlangen, dass Institute bei der Kreditwürdigkeitsprüfung die Exponierung des Kreditnehmers gegenüber ESG-Faktoren beurteilen, insbesondere Umweltfaktoren und Auswirkungen des Klimawandels, und ob seine Gegenstrategien angemessen sind. Hinzu kommen die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01). Sie gelten seit dem 11. Januar 2026; kleine und nicht komplexe Institute müssen sie spätestens ab dem 11. Januar 2027 anwenden. Banken sollen ESG-Risiken danach systematisch in Risikoappetit, Kreditprozess und Überwachung einbeziehen — dafür brauchen sie Daten ihrer Kunden. Größere Institute legen zudem nach Säule 3 Informationen über klimabezogene Risiken ihrer Kreditportfolios offen. ## Typische Themen und wo sie im VSME stehen Welche Fragen eine Bank stellt, legt sie selbst fest. Die Themen ergeben sich aber aus den genannten Vorgaben und lassen sich den Angaben des Standards zuordnen. Themen von Bank-Fragebögen und passende Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Thema im Fragebogen | Warum die Bank fragt | Passende VSME-Angabe | | --- | --- | --- | | Standorte, Gebäude, Lage | Physische Klimarisiken wie Hochwasser oder Hitze für Betrieb und Sicherheiten | B1 (Geoposition der Standorte), C4 (Klimarisiken) | | Energieverbrauch und Energieträger | Abhängigkeit von fossiler Energie, Kostenrisiko durch CO₂-Preise | B3 (Gesamtenergieverbrauch, Aufteilung erneuerbar/nicht erneuerbar) | | Treibhausgasemissionen | Transitionsrisiken, Daten für die finanzierten Emissionen der Bank | B3 (Scope 1 und standortbezogener Scope 2), freiwillig Scope 3 | | Klimaziele und Übergangsplan | Beurteilung der Gegenstrategien des Kreditnehmers | C3 (Reduktionsziele, Übergangsplan in klimaintensiven Sektoren) | | Branche und Geschäftsmodell | Sektorale Risiken, Ausschlusskriterien | B1 (NACE-Code), C1 (Geschäftsmodell), C8 (Umsätze mit fossilen Brennstoffen, Tabak, Waffen, Chemikalien) | | Arbeitssicherheit und Belegschaft | Soziale Risiken, Reputationsrisiken | B8 bis B10, C5 bis C7 | | Unternehmensführung | Rechts- und Reputationsrisiken | B11 (Korruption und Bestechung), C9 (Leitungsorgan) | | Zertifikate und Managementsysteme | Nachweis vorhandener Verfahren | B1 (Nachhaltigkeitszertifikate und -siegel), B2 | ## Was die neue Verordnung für Banken bedeutet Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette betrifft nur Anfragen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie. Eine Kreditprüfung fällt nicht darunter, die Bank darf also weiterhin eigene Fragen stellen. Erwägungsgrund 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 hält Kreditinstitute, Versicherer und Finanzmarktteilnehmer aber ausdrücklich an, ihre Anfragen an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten soweit möglich auf die Informationen in Anhang I zu beschränken. Außerdem nennt Anhang I in Nummer 1 als ein Ziel des Standards, den Datenbedarf von Banken und Investoren zu erfüllen und so den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Anlage C der Verordnung zeigt, welche Datenpunkte Banken für ihre Offenlegung nach Säule 3 der EBA und Finanzmarktteilnehmer für die Offenlegungsverordnung verwenden können. Es ist deshalb gut begründet, der Bank einen Bericht nach dem Standard anzubieten, statt jede Frage einzeln zu beantworten. ## In fünf Schritten zur Antwort - Fragebogen sichten: Welche Fragen lassen sich direkt aus einer VSME-Angabe beantworten, welche gehen darüber hinaus? - Bericht anbieten: Fragen Sie Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, ob ein Bericht nach dem freiwilligen Standard als Anlage akzeptiert wird. - Lücken schließen: Fragen nach Klimazielen oder Klimarisiken beantwortet das Zusatzmodul; einzelne Angaben daraus können Sie auch ohne Option B ergänzen. - Zahlen abstimmen: Energie- und Emissionswerte, Beschäftigtenzahlen und Finanzangaben müssen zum eingereichten Jahresabschluss passen. - Ablage anlegen: Fragebogen, Antworten und Bericht zusammen ablegen; im nächsten Jahr fragt die Bank voraussichtlich wieder. ## Ehrlich antworten statt schönrechnen Ein ESG-Fragebogen ist kein Wettbewerb um die beste Note. Für eine Risikoeinschätzung zählt, ob Risiken erkannt und Daten belastbar sind. Eine offen benannte Lücke mit einem Plan, sie zu schließen, ist für die Risikoeinschätzung oft hilfreicher als eine geschätzte Zahl ohne Methode. Zahlen, die sich nicht mit dem Jahresabschluss oder mit früheren Angaben decken, wecken dagegen Rückfragen. Vorsicht auch bei Aussagen, die über Ihre Daten hinausgehen. Wer im Fragebogen „klimaneutral“ schreibt, sollte erklären können, auf welche Emissionen sich das bezieht und wie es erreicht wurde. Im freiwilligen Standard gibt es dafür einen klaren Rahmen: absolute Bruttoemissionen unter B3, Ziele mit Basisjahr und Zielwert unter C3. ## Wenn mehrere Banken und Kunden fragen Wer mit mehr als einer Bank arbeitet und zugleich größere Kunden beliefert, erhält unterschiedlich aufgebaute Fragebögen. Die Grunddaten dahinter sind aber dieselben. Der Bericht nach dem freiwilligen Standard dient deshalb als gemeinsame Datenbasis: Er wird einmal im Jahr erstellt und freigegeben, und jede Antwort verweist auf ihn. Das verringert Widersprüche zwischen Antworten, die zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Personen gegeben wurden. ## So geht es mit esg-bericht.io - PDF mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Datentabellen und Methodenteil als Anlage für das Kreditgespräch - Standorte, Energie und Emissionen im Basismodul; Klimaziele und Klimarisiken im zuschaltbaren Zusatzmodul - Finanzangaben aus dem Jahresabschluss, damit Bericht und eingereichter Abschluss übereinstimmen - THG-Intensität je Mio. € Umsatz als zusätzliche Kennzahl, falls die Bank danach fragt esg-bericht.io erstellt den Bericht, den Sie der Bank als Anlage zum Fragebogen geben. Die Antworten im Formular der Bank übertragen Sie aus dem Bericht; eine direkte Anbindung an Bankportale gehört nicht zum Umfang. ## Häufige Fragen ### Muss ich den ESG-Fragebogen meiner Bank ausfüllen? Eine gesetzliche Pflicht gegenüber der Bank gibt es nicht. Die Bank muss ESG-Risiken aber nach den EBA-Leitlinien in ihre Kreditprüfung einbeziehen und kann fehlende Angaben in ihrer Risikoeinschätzung berücksichtigen. Im eigenen Interesse lohnt sich deshalb eine vollständige und belastbare Antwort. ### Akzeptiert die Bank einen VSME-Bericht statt ihres Fragebogens? Das entscheidet jede Bank selbst. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 hält Kreditinstitute an, ihre Anfragen an Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte soweit möglich auf den Standard zu beschränken, und nennt den Datenbedarf von Banken als ein Ziel des Standards. Fragen Sie nach; häufig lässt sich der Bericht zumindest als Anlage einreichen. ### Welche Daten fragen Banken zur CO₂-Bilanz ab? Meist geht es um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und Scope 2, teilweise auch um Scope 3 und um Reduktionsziele. Im freiwilligen Standard stehen diese Angaben unter B3 und C3. Geben Sie Faktoren und Quellen an, damit die Bank die Werte einordnen kann. ### Beeinflussen ESG-Daten meine Kreditkonditionen? Die EBA-Leitlinien verlangen, dass Banken ESG-Faktoren in die Kreditwürdigkeitsprüfung einbeziehen. Wie stark sich das auf Konditionen auswirkt, legt jede Bank in ihrem eigenen Verfahren fest. Belastbare Daten und erkennbare Gegenstrategien helfen jedenfalls, Risiken realistisch statt pauschal einzuschätzen. ### Was mache ich, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann? Schreiben Sie offen, dass die Angabe derzeit nicht vorliegt, und nennen Sie, bis wann Sie sie erheben. Schätzungen sind möglich, wenn Sie die Methode angeben. Vermeiden Sie Werte ohne Grundlage — sie fallen spätestens im nächsten Jahr auf, wenn die Bank erneut fragt. ## Quellen und Rechtsstand - [EBA/GL/2025/01 (Management von ESG-Risiken)](https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2025-01/fb22982a-d69d-42cc-9d62-1023497ad58a/Final%20Guidelines%20on%20the%20management%20of%20ESG%20risks.pdf) — Anwendung ab 11.1.2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.1.2027 - [EBA Q&A 2022\_6606 zu EBA/GL/2020/06](https://eba.europa.eu/single-rule-book-qa/qna/view/publicId/2022_6606) — ESG-Faktoren in der Kreditwürdigkeitsprüfung (Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung, Tz. 126) - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Erwägungsgrund 5, Anhang I Nr. 1 und Anlage C ## Weiterführende Seiten - [CO₂-Bilanz: Scope 1 und 2 berechnen](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) - [VSME-Zusatzmodul: Klimaziele und Klimarisiken](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-zusatzmodul-c1-bis-c9) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen) ## Eine Anlage für jedes Kreditgespräch Ein Bericht nach dem freiwilligen Standard mit Emissionen, Energie, Standorten und auf Wunsch Klimazielen — abgestimmt auf Ihren Jahresabschluss. [Bericht für die Bank erstellen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # VSME oder CSRD: welcher Nachhaltigkeitsbericht zu Ihrem Unternehmen passt Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-oder-csrd Stand: 2026-10-15 Zwei Abkürzungen, zwei sehr unterschiedliche Welten: Die CSRD ist eine gesetzliche Berichtspflicht mit den umfangreichen ESRS, der VSME ein freiwilliger, schlanker Standard. Seit der Omnibus-Richtlinie ist die Grenze zwischen beiden deutlich verschoben. Diese Seite zeigt, wer nach heutigem Stand wohin gehört, was in Deutschland bis zum Umsetzungsgesetz gilt und wie sich beide Berichte unterscheiden. ## Kurzantwort VSME oder CSRD hängt von der Größe ab: Berichtspflichtig nach der CSRD sind nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 nur noch Unternehmen und Gruppen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; sie berichten nach den ESRS, die ab dem Geschäftsjahr 2027 in überarbeiteter Fassung gelten. Alle anderen können freiwillig nach dem VSME berichten, der für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte bestimmt ist. In Deutschland gilt bis zum Umsetzungsgesetz weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB, vor allem für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern. ## Die beiden Berichte im Vergleich CSRD mit ESRS und freiwilliger Standard (VSME) — Rechtsstand 15.10.2026 | Merkmal | CSRD mit ESRS | Freiwilliger Standard (VSME) | | --- | --- | --- | | Rechtsgrundlage | Art. 19a und 29a Rechnungslegungsrichtlinie i. d. F. der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470; ESRS nach Delegierter Verordnung (EU) 2023/2772, überarbeitet durch (EU) 2026/1563 | Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I | | Anwenderkreis | Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, einzeln oder als Gruppe | Unternehmen ohne Berichtspflicht, bestimmt für bis zu 1.000 Beschäftigte | | Pflicht | Ja, nach Umsetzung in nationales Recht | Nein | | Wesentlichkeit | Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bestimmt den Inhalt | Feste Angaben; „Falls-zutreffend“-Grundsatz statt Wesentlichkeitsanalyse | | Prüfung | Prüfungsurteil mit begrenzter Prüfungssicherheit | Keine Prüfung vorgeschrieben | | Ort | Lagebericht | Vorrangig für Geschäftspartner; wahlweise Abschnitt im Lagebericht oder eigenes Dokument | | Elektronisches Format | Auszeichnung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat, sobald die Regeln dafür erlassen sind | Keine Pflicht; digitaler Meldebogen der EFRAG freiwillig | | Wertschöpfungskette | Daten von Partnern einholen, begrenzt durch die Obergrenze | Geschützt durch die Obergrenze bis 1.000 Beschäftigte | ## Wer nach der Omnibus-Richtlinie berichtspflichtig wird Die Omnibus-Richtlinie hat den Anwenderkreis stark verkleinert. Berichten müssen Unternehmen, bei denen am Bilanzstichtag sowohl 450 Mio. € Nettoumsatz als auch durchschnittlich 1.000 Beschäftigte im Geschäftsjahr überschritten werden, sowie Mutterunternehmen von Gruppen, die diese Grenzen auf konsolidierter Basis überschreiten. Beide Merkmale müssen erfüllt sein. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sind nicht mehr erfasst. Nach der Richtlinie gilt die neue Gruppe für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; die Mitgliedstaaten müssen die Regeln bis zum 19. März 2027 umsetzen. Für Geschäftsjahre ab 2027 sind außerdem die überarbeiteten ESRS nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 anzuwenden, die am 10. November 2026 in Kraft tritt. Tochterunternehmen, die in den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht ihrer Mutter einbezogen sind, können von der eigenen Berichterstattung befreit sein. ## Deutschland: was bis zum Umsetzungsgesetz gilt Deutschland hat die CSRD bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Ein Regierungsentwurf liegt dem Bundestag vor; verkündet war das Gesetz nach unserem Stand Mitte Oktober 2026 nicht. Bis dahin gelten die §§ 289b bis 289e HGB zur nichtfinanziellen Erklärung unverändert. Erfasst sind nach § 289b Abs. 1 HGB große Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Für große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gilt die Pflicht nach § 340a Abs. 1a und § 341a Abs. 1a HGB auch ohne Kapitalmarktorientierung. Diese Unternehmen können die Erklärung nach § 289d HGB auf ein Rahmenwerk stützen, auch auf die ESRS, und müssen angeben, welches Rahmenwerk sie genutzt haben. Für die übrigen Unternehmen besteht in Deutschland derzeit keine eigene Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Große Kapitalgesellschaften beziehen nach § 289 Abs. 3 HGB lediglich bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen, in die Analyse ihres Lageberichts ein. ## Vier typische Konstellationen ### Mittelständler mit 250 Beschäftigten und 60 Mio. € Umsatz Keine Berichtspflicht nach CSRD oder §§ 289b ff. HGB. Der freiwillige Standard passt; ab 2027 schützt die Obergrenze vor übermäßigen Fragebögen berichtspflichtiger Kunden. ### Unternehmen mit 1.400 Beschäftigten und 300 Mio. € Umsatz Nach Omnibus nicht berichtspflichtig, weil die Umsatzschwelle nicht überschritten ist. Den freiwilligen Standard darf es nach Artikel 2 anwenden, den Schutz der Obergrenze genießt es wegen der Beschäftigtenzahl aber nicht. ### Handelsunternehmen mit 800 Beschäftigten und 600 Mio. € Umsatz Nicht berichtspflichtig, weil die Beschäftigtenschwelle nicht überschritten ist. Der freiwillige Standard ist für diese Größe bestimmt, die Obergrenze schützt es gegenüber berichtspflichtigen Kunden. ### Konzern mit 3.000 Beschäftigten und 900 Mio. € Umsatz Berichtspflichtig nach der CSRD, sobald das deutsche Umsetzungsgesetz gilt, und zwar nach den ESRS. Für die Geschäftsjahre davor ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB vorliegen. ## Wenn das Unternehmen wächst Der freiwillige Standard deckt nach Nummer 3 von Anhang I dieselben Nachhaltigkeitsaspekte ab wie die ESRS und wurde nach Nummer 4 mit Blick auf Kohärenz zu ihnen entwickelt. Wer heute nach dem freiwilligen Standard berichtet, baut also Datenquellen auf, die bei einer späteren Berichtspflicht weiter nutzbar sind: Energie- und Emissionsdaten, Belegschaftskennzahlen, Konzepte und Ziele. Neu hinzu kämen bei einer Berichtspflicht vor allem die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Angaben zu Auswirkungen, Risiken und Chancen je wesentlichem Thema, die Prüfung mit begrenzter Sicherheit und die Einbindung in den Lagebericht. Das ist ein eigenes Projekt; der freiwillige Bericht ist dafür eine gute Datengrundlage, aber kein Ersatz. ## So geht es mit esg-bericht.io - Freiwilliger Standard nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, Option A oder B - Keine Wesentlichkeitsanalyse nötig; Folgefragen nur, wenn ein Umstand zutrifft - Finanzangaben aus dem Jahresabschluss, CO₂-Rechner, KI-Textentwürfe nur aus Ihren Angaben - 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar esg-bericht.io ist für den freiwilligen Bericht gebaut: für Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht, die Banken, Kunden und Geschäftspartnern strukturierte Nachhaltigkeitsdaten liefern wollen. Für berichtspflichtige Unternehmen, die nach ESRS oder als nichtfinanzielle Erklärung berichten, gibt es auf derselben Plattform ein eigenes Angebot unter nachhaltigkeitsberichterstattung.io. ## Häufige Fragen ### Ist mein KMU von der CSRD betroffen? Direkt in aller Regel nicht. Nach der Omnibus-Richtlinie sind nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz berichtspflichtig. Indirekt kommen Anfragen von berichtspflichtigen Kunden und Banken; dafür ist der freiwillige Standard gedacht, und ab 2027 begrenzt die Obergrenze, was Kunden für ihren Bericht verlangen dürfen. ### Was ist der Unterschied zwischen VSME und ESRS? Die ESRS sind die verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen und verlangen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, aus der sich der Inhalt ergibt. Der VSME ist ein freiwilliger Standard mit festen, deutlich weniger Angaben ohne Wesentlichkeitsanalyse. Beide decken dieselben Nachhaltigkeitsaspekte ab, der VSME aber verhältnismäßig für kleinere Unternehmen. ### Gilt die CSRD in Deutschland schon? Nein, nach unserem Stand Mitte Oktober 2026 ist das deutsche Umsetzungsgesetz noch nicht verkündet. Bis dahin gilt die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherer mit jeweils mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Omnibus-Richtlinie verlangt die Umsetzung bis zum 19. März 2027. ### Darf ein berichtspflichtiges Unternehmen den VSME verwenden? Nicht zur Erfüllung seiner eigenen Pflicht; dafür sind die ESRS vorgeschrieben. Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 öffnet den freiwilligen Standard nur Unternehmen, die nicht selbst den verbindlichen Berichtsanforderungen unterliegen. Berichtspflichtige nutzen den Standard aber indirekt: Er bestimmt, welche Daten sie von kleineren Partnern verlangen dürfen. ### Wird der VSME irgendwann Pflicht? Nach heutigem Recht nicht. Die Omnibus-Richtlinie sieht vor, dass die Kommission prüft, wie viele Unternehmen die freiwilligen Standards anwenden und ob der Anwendungsbereich der Berichtspflichten künftig angepasst werden sollte. Eine Pflicht für kleinere Unternehmen ist daraus nicht abzuleiten; Änderungen bräuchten ein neues Gesetzgebungsverfahren. ## Quellen und Rechtsstand - [Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) — Schwellen 450 Mio. € und 1.000 Beschäftigte, begrenzte Prüfungssicherheit, Umsetzung bis 19.3.2027 - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 (überarbeitete ESRS)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1563/oj) — In Kraft 10.11.2026, anzuwenden ab Geschäftsjahr 2027; Übergangswahl für 2026 - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Freiwilliger Standard, Art. 2 (Anwenderkreis) - [§ 289b HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289b.html) — Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung - [§ 289d HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289d.html) — Nutzung von Rahmenwerken für die nichtfinanzielle Erklärung ## Weiterführende Seiten - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen) - [Begriffe von CSRD bis Wesentlichkeit](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-glossar) ## Freiwillig berichten, ohne ESRS-Aufwand Der schlanke Bericht nach dem freiwilligen EU-Standard für Unternehmen ohne eigene Pflicht — für Bank, Kunden und Ausschreibungen. [VSME-Bericht beginnen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Was kostet ein Nachhaltigkeitsbericht? Die Kostenbestandteile für kleine und mittlere Unternehmen Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kosten-kmu Stand: 2026-10-15 Auf die Frage nach den Kosten eines Nachhaltigkeitsberichts gibt es keine seriöse Pauschalantwort, weil Umfang, Datenlage und Eigenleistung stark schwanken. Es lässt sich aber genau sagen, woraus sich die Kosten zusammensetzen, welche davon der freiwillige EU-Standard überhaupt verlangt und wie Sie Ihre eigenen Kosten vorab kalkulieren. Diese Seite nennt bewusst keine Marktpreise, sondern die Bausteine, mit denen Sie Angebote vergleichen. ## Kurzantwort Was ein Nachhaltigkeitsbericht kostet, hängt vor allem von der internen Arbeitszeit für Datenerhebung, Berechnung, Texte und Freigabe ab; hinzu kommen je nach Bedarf Beratung, Software, Gestaltung, Druck, Übersetzung und eine freiwillige Prüfung. Für einen Bericht nach dem freiwilligen EU-Standard (VSME) sind weder Prüfung noch Druck vorgeschrieben — ein PDF genügt, und die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 verlangt ausdrücklich keine Prüfung. Den größten Hebel haben deshalb gut organisierte Datenquellen im eigenen Betrieb. ## Die Kostenbestandteile im Überblick Kostenbestandteile eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem freiwilligen Standard | Bestandteil | Wovon er abhängt | Vom Standard verlangt? | Wie Sie ihn senken | | --- | --- | --- | --- | | Datenerhebung im Betrieb | Zahl der Standorte, Energieträger, Datenlage bei Versorgern und Entsorgern | Ja, die Daten sind Grundlage jeder Angabe | Quellen und Ansprechpersonen einmal festlegen, Zählerstände zum Stichtag ablesen | | Berechnung von Energie und Emissionen | Zahl der Energieträger, Scope 3 ja oder nein | Scope 1 und 2 unter B3, bis 10 Beschäftigte freiwillig | Amtliche Faktoren verwenden, Rechenweg einmal dokumentieren | | Texte unter B2 und im Zusatzmodul | Option A oder B, Zahl der Verfahrensweisen und Ziele | Ja, soweit Verfahrensweisen oder Konzepte bestehen | Sachlich und kurz beschreiben, was tatsächlich besteht | | Abstimmung und Freigabe | Zahl der Beteiligten, Abstimmung mit dem Jahresabschluss | Ja, Übereinstimmung mit dem Abschluss nach Nummer 23 | Finanzangaben direkt aus dem festgestellten Abschluss übernehmen | | Externe Beratung | Erfahrung im Haus, Komplexität, Konsolidierung | Nein | Gezielt für Methodenfragen statt für die ganze Erstellung einsetzen | | Software | Abrechnungsmodell, Zahl der Gesellschaften | Nein | Jahreskosten für die eigene Struktur vergleichen | | Prüfung durch Dritte | Prüfungsumfang, Sicherheitsgrad | Nein, nach Erwägungsgrund 5 nicht vorgeschrieben | Nur beauftragen, wenn ein Empfänger sie verlangt | | Gestaltung und Satz | Seitenzahl, Abbildungen, Erscheinungsbild des Unternehmens | Nein | Schlichtes PDF mit Tabellen statt Hochglanzbroschüre | | Druck | Auflage, Umfang, Papier, Bindung, Veredelung | Nein | Digital weitergeben, nur bei Bedarf kleine Auflage drucken | | Übersetzung | Ausländische Kunden oder Banken | Nein | Nur die Teile übersetzen, die Empfänger tatsächlich brauchen | ## Interne Kosten selbst kalkulieren Der Rechenweg mit Beispielwerten eines erfundenen Musterbetriebs — setzen Sie Ihre eigenen Stunden und Sätze ein. Die Stunden im Beispiel sind Annahmen und keine Erfahrungswerte; sie zeigen nur, wie Sie rechnen. Setzen Sie für jeden Schritt die Zeit ein, die Ihre Beteiligten realistisch brauchen, und als Stundensatz Ihre internen Kosten je Stunde. Rechnen Sie das erste Jahr getrennt vom Folgejahr: Im ersten Jahr kostet das Suchen der Quellen Zeit, im zweiten vor allem das Eintragen neuer Werte. Rechenweg für die internen Kosten (Beispielwerte, keine Marktwerte) | Arbeitsschritt | Stunden (Annahme) | Stundensatz (Annahme) | Kosten | | --- | --- | --- | --- | | Datenanfragen versenden und Belege sammeln | 16 | 55 € | 880 € | | Energie und Emissionen berechnen | 8 | 55 € | 440 € | | Belegschaftskennzahlen auswerten | 6 | 55 € | 330 € | | Texte zu Verfahrensweisen und Zielen | 8 | 55 € | 440 € | | Abstimmung und Freigabe | 4 | 55 € | 220 € | | Summe | 42 | | 2.310 € | ## Was kostet der Druck eines Nachhaltigkeitsberichts? - Format, zum Beispiel DIN A4 hoch - Umfang in Seiten einschließlich Umschlag - Auflage, am besten zwei bis drei Varianten zum Vergleich - Papier: Grammatur, Recyclinganteil, Umweltzeichen - Druck: vierfarbig oder Graustufen, ein- oder beidseitig - Bindung: Rückstichheftung, Klebebindung oder Ringbindung - Lieferung: Termin, Anzahl der Lieferadressen Ein gedruckter Bericht ist nach dem freiwilligen Standard nicht nötig. Nummer 20 von Anhang I beschreibt den Bericht als Information für Geschäftspartner, die das Unternehmen gezielt weitergeben oder veröffentlichen kann. Für die Weitergabe genügt eine PDF-Datei, die sich per E-Mail versenden oder in Portale von Banken und Kunden hochladen lässt. Wer trotzdem drucken möchte, etwa für Messen oder Kundentermine, sollte ein Angebot mit genauen Angaben einholen. Die Druckkosten bestimmen vor allem diese Merkmale: Format und Seitenzahl, Auflage, Papierqualität, Farbigkeit, Bindung und Veredelung, außerdem Satz und Druckvorstufe, falls die Druckerei sie übernimmt. Lassen Sie sich mehrere Auflagen anbieten, weil der Preis je Stück mit der Auflage meist sinkt, und fragen Sie nach Recyclingpapier, wenn der Bericht auch in der Form zum Inhalt passen soll. ## Angebote zum Erstellenlassen vergleichen - Umfang: Option A oder Option B, einzelne Zusatzangaben, Scope 3 ja oder nein - Datenerhebung: Wer fragt Versorger, Entsorger und Personalabteilung an? - Methode: Welche Emissionsfaktoren mit welcher Quelle und welchem Bezugsjahr? - Abstimmung: Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten? - Ergebnis: PDF, bearbeitbare Textdatei, Rohdaten für das Folgejahr? - Rechte: Gehören Texte, Berechnungen und Daten danach Ihnen? - Folgejahr: Was kostet die Aktualisierung, und wer pflegt die Datenquellen? Wer den Bericht ganz oder teilweise erstellen lässt, erhält Angebote, die schwer vergleichbar sind: pauschal, nach Tagen, nach Modulen. Vergleichen Sie deshalb den Leistungsumfang, nicht nur die Summe. Ein Angebot, das die Datenerhebung beim Unternehmen belässt, ist günstiger, verlagert aber Arbeit in den Betrieb. ## Kosten, die leicht übersehen werden - Die Zeit der Geschäftsführung für Entscheidungen, Texte unter B2 und die Freigabe. - Datenlücken im ersten Jahr, wenn Jahresabrechnungen fehlen oder Zähler erst nachgerüstet werden. - Mehrfache Fragebogenbearbeitung, solange es keinen Bericht gibt, auf den alle Antworten verweisen. - Rückfragen von Banken und Kunden zu Zahlen ohne dokumentierte Quelle. - Nachträgliche Korrekturen, wenn Finanzangaben nicht aus dem festgestellten Abschluss stammen. ## So geht es mit esg-bericht.io - Sieben Tage zum Testen, derzeit als Beta geöffnet - Ergebnis ist ein PDF mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Seitenzahlen — kein Druckdienst - Finanzangaben aus dem Jahresabschluss sparen Abstimmungsaufwand, sofern der Abschluss auf der Plattform liegt - Im Folgejahr übernimmt der neue Bericht die Struktur des alten esg-bericht.io kostet 49 € pro Monat je Arbeitsbereich; alle Gesellschaften des Arbeitsbereichs sind enthalten, ohne Aufpreis je Bericht. Das Abo ist monatlich kündbar, und erfasste Daten und Berichte bleiben beim Deaktivieren erhalten. Ganzjährig genutzt ergibt das 12 × 49 € = 588 €; wer das Modul nur in den Monaten der Berichtserstellung aktiviert, zahlt entsprechend weniger. ## Häufige Fragen ### Was kostet ein Nachhaltigkeitsbericht für ein kleines Unternehmen? Eine verlässliche Pauschale gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus interner Arbeitszeit und optionalen externen Leistungen zusammen. Beim freiwilligen Standard sind Prüfung und Druck nicht vorgeschrieben; mit dem Basismodul und gut organisierten Datenquellen bleibt der Aufwand überschaubar. Kalkulieren Sie die internen Stunden je Arbeitsschritt und vergleichen Sie damit externe Angebote. ### Muss ein Nachhaltigkeitsbericht gedruckt werden? Nein. Der freiwillige Standard verlangt keinen gedruckten Bericht; Anhang I lässt die Form der Weitergabe offen. Ein PDF lässt sich versenden, hochladen und auf der eigenen Website veröffentlichen. Druck lohnt sich nur, wenn Sie den Bericht persönlich übergeben oder auf Veranstaltungen auslegen möchten. ### Ist eine Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts Pflicht? Für einen Bericht nach dem freiwilligen Standard nicht. Erwägungsgrund 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 stellt klar, dass Anwender keine Prüfung der Angaben durchführen lassen müssen. Verlangt ein Kunde vertraglich eine Prüfung, gehört sie als eigener Kostenblock in die Kalkulation. ### Lohnt es sich, den Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu lassen? Das hängt davon ab, wie viel Erfahrung im Haus ist. Externe Hilfe ist sinnvoll bei der ersten Emissionsberechnung, bei Konsolidierung mehrerer Gesellschaften oder bei Scope 3. Die Datenerhebung bleibt in jedem Fall im Betrieb; wer seine Quellen gut organisiert, braucht im Folgejahr meist deutlich weniger Unterstützung. ### Wird der zweite Bericht günstiger? In der Regel ja, weil Datenquellen, Ansprechpersonen und Rechenwege feststehen. Nummer 18 von Anhang I erlaubt zudem, bei unveränderten Datenpunkten auf den Vorjahresbericht zu verweisen. Dafür kommen ab dem zweiten Jahr Vergleichswerte zum Vorjahr hinzu. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Erwägungsgrund 5 (keine Prüfung), Anhang I Nr. 18, 20 und 23 - [Empfehlung (EU) 2025/1710](https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2025/1710/oj) — Vorgängerfassung; Grundlage vieler bestehender Berichte ## Weiterführende Seiten - [Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen) - [Software für den VSME-Bericht auswählen](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-software-auswahl) - [Vorlage und Gliederung eines VSME-Berichts](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-bericht-vorlage-gliederung) - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) ## Kosten planbar halten Ein fester Monatspreis je Arbeitsbereich, alle Gesellschaften inklusive, monatlich kündbar — und die Struktur des Berichts wandert ins Folgejahr mit. [Sieben Tage testen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Vorlage für den VSME-Bericht: Gliederung, Mustersätze und Checkliste vor der Freigabe Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-bericht-vorlage-gliederung Stand: 2026-10-15 Wer zum ersten Mal einen Bericht nach dem freiwilligen EU-Standard erstellt, fragt zuerst nach einer Vorlage. Eine leere Datei hilft aber wenig, wenn unklar ist, was in welches Kapitel gehört. Diese Seite liefert eine Gliederung entlang von Anhang I, Mustersätze für die Pflichtangaben unter B1, Tabellenaufbauten für die wichtigsten Kennzahlen und eine Checkliste für die Freigabe. ## Kurzantwort Eine gute Vorlage für den VSME-Bericht folgt der Reihenfolge von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560: Grundlagen der Erstellung (B1) mit Übereinstimmungserklärung, Verfahrensweisen und Konzepte (B2), Umweltkennzahlen (B3 bis B7), Sozialkennzahlen (B8 bis B10) und Governance (B11), bei Option B ergänzt um C1 bis C9. Dazu gehören ein Methodenteil mit den Quellen der Emissionsfaktoren und ein Index, der jede Angabe ihrer Fundstelle im Bericht zuordnet. Eine amtliche Wortvorlage gibt es nicht; die EFRAG stellt Meldebögen auf ihrer Plattform bereit. ## Die Gliederung auf einen Blick Mustergliederung eines Berichts nach dem freiwilligen Standard | Kapitel | Inhalt | Grundlage in Anhang I | | --- | --- | --- | | Deckblatt | Unternehmen, Berichtsjahr, gewählte Option, Datum und Fassung des Berichts | Nr. 27 Buchst. a | | 1 Grundlagen der Erstellung | Übereinstimmungserklärung, Berichtsgrundlage, Tochterunternehmen, allgemeine Informationen, Zertifikate, Auslassungen | B1, Nr. 27–28; bei Option B zusätzlich C1 | | 2 Verfahrensweisen, Konzepte und Initiativen | Bestehende Verfahrensweisen und Konzepte je Thema, künftige Initiativen, Ziele | B2, Nr. 29–31; bei Option B C2 | | 3 Umwelt | Energie und Emissionen, Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen und Abfall | B3–B7; bei Option B Scope-3-Erwägungen, C3, C4 | | 4 Soziales | Belegschaft, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Vergütung, Tarifverträge, Weiterbildung | B8–B10; bei Option B C5–C7 | | 5 Governance | Korruption und Bestechung | B11; bei Option B C8, C9 | | Anhang A Methoden und Quellen | Emissionsfaktoren mit Quelle und Bezugsjahr, Zählweisen, Schätzungen | Nr. 11 (überprüfbare Informationen) | | Anhang B Index | Jede Angabe mit Seite oder Abschnitt, entfallene Angaben mit Grund | Nr. 15, 22, 27 | ## Mustersätze für die Pflichtangaben unter B1 Die Sätze sind Vorschläge; passen Sie Namen, Jahr und Option an. ### Übereinstimmungserklärung „Dieser Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde in Übereinstimmung mit dem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 erstellt. Das Unternehmen hat Option A (Basismodul) gewählt.“ ### Berichtsgrundlage „Der Bericht wurde auf individueller Basis erstellt und umfasst ausschließlich die Muster GmbH.“ Bei konsolidierten Berichten folgt die Liste der einbezogenen Tochterunternehmen mit eingetragener Anschrift. ### Auslassung nach Nummer 22 „Die Angabe zur Zahl der Beschäftigten nach Land des Arbeitsvertrags wurde zum Schutz der Privatsphäre einzelner Beschäftigter ausgelassen. Das Unternehmen prüft zu jedem Berichtsstichtag, ob die Gründe fortbestehen.“ ### Zählweise der Beschäftigten „Die Zahl der Beschäftigten ist als Anzahl der Personen zum 31. Dezember angegeben. Diese Zählweise gilt für alle Angaben zu den Arbeitskräften in diesem Bericht.“ ## Tabellenaufbau für die Energiedaten unter B3 Nummer 32 gibt die Aufteilung vor, wenn die Daten beschaffbar sind. Darunter folgt die Emissionstabelle mit Scope 1 und standortbezogenem Scope 2 in Tonnen CO₂e, ab dem zweiten Bericht mit einer Spalte für das Vorjahr. Wer Scope 3 freiwillig angibt, stellt ihn nach Nummer 52 in derselben Tabelle dar und nennt die einbezogenen Kategorien. Die Quellen der Faktoren gehören in den Methodenanhang, nicht in Fußnoten verstreut über den Bericht. Vorlage Energieverbrauch nach B3 (Werte in MWh) | Energieart | Erneuerbar | Nicht erneuerbar | Insgesamt | | --- | --- | --- | --- | | Strom (wie in den Rechnungen der Versorger angegeben) | … MWh | … MWh | … MWh | | Kraft- und Brennstoffe | … MWh | … MWh | … MWh | | Gesamtenergieverbrauch | … MWh | … MWh | … MWh | ## Tabellenaufbau für die Belegschaft unter B8 Vorlage Beschäftigte nach B8 (Köpfe oder Vollzeitäquivalente, Zählweise angeben) | Merkmal | Ausprägung | Anzahl | | --- | --- | --- | | Art des Arbeitsvertrags | unbefristet | … | | Art des Arbeitsvertrags | befristet | … | | Geschlecht | weiblich | … | | Geschlecht | männlich | … | | Geschlecht | divers / keine Angabe | … | | Land des Arbeitsvertrags (nur bei mehreren Ländern) | je Land | … | ## Checkliste vor der Freigabe - Option A oder B gewählt und die Übereinstimmungserklärung unter B1 formuliert - Alle Angaben des gewählten Moduls bearbeitet oder als nicht zutreffend erkennbar - Bei bis zu 10 Beschäftigten entschieden, welche freiwilligen Umweltkennzahlen aufgenommen werden - Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit dem festgestellten Jahresabschluss abgeglichen - Eine Zählweise der Beschäftigten in B1, B8 und B9 durchgehalten - Scope 2 standortbezogen berechnet, Ökostrom nur beim Anteil erneuerbarer Energie berücksichtigt - Emissionsfaktoren mit Quelle, Bezugsjahr und Bezugsgröße im Methodenanhang - Auslassungen nach Nummer 22 unter B1 einzeln genannt - Ab dem zweiten Jahr Vorjahreswerte ergänzt oder Verweis auf unveränderte Angaben - Ziele nur mit Zieljahr, Zielwert und Basisjahr aufgenommen - Freigabe durch die Geschäftsführung dokumentiert, Fassung und Datum auf dem Deckblatt ## Datei-Vorlage oder geführte Erhebung? Für einen einzelnen Bericht kann eine gut gegliederte Textdatei mit Tabellen genügen. Schwierig wird es mit wachsender Zahl von Berichten und Jahren: Formeln für Emissionen und Quoten müssen gepflegt, Vorjahreswerte übertragen und Zählweisen über mehrere Tabellen hinweg gleich gehalten werden. Eine geführte Erhebung nimmt diese Arbeit ab, weil sie die Angaben aus Anhang I als Felder vorgibt und Kennzahlen aus den Eingaben rechnet. Die EFRAG stellt nach Nummer 5 von Anhang I praktische Informationen und Meldebögen auf ihrer Website und ihrer Plattform Knowledge Hub bereit. Ein digitaler Meldebogen erlaubt nach der Fußnote zu Nummer 21, Angaben aus anderen Dokumenten per Verweis mit Seitenzahl einzubeziehen. ## So geht es mit esg-bericht.io - Abschnitte werden aus den erfassten Angaben gebaut; nicht zutreffende Folgefragen erscheinen gar nicht - Abbildungen zu Energie und Belegschaft immer zusammen mit einer Tabelle derselben Zahlen - Entwurf trägt einen Entwurfsvermerk, die freigegebene Ausgabe eine Ausgabenummer mit Datum - Schriftart für das PDF wählbar esg-bericht.io erzeugt die Gliederung nicht als leere Vorlage, sondern aus Ihren Angaben: Der fertige Bericht enthält Präambel mit Option und Übereinstimmungserklärung, alle Abschnitte mit Datentabellen und Text, einen Methodenteil mit Quellenverzeichnis und einen VSME-Index. ## Häufige Fragen ### Gibt es eine offizielle VSME-Vorlage? Eine amtliche Textvorlage in Word gibt es nicht. Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 legt die Inhalte fest, die EFRAG stellt nach Nummer 5 Meldebögen und praktische Informationen auf ihrer Plattform bereit. Für den Fließtext und die Gestaltung des Berichts sind Sie frei. ### Wie lang ist ein VSME-Bericht? Der Standard nennt keinen Umfang. Die Länge hängt von der gewählten Option, der Zahl der Standorte und davon ab, wie viele Verfahrensweisen und Konzepte unter B2 zu beschreiben sind. Ein Bericht nach dem Basismodul besteht überwiegend aus Kennzahlentabellen mit kurzen Erläuterungen und bleibt deshalb meist kompakt. ### Muss ich die Reihenfolge B1 bis B11 einhalten? Anhang I schreibt keine Seitenreihenfolge vor. Es empfiehlt sich trotzdem, der Reihenfolge der Angaben zu folgen, weil Banken und Kunden die Datenpunkte so schneller finden. Ein Index mit Fundstellen hilft zusätzlich, wenn Sie Kapitel anders ordnen oder Angaben zusammenfassen. ### Kann ich meine Vorlage nach der Empfehlung von 2025 weiterverwenden? Nur nach einem Abgleich. Die Delegierte Verordnung hat einzelne Angaben verändert, etwa die THG-Intensität aus B3 gestrichen, die Fluktuation nach C5 verschoben und das Verdienstgefälle an eine bestehende gesetzliche Pflicht geknüpft. Passen Sie die Übereinstimmungserklärung außerdem auf die Verordnung an. ### In welcher Sprache sollte der Bericht verfasst sein? Der Standard legt keine Sprache fest. Für deutsche Banken und Kunden genügt Deutsch; beliefern Sie Konzerne mit englischsprachigem Einkauf, kann eine englische Fassung sinnvoll sein. Die Verordnung liegt in allen Amtssprachen vor, sodass Sie Begriffe in beiden Sprachen aus dem Amtsblatt übernehmen können. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Inhalt und Reihenfolge der Angaben, Nr. 5, 21, 22, 27, 32, 40 - [EFRAG: ESRS Knowledge Hub](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-esrs-knowledge-hub-2026-revised-esrs-and-voluntary-standard-interactive-document-set-now) — Interaktive Fassung des Standards, Leitlinien und Meldebögen ## Weiterführende Seiten - [VSME-Basismodul B1 bis B11](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-basismodul-b1-bis-b11) - [Nachhaltigkeitsbericht für KMU erstellen](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kmu-erstellen) - [Software für den VSME-Bericht auswählen](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-software-auswahl) - [VSME-Glossar](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-glossar) ## Aus der Vorlage wird ein fertiger Bericht Gliederung nach Anhang I, Übereinstimmungserklärung, Tabellen, Methodenteil und Index entstehen aus Ihren Angaben — als PDF mit Ausgabenummer. [Mit der Erhebung beginnen](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # Mit welcher Software erstellen Sie einen VSME-Bericht? Kriterien für die Auswahl Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-software-auswahl Stand: 2026-10-15 Für den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht gibt es inzwischen viele Angebote: Tabellenvorlagen, Plattformen großer Kunden, ESG-Software für Konzerne und spezialisierte Lösungen für den Mittelstand. Diese Seite ordnet die Lösungsklassen ohne Anbieterwerbung, nennt die Prüffragen, die seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 wichtig sind, und beschreibt, wie Sie mit Ihren eigenen Daten entscheiden. ## Kurzantwort Für einen VSME-Bericht eignet sich eine Software, die den freiwilligen Standard in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 abbildet, Option A und B unterscheidet, die Erleichterungen bis 10 Beschäftigte und die Obergrenze für die Wertschöpfungskette kennt, Scope 1 und den standortbezogenen Scope 2 mit belegten Emissionsfaktoren berechnet und einen weitergabefähigen Bericht erzeugt. Für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht reicht in der Regel eine schlanke, spezialisierte Lösung; ESG-Plattformen für Konzerne lohnen sich erst bei vielen Gesellschaften, Lieferantenprogrammen oder eigener CSRD-Pflicht. ## Fünf Lösungsklassen im Überblick Lösungsklassen für den Bericht nach dem freiwilligen Standard — allgemeine Einordnung ohne Anbieterbezug | Lösungsklasse | Stärken | Grenzen | Passt für | | --- | --- | --- | --- | | Tabellenkalkulation und Textvorlage | Sofort verfügbar, frei gestaltbar | Formeln, Faktoren und Vorjahreswerte von Hand, keine Prüfungen, Versionen | Einzelner Bericht mit wenigen Standorten | | Meldebögen der EFRAG | Nah am Standard, von der EFRAG selbst bereitgestellt | Datenpunkte statt fertigem Bericht; Faktoren, Belege und Freigaben liegen außerhalb | Unternehmen, die vor allem die Datenpunkte übermitteln wollen | | Lieferantenportale großer Kunden | Daten direkt beim anfragenden Kunden | Je Kunde ein eigenes Portal, Daten bleiben dort | Einzelne Großkunden mit eigenem Portal | | Spezialisierte Software für den freiwilligen Bericht | Geführte Erhebung, Rechner, Bericht als Dokument | Konzernfunktionen und ESRS meist nicht enthalten | KMU ohne eigene Berichtspflicht | | ESG-Plattformen für Konzerne | ESRS, Wesentlichkeitsanalyse, Lieferantenmanagement, viele Gesellschaften | Einführungsaufwand, Umfang über den Bedarf kleinerer Unternehmen hinaus | Berichtspflichtige Unternehmen und große Gruppen | ## Vierzehn Prüffragen an jede Software Kriterien für die Auswahl einer Software für den VSME-Bericht | Kriterium | Prüffrage | | --- | --- | | Standardfassung | Bildet die Software Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 ab oder noch die Empfehlung von 2025 bzw. den EFRAG-Text von 2024? | | Optionen | Lassen sich Option A und Option B je Bericht wählen und einzelne Zusatzangaben ergänzen? | | Größenstaffel | Werden die Angaben in eckigen Klammern bei bis zu 10 Beschäftigten als freiwillig behandelt? | | Obergrenze | Zeigt die Software, welche Angaben nach Anhang II zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette gehören? | | Emissionsfaktoren | Haben alle Faktoren eine nachprüfbare Quelle mit Bezugsjahr, etwa UBA für Strom und EBeV 2030 für Brennstoffe, und lassen sie sich mit eigener Quelle überschreiben? | | Scope 2 | Rechnet die Software den standortbezogenen Scope 2, den B3 verlangt, und behandelt Ökostrom richtig? | | Datenübernahme | Kommen Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl aus Buchhaltung oder Jahresabschluss, oder müssen Sie sie abtippen? | | Prüfungen | Meldet die Software Widersprüche, etwa Summen, die nicht zur Beschäftigtenzahl passen? | | KI-Texte | Formuliert eine KI nur aus Ihren Angaben, und bleiben Lücken sichtbar statt mit plausibel klingenden Sätzen gefüllt? | | Freigabe und Nachweise | Lassen sich Belege ablegen, Abschnitte freigeben und freigegebene Fassungen unveränderlich sichern? | | Ausgabe | Welche Formate entstehen: PDF, bearbeitbare Datei, digitaler Meldebogen der EFRAG? | | Gesellschaften | Können mehrere Gesellschaften getrennt berichten, und gibt es einen konsolidierten Bericht? | | Folgejahr | Übernimmt das Folgejahr Struktur und Vorjahreswerte für den Vergleich nach Nummer 14? | | Betrieb | Wo liegen die Daten, wie wird abgerechnet, wie schnell ist der Vertrag kündbar? | ## Was KI in einer ESG-Software leisten kann — und was nicht Manche Angebote werben mit künstlicher Intelligenz. Sinnvoll ist sie dort, wo Text aus vorhandenen Angaben entsteht: Beschreibungen unter B2 und im Zusatzmodul, Erläuterungen zu Kennzahlen, sprachliche Vereinheitlichung. Nicht in die Hand einer KI gehören Zahlen. Energieverbräuche, Emissionen, Quoten und Verhältnisse sollten deterministisch aus Ihren Eingaben berechnet werden, damit jeder Wert nachvollziehbar bleibt. Prüfen Sie deshalb, was die KI tut, wenn eine Angabe fehlt. Eine gute Lösung lässt die Lücke sichtbar im Entwurf stehen; eine schlechte füllt sie mit einer Formulierung, die plausibel klingt, aber durch nichts belegt ist. Für einen Bericht, den Bank und Kunden lesen, ist das ein erhebliches Risiko. ## Ein Auswahlablauf mit eigenen Daten - Bedarf festhalten: Wer fragt Daten an, wie oft, in welchem Umfang — reicht Option A, oder brauchen Empfänger Teile des Zusatzmoduls? - Datenlage prüfen: Wo liegen Finanzzahlen, Personaldaten, Energie- und Abfallrechnungen? Eine Software ist nur so gut wie die Quellen, die sie erreicht. - Zwei bis drei Lösungen testen, möglichst mit einem echten Berichtsjahr und echten Rechnungen statt Beispieldaten. - Ergebnis vergleichen: Stimmen Emissionen und Energiewerte mit Ihrer eigenen Nachrechnung überein, und sind die Faktoren belegt? - Bericht lesen lassen: Geben Sie den Testbericht einer Person, die ihn später empfängt, etwa der Kundenbetreuung Ihrer Bank. - Aufwand fürs Folgejahr schätzen: Wie viel lässt sich übernehmen, was muss neu erfasst werden? ## Kosten vergleichen statt Listenpreise Abgerechnet wird nach unterschiedlichen Modellen: je Nutzer, je Gesellschaft, je Bericht, als Jahreslizenz oder als Projekt mit Einführung. Vergleichen Sie deshalb die Jahreskosten für Ihre tatsächliche Struktur — Zahl der Gesellschaften, Berichte und Beteiligten — und rechnen Sie die eigene Arbeitszeit mit ein. Eine Lösung, die Finanzangaben automatisch übernimmt und Kennzahlen selbst rechnet, spart vor allem interne Stunden. ## Wo esg-bericht.io passt — und wo nicht - Basismodul B1–B11 und Zusatzmodul C1–C9, Größenstaffel bis 10 Beschäftigte, Liste der Obergrenze nach Anhang II - CO₂-Rechner mit Faktoren nach UBA und EBeV 2030, je Zeile überschreibbar; Scope 2 standortbezogen - KI-Texte nur aus Ihren Angaben, Lücken als \[BITTE ERGÄNZEN\], Kennzahlen deterministisch berechnet - Freigabe je Abschnitt, Nachweise je Bericht, Ausgabe als eingefrorene Fassung; PDF mit Methodenteil und Index - 49 € pro Monat je Arbeitsbereich mit allen Gesellschaften, monatlich kündbar, EU-Rechenzentren, derzeit Beta esg-bericht.io ist eine spezialisierte Software für den freiwilligen Bericht nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560. Sie passt für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht, besonders wenn Buchhaltung oder Jahresabschluss bereits auf derselben Plattform laufen. Sie passt weniger, wenn Sie Scope 3 berechnen lassen wollen, einen Export im digitalen Meldebogen der EFRAG brauchen oder selbst berichtspflichtig sind — für Letzteres gibt es auf der Plattform das Angebot nachhaltigkeitsberichterstattung.io. ## Häufige Fragen ### Mit welcher Software kann ich einen VSME-Bericht erstellen? Mit jeder Lösung, die den freiwilligen Standard nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 abbildet — von der Tabellenvorlage über die Meldebögen der EFRAG bis zu spezialisierter Software. Entscheidend sind die aktuelle Standardfassung, belegte Emissionsfaktoren, der standortbezogene Scope 2 und ein Bericht, den Sie an Bank und Kunden weitergeben können. ### Reicht Excel für den VSME-Bericht? Für einen einzelnen Bericht mit wenigen Standorten kann eine Tabelle reichen. Mit Folgejahren, mehreren Gesellschaften und Rückfragen von Empfängern wird die Pflege von Formeln, Faktoren und Vorjahreswerten aufwendig. Eine geführte Software übernimmt diese Arbeit und hält die Zählweisen über alle Angaben gleich. ### Brauche ich eine ESG-Plattform wie Konzerne sie nutzen? Als Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht meist nicht. Konzernplattformen sind auf die ESRS, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und das Management vieler Lieferanten ausgelegt. Für den freiwilligen Standard mit seinen festen Angaben genügt eine schlankere Lösung, solange sie die aktuelle Fassung abbildet. ### Woran erkenne ich, ob eine Software den neuen Standard abbildet? Achten Sie darauf, ob die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 genannt wird und ob Merkmale der neuen Fassung umgesetzt sind: freiwillige Umweltkennzahlen bis 10 Beschäftigte, keine Pflicht zur THG-Intensität, Fluktuation im Zusatzmodul, Verdienstgefälle nur bei gesetzlicher Pflicht und die Liste der Obergrenze nach Anhang II. ### Darf eine KI meinen Nachhaltigkeitsbericht schreiben? Rechtlich spricht nichts dagegen, die Verantwortung für den Inhalt bleibt aber beim Unternehmen. Sinnvoll ist KI für Textentwürfe aus Ihren erfassten Angaben. Zahlen sollten gerechnet und nicht formuliert werden, und fehlende Angaben müssen als Lücke erkennbar bleiben. Prüfen und geben Sie jeden Abschnitt selbst frei. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Anhang I (Standard) und Anhang II (Obergrenze) als Prüfmaßstab für jede Software - [EFRAG: ESRS Knowledge Hub](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-esrs-knowledge-hub-2026-revised-esrs-and-voluntary-standard-interactive-document-set-now) — Interaktive Fassung des Standards, Leitlinien und Meldebögen - [EBeV 2030, Anlage 2](https://www.gesetze-im-internet.de/ebev_2030/anlage_2.html) — Amtliche Standardwerte für Brennstoff-Emissionsfaktoren ## Weiterführende Seiten - [Was ein Nachhaltigkeitsbericht kostet](https://esg-bericht.io/ratgeber/nachhaltigkeitsbericht-kosten-kmu) - [Vorlage und Gliederung eines VSME-Berichts](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-bericht-vorlage-gliederung) - [CO₂-Bilanz: Scope 1 und 2 berechnen](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) ## Mit einem echten Berichtsjahr testen Tragen Sie Ihre eigenen Rechnungen und Personaldaten ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Nachrechnung — sieben Tage zum Testen. [Test starten](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/) --- # VSME-Glossar: die wichtigsten Begriffe rund um den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht Quelle: https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-glossar Stand: 2026-10-15 Der freiwillige EU-Standard bringt eine eigene Begriffswelt mit: von der Obergrenze für die Wertschöpfungskette über den standortbezogenen Scope 2 bis zum meldepflichtigen Arbeitsunfall. Viele Begriffe sind in Anlage A der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 definiert. Dieses Glossar erklärt sie knapp und nennt, wo sie im Standard vorkommen. ## Kurzantwort Die wichtigsten Begriffe des VSME-Berichts sind: Basismodul (B1 bis B11) und Zusatzmodul (C1 bis C9), Option A und Option B mit Übereinstimmungserklärung, der „Falls-zutreffend“-Grundsatz, die Obergrenze für die Wertschöpfungskette nach Anhang II, Scope 1 sowie der standortbezogene Scope 2 in Tonnen CO₂e und Begriffe der Belegschaft wie Beschäftigte und meldepflichtiger Arbeitsunfall. Verbindliche Definitionen stehen in Anlage A von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560. ## Rechtsrahmen ### Freiwilliger Standard (VSME, VS) Der Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, in Kraft seit 24.9.2026. VSME war der Name des EFRAG-Entwurfs und der Empfehlung, VS die englische Kurzform der Verordnung. ### Empfehlung (EU) 2025/1710 Unverbindliche Vorgängerfassung des Standards vom 30.7.2025. Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung gilt sie nach deren Erwägungsgrund 5 als nicht mehr rechtswirksam. ### CSRD Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die die Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU um Berichtspflichten ergänzt hat. Nach der Omnibus-Richtlinie trifft die Pflicht nur noch Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. ### Omnibus-I-Richtlinie Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.2.2026. Sie hat Anwenderkreis und Anforderungen der CSRD verkleinert, die Obergrenze für die Wertschöpfungskette eingeführt und die Kommission zum Erlass des freiwilligen Standards ermächtigt; Umsetzung bis 19.3.2027. ### ESRS European Sustainability Reporting Standards, die verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772. Die überarbeitete Fassung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 gilt für Geschäftsjahre ab 2027. ### EFRAG Das fachliche Beratungsgremium der Europäischen Kommission, das die ESRS und den VSME erarbeitet hat. Es stellt praktische Leitlinien und Meldebögen zum freiwilligen Standard auf seiner Plattform Knowledge Hub bereit. ### Nichtfinanzielle Erklärung Die in Deutschland bis zum CSRD-Umsetzungsgesetz geltende Pflicht nach §§ 289b ff. HGB, vor allem für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern sowie große Kreditinstitute und Versicherer. ## Obergrenze und Wertschöpfungskette ### Obergrenze für die Wertschöpfungskette Liste in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560: Nur diese Angaben dürfen berichtspflichtige Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2027 für ihren Nachhaltigkeitsbericht von Partnern bis 1.000 Beschäftigte verlangen. Englisch: value chain cap. ### Geschütztes Unternehmen Ein Unternehmen in der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens, das am Bilanzstichtag durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigte im vorangegangenen Geschäftsjahr hatte. Es darf weitergehende Anfragen für Berichtszwecke ablehnen, sobald das nationale Recht dies umsetzt. ### Selbsterklärung Erklärung eines Lieferanten zu seiner Größe. Das berichtspflichtige Unternehmen darf sich nach der Omnibus-Richtlinie darauf stützen, ohne sie zu überprüfen, außer es kannte die Unrichtigkeit oder musste sie kennen. ### Wertschöpfungskette Nach Anlage A alle Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen rund um das Geschäftsmodell, von vorgelagerten Lieferanten bis zu nachgelagerten Vertreibern und Kunden, einschließlich des finanziellen und regulatorischen Umfelds. ## Aufbau des Standards ### Basismodul Die Angaben B1 bis B11, nach Nummer 6 die Mindestanforderung für jeden Bericht und der vorgesehene Ansatz für Kleinstunternehmen. ### Zusatzmodul Die Angaben C1 bis C9 für den weitergehenden Informationsbedarf von Banken, Investoren und Unternehmenskunden; nur zusammen mit dem Basismodul anwendbar. ### Option A und Option B Unter B1 erklärte Wahl des Umfangs: Option A ist das Basismodul allein, Option B Basis- und Zusatzmodul. Die Vorgaben des gewählten Moduls müssen vollständig erfüllt sein. ### Übereinstimmungserklärung Ausdrückliche Erklärung unter B1, dass der Bericht dem freiwilligen Standard in der gewählten Option entspricht. ### „Falls-zutreffend“-Grundsatz Nach Nummer 15 sind bestimmte Angaben nur zu machen, wenn der beschriebene Umstand vorliegt. Eine ausgelassene Angabe dieser Art gilt als nicht zutreffend. ### Eckige Klammern Kennzeichnung von Datenpunkten, die für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten freiwillig und für größere erforderlich sind (Nummer 8). ### Auslassung Weglassen geschützter Informationen nach Nummer 22, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Angaben zum Schutz der Privatsphäre; jede Auslassung wird unter B1 genannt und zu jedem Stichtag neu geprüft. ### Vergleichsinformationen Vorjahreswerte, die nach Nummer 14 ab dem zweiten Berichtsjahr anzugeben sind, außer bei erstmals berichteten Kennzahlen. ## Klima und Energie ### Scope 1 Direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen im Eigentum oder unter Kontrolle des Unternehmens, zum Beispiel Heizung und Fuhrpark. ### Standortbezogener Scope 2 Emissionen aus eingekauftem Strom, Dampf, eingekaufter Wärme oder Kühlung, berechnet mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des Netzes am Ort des Verbrauchs. B3 verlangt diese Methode. ### Marktbasierter Scope 2 Berechnung nach Lieferverträgen und Herkunftsnachweisen. Im freiwilligen Standard nicht verlangt, als zusätzliche Information möglich. ### Scope 3 Alle übrigen indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, gegliedert in 15 Kategorien des THG-Protokolls; im Standard freiwillig. ### CO₂-Äquivalente (CO₂e) Einheit, die verschiedene Treibhausgase über ihr Treibhauspotenzial in die Wirkung von Kohlendioxid umrechnet; Emissionen werden in metrischen Tonnen CO₂e angegeben. ### Bruttoemissionen Gesamtemissionen ohne Abzug von CO₂-Entnahmen, Zertifikaten oder anderen Anpassungen. ### Emissionsfaktor Menge Treibhausgas je Einheit Energieträger, etwa Kilogramm CO₂ je Liter Diesel oder Gramm CO₂e je Kilowattstunde Strom; immer mit Quelle, Bezugsjahr und Bezugsgröße angeben. ### Brennwert und Heizwert Zwei Bezugsgrößen für den Energiegehalt von Brennstoffen. Gasrechnungen weisen kWh in der Regel nach dem Brennwert aus; der Emissionsfaktor muss zur gleichen Bezugsgröße passen. ### Klimaintensive Sektoren Nach der Fußnote zu Nummer 54 die NACE-Abschnitte A bis H sowie M nach der Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137; relevant für den Übergangsplan unter C3. ## Umwelt, Belegschaft und Governance ### Wasserentnahme und Wasserverbrauch Entnahme ist alles Wasser, das in die Grenzen des Unternehmens gelangt. Verbrauch ist der Teil, der nicht wieder eingeleitet oder an Dritte weitergegeben wird. ### Wasserstress Nach Anlage A die Fähigkeit oder Unfähigkeit, den menschlichen und ökologischen Wasserbedarf zu decken; betrifft Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Wasser. ### Gefährlicher Abfall Abfall mit mindestens einer gefährlichen Eigenschaft nach Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG; unter B7 getrennt von nicht gefährlichem Abfall anzugeben. ### Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität Unter anderem Natura-2000-Gebiete, Unesco-Weltnaturerbestätten, Ramsar-Gebiete und national ausgewiesene Schutzgebiete; maßgeblich für B5. ### Beschäftigte Personen in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen nach nationalem Recht. Selbstständige und Zeitarbeitskräfte gehören zu den eigenen Arbeitskräften, aber nicht zu den Beschäftigten. ### Meldepflichtiger Arbeitsunfall Ein Arbeitsunfall, der zum Tod oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt; Grundlage für Zahl und Quote unter B9. ### Verfahrensweisen und Konzepte Verfahrensweisen sind gelebte Initiativen, Konzepte formale Rahmen mit Verantwortlichen, Anwendungsbereich und Zielen. Kleinere Unternehmen nutzen laut Anlage A häufig Verfahrensweisen. ### Vorfall Eine förmliche Klage oder Beschwerde beim Unternehmen oder bei Behörden oder ein festgestellter Fall der Nichteinhaltung; relevant für C7. ### Zeithorizonte Kurzfristig ein Jahr, mittelfristig zwei bis fünf Jahre, langfristig mehr als fünf Jahre — so legt es Anlage A für den ganzen Bericht fest. ## So geht es mit esg-bericht.io - Hilfetexte je Angabe statt eines separaten Handbuchs - Fachbegriffe im Bericht nach Anhang I, Kennzahlen mit Einheit und Methode - Methodenteil erklärt Faktoren, Zählweisen und Schätzungen In esg-bericht.io stehen die Begriffe dort, wo sie gebraucht werden: Jedes Feld der Erhebung hat einen deutschen Hilfetext mit Bezug auf die Nummer in Anhang I, und der fertige Bericht verwendet die Bezeichnungen der Verordnung. ## Häufige Fragen ### Was bedeutet VSME? VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“, den freiwilligen Standard der EFRAG für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Seit dem 24. September 2026 ist er in überarbeiteter Form als Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 EU-Recht; dort heißt er „freiwilliger Standard“. ### Was ist der Unterschied zwischen Scope 1, 2 und 3? Scope 1 sind direkte Emissionen aus eigenen Quellen, etwa Heizung und Fahrzeuge. Scope 2 sind Emissionen aus der Erzeugung eingekaufter Energie wie Strom und Fernwärme. Scope 3 umfasst alle übrigen indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette. Der freiwillige Standard verlangt Scope 1 und den standortbezogenen Scope 2. ### Was heißt „Falls zutreffend“ im VSME? Einige Angaben sind nur zu machen, wenn ein bestimmter Umstand vorliegt, zum Beispiel B4 nur bei bestehender Meldepflicht für Schadstoffe oder B11 nur bei Verurteilungen. Fehlt eine solche Angabe, gilt sie nach Nummer 15 als nicht zutreffend und nicht als Lücke. ### Was ist der Value Chain Cap? Die englische Bezeichnung für die Obergrenze für die Wertschöpfungskette. Sie legt in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 fest, welche Nachhaltigkeitsangaben berichtspflichtige Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2027 für ihren Bericht höchstens von Partnern bis 1.000 Beschäftigte verlangen dürfen. ### Wo finde ich die verbindlichen Definitionen? In Anlage A von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 21. September 2026. Anlage A ist ausdrücklich Bestandteil des Standards; im Text sind die definierten Begriffe fett und kursiv hervorgehoben. ## Quellen und Rechtsstand - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anlage A](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj) — Begriffsbestimmungen des freiwilligen Standards - [Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) — Geschützte Unternehmen, Selbsterklärung, Schwellen der Berichtspflicht - [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1563/oj) — Überarbeitete ESRS ab Geschäftsjahr 2027 ## Weiterführende Seiten - [VSME-Standard erklärt](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-standard-erklaert) - [CO₂-Bilanz: Scope 1 und 2 berechnen](https://esg-bericht.io/ratgeber/co2-bilanz-scope-1-2-berechnen) - [Obergrenze für die Wertschöpfungskette](https://esg-bericht.io/ratgeber/wertschoepfungsketten-obergrenze-vsme) - [VSME oder CSRD](https://esg-bericht.io/ratgeber/vsme-oder-csrd) ## Begriffe verstehen, Bericht erstellen Geführte Erhebung mit Hilfetexten je Angabe — vom Basismodul bis zum Methodenteil des fertigen PDF. [Registrieren](https://esg-bericht.io/register) [Zur Startseite](https://esg-bericht.io/)