KI-Buchhaltung · Zahlungsverkehr

SEPA-Zahllauf: Überweisungen und Lastschriften aus der Buchhaltung

Zahlläufe und Lastschriften als Teil der vollständigen Finanzbuchhaltung — doppelte Buchführung, offene Posten, Umsatzsteuer und Übergabe an den Jahresabschluss in einem Journal.

Stand:

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vorgeschlagenerzeugtfreigegebenEingangsrechnungenLieferant · Betrag · FälligkeitZahlungsvorschlagfällig zum StichtagSkontofrist endetIBAN aus Stammdatenpain.001-DateiEmpfänger · IBAN · BetragZahlung1600 Verbindlichkeitenan1200 Bankausgeglichen

So läuft ein Zahllauf

Fünf Schritte von der Rechnung bis zum Ausgleich.

SEPA-Zahlungsverkehr · Überweisungen · Zahllauf zum 09.10.2026Vorschlag
Lieferant · RechnungFälligIm LaufZahlbetrag
Werkzeug Kaiser KG2026-318 · 595,0005.10.2026fällig595,00
Druckerei Lenz e.K.88213 · 238,0007.10.2026fällig238,00
Holz Brenner GmbHRE-4711 · 2.380,0014.10.20262 % Skonto bis 08.10.2.332,40
Büro Schmidt GmbH7702 · 1.190,0030.10.2026noch nicht fällig—
Summe Vorschlag3.165,40
3 Rechnungen · Summe 3.165,40 € · davon Skonto-Ersparnis 47,60 €
1 Rechnung wartet auf Freigabe und erscheint erst danach hier.
  1. 01

    Rechnungen freigeben

    Nur freigegebene Rechnungen mit Stammdaten-IBAN erreichen den Vorschlag.

  2. 02

    Vorschlag zum Stichtag übernehmen

    Fällig bis zum Stichtag; bei laufender Skontofrist um das Skonto gekürzt.

  3. 03

    Liste prüfen und Lauf bestätigen

    Bei aktivierter Zahlungsfreigabe nach den hinterlegten Regeln.

  4. 04

    Datei im Online-Banking freigeben

    pain.001 mit Rechnungsnummer im Verwendungszweck.

  5. 05

    Kontoumsatz gleicht aus

    Skonto wird samt Vorsteuerkorrektur gebucht.

Was in den Zahlungsvorschlag kommt

Ein Zahlungsvorschlag ist eine Liste mit Stichtag. In den Lauf gehört, was bis zum Stichtag fällig wird — und zusätzlich alles, dessen Skontofrist vorher endet. Genau dieses zweite Kriterium unterscheidet einen Zahlungsvorschlag von einer schlichten Liste überfälliger Rechnungen: Wer Skonto verfallen lässt, verzichtet aufs Jahr gerechnet oft auf eine zweistellige Verzinsung. Skontosatz und -frist nimmt der Vorschlag aus den Stammdaten des Lieferanten.

Was in den Zahlungsvorschlag kommt — und was nicht
FallKriteriumErgebnis im Lauf
FälligFälligkeitstag liegt bis zum StichtagVoller offener Betrag
Skontofrist endetSkontofrist läuft bis zum Stichtag abWird vorgezogen, Skonto abgezogen
Noch nicht fälligFälligkeit und Skontofrist liegen späterBleibt offener Posten, kein Vorschlag
Nicht freigegebenRechnungsfreigabe steht aus oder wurde abgelehntWird nicht vorgeschlagen
Ohne IBAN in den StammdatenBeim Lieferanten ist keine gültige Bankverbindung hinterlegtWird nicht vorgeschlagen, Hinweis in der Liste
Schon in einem offenen LaufDie Rechnung steckt bereits in einer erzeugten DateiLässt sich kein zweites Mal aufnehmen
Teilweise bezahlt oder gutgeschriebenAnzahlung, Teilzahlung oder GutschriftNur der offene Restbetrag
Den Stichtag wählen Sie selbst: Wer wöchentlich zahlt, rechnet den Lauf auf sieben Tage voraus; wer zweimal im Monat zahlt, auf fünfzehn. Je seltener der Lauf, desto mehr Rechnungen müssen vorgezogen werden, damit kein Skonto verfällt.

Vor dem Lauf steht die Freigabe der Rechnung, nicht danach. Eine Eingangsrechnung durchläuft erst die sachliche und rechnerische Prüfung — stimmen Leistung, Menge und Preis, liegt eine ordnungsmäßige Rechnung nach § 14 UStG vor? — und wird dann freigegeben. Erst freigegebene Rechnungen erreichen den Zahlungsvorschlag. Bei aktivierter Zahlungsfreigabe muss der Lauf nach den hinterlegten Regeln bestätigt werden. Anschließend erfolgt die Bankfreigabe. In den Regeln legen Sie fest, wer freigibt, wie viele Freigaben nötig sind und bis zu welchem Betrag eine Person freigeben darf; wer den Lauf angestoßen hat, gibt ihn im Regelfall nicht selbst frei.

Skonto ist buchhalterisch keine Kleinigkeit. Es mindert die Bemessungsgrundlage, und der leistende Unternehmer wie der Empfänger haben den Steuerbetrag beziehungsweise den Vorsteuerabzug zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG). In der Buchhaltung entsteht deshalb beim Ausgleich des offenen Postens eine eigene Buchung über den Skontobetrag samt Steueranteil — nicht eine Differenz, die als Restposten stehen bleibt und die Kreditorenliste über Jahre verschmutzt.

Der Abgleich berücksichtigt Rechnungsdatum oder Fälligkeit sowie Rechnungsnummer, Betrag und Geschäftspartner; eindeutige Nummerntreffer erlauben ein erweitertes Zeitfenster. Umbuchungen zwischen eigenen Konten erkennt die Software als Geldtransit. Korrigiert wird nie durch Löschen: Eine falsche Buchung wird storniert, und mit der Festschreibung bleibt der ursprüngliche Inhalt nachvollziehbar (§ 146 Abs. 4 AO).

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Bank anbinden, Belege hochladen und sehen, was die Software daraus bucht.

Lastschriften einziehen

Gleiche Technik wie die Überweisung, sehr unterschiedliche Rechtsfolgen.

SEPA-Zahlungsverkehr · Lastschrift-Einzüge · Einzugsdatum 15.10.20263 ausgewählt
KundeMandatVerwendungszweckBetrag
Café Morgenrot GmbHM-2024-0012CORE · RCURRechnung 2026-0141297,50
Hausverwaltung Beck GmbHM-2026-0031B2B · FRSTRechnung 2026-01421.190,00
Praxis Dr. AydinM-2026-0040CORE · OOFFRechnung 2026-0143142,80
Weinhandel RauschM-2022-0003CORE · RCURRechnung 2026-014489,25
3 ausgewählt · Summe1.630,30
Weinhandel Rausch: Mandat seit 12.08.2026 erloschen (36 Monate ohne Einzug). Neues Mandat erfassen
Gläubiger-Identifikationsnummer und Kontoverbindung aus den Stammdaten · SEPA-Lastschriftdatei erzeugen (pain.008)
Basislastschrift (CORE)
Für alle Zahler, acht Wochen Rückgaberecht.
Firmenlastschrift (B2B)
Nur Unternehmen, nach Einlösung keine Erstattung.
Einmal oder wiederkehrend
Ein Einmalmandat trägt genau einen Einzug.
Feste Fristen
Einreichen einen Bankarbeitstag, ankündigen 14 Kalendertage vorher.
Dateiarten, Mandat und Fristen im Einzelnen

Beim Anlegen wählen Sie die Art des Mandats: wiederkehrend oder einmalig. Ein Einmalmandat trägt genau einen Einzug mit der Sequenz „einmalig“ — danach bietet die Software es nicht mehr an und verweist auf ein neues Mandat.

Alle drei Dateien sind XML nach ISO 20022. Die Überweisung heißt pain.001, die Lastschrift pain.008; die Ausprägung, die deutsche Banken annehmen, gibt die Deutsche Kreditwirtschaft vor. Welche Variante Sie brauchen, entscheidet nicht die Technik, sondern die Richtung des Geldes und die Frage, wer am anderen Ende sitzt.

pain.001, Basislastschrift und Firmenlastschrift im Vergleich
MerkmalÜberweisung (pain.001)Basislastschrift CORE (pain.008)Firmenlastschrift B2B (pain.008)
RichtungSie zahlenSie ziehen einSie ziehen ein
Zahlungspflichtigerbeliebigauch Verbrauchernur Unternehmen
Mandatnicht nötigvom Zahler erteiltzusätzlich bei dessen Bank hinterlegt
Einreichungnach den Bedingungen Ihrer Bankspätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeitspätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit
Vorabankündigungnicht vorgesehen14 Kalendertage, kürzer vereinbar14 Kalendertage, kürzer vereinbar
Rückgabe durch den Zahlernach Ausführung nicht möglich8 Wochen ohne Gründenach Einlösung ausgeschlossen
Ohne gültiges Mandatentfällt13 Monate Widerspruch13 Monate Widerspruch
Typischer EinsatzLieferantenrechnungenAbonnements, KundenrechnungenRahmenverträge zwischen Unternehmen
Acht Wochen: § 675x Abs. 2 und 4 BGB. 13 Monate bei nicht autorisierter Belastung: § 676b Abs. 2 BGB. Der Ausschluss bei der Firmenlastschrift beruht auf § 675x Abs. 3 BGB — der Zahler hat die Zustimmung direkt gegenüber seiner eigenen Bank erteilt, indem er das Mandat dort hinterlegt hat.

Die Frist von einem Bankarbeitstag gilt seit der Vereinheitlichung im Jahr 2016 für Erst- und Folgelastschriften gleichermaßen; die früheren fünf Tage für den ersten Einzug gibt es nicht mehr. Die Sequenz wird trotzdem weiter gefüllt: einmalig, erstmalig oder wiederkehrend. Bei einem neuen wiederkehrenden Mandat ist die erste Position erstmalig; weitere Positionen desselben Laufs und spätere Einzüge sind wiederkehrend.

Der Unterschied zwischen CORE und B2B ist der wichtigste Punkt beim Einzug. Bei der Basislastschrift trägt der Einziehende das Rückgaberisiko acht Wochen lang — bei Abonnements ist das der Preis dafür, dass jeder Kunde teilnehmen kann. Die Firmenlastschrift kehrt das um: Ihr Kunde muss das Mandat aktiv bei seiner Bank hinterlegen, die Bank prüft vor der Einlösung gegen diese Hinterlegung, und nach der Einlösung ist die Erstattung ausgeschlossen. Das ist verlässlich, verlangt aber Mitwirkung. Rechnen Sie damit, dass ein Teil Ihrer Firmenkunden die Hinterlegung nicht vornimmt — die Lastschrift kommt dann zurück, und Sie brauchen einen Rückfall auf die Überweisung.

Neben dem klassischen Verfahren gibt es inzwischen flächendeckend die Echtzeitüberweisung. Nach der Verordnung (EU) 2024/886 müssen Kreditinstitute im Euroraum seit dem 9. Januar 2025 Überweisungen in Echtzeit empfangen und seit dem 9. Oktober 2025 auch senden können; für Zahlungs- und E-Geld-Institute im Euroraum gilt abweichend der 9. April 2027. Für den Zahllauf ändert das die Reihenfolge nicht: Die Datei wird weiterhin erzeugt und im Online-Banking freigegeben, nur die Gutschrift beim Empfänger kann binnen Sekunden erfolgen. Rechnen Sie in diesem Fall damit, dass ein Rückruf faktisch ausscheidet.

Wer einzieht, braucht zweierlei: eine Gläubiger-Identifikationsnummer und je Zahlungspflichtigem ein Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer vergibt in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Sie beantragen sie kostenlos über deren Internetseite, sie ist unabhängig von Ihrer Hausbank und bleibt bei einem Bankwechsel bestehen. Das Mandat erteilt Ihnen der Zahlungspflichtige schriftlich oder in einer vereinbarten elektronischen Form; es erlaubt Ihnen den Einzug und weist zugleich die Bank des Zahlers an, die Belastung einzulösen.

Angaben und Fristen des SEPA-Lastschriftmandats
Angabe oder FristInhaltWozu
Gläubiger-Identifikationsnummervon der Deutschen Bundesbank vergebenweist Sie als Zahlungsempfänger aus, steht in jeder Datei
Mandatsreferenzeindeutige Kennung je Mandatverbindet den einzelnen Einzug mit dem Mandat
Datum der ErteilungTag der UnterschriftBeginn der Gültigkeit, Nachweis im Streitfall
Arteinmalig oder wiederkehrendbestimmt die Sequenz der Datei
Vorabankündigung14 Kalendertage vor Fälligkeit, kürzer vereinbarnennt Betrag und Termin, die Rechnung genügt
Einreichungsfrist1 Bankarbeitstag vor Fälligkeitgilt für CORE und B2B gleichermaßen
Erlöschen36 Monate ohne Einzugdanach ist ein neues Mandat nötig
AufbewahrungMandat und ZahldateiBuchungsbeleg nach § 147 AO
Bei der Firmenlastschrift kommt ein Schritt hinzu, den nur Ihr Kunde gehen kann: Er muss das Mandat bei seiner eigenen Bank hinterlegen. Bleibt das aus, weist die Bank den Einzug zurück — unabhängig davon, wie sauber Ihre Datei ist.

Die 36-Monats-Regel wird in der Praxis am häufigsten übersehen. Ein Mandat, aus dem 36 Monate lang nichts eingezogen wurde, verliert seine Gültigkeit; der nächste Einzug wäre nicht autorisiert und damit 13 Monate lang angreifbar (§ 676b Abs. 2 BGB). Betroffen sind typischerweise Kunden mit jährlicher oder unregelmäßiger Abrechnung und Verträge, die eine Zeit lang ruhten. Die Software führt das Datum des letzten Einzugs je Mandat; ein erloschenes Mandat ist für den Einzug nicht mehr wählbar.

Die Vorabankündigung ist weniger formell, als viele annehmen. Sie muss Betrag und Fälligkeitstag nennen und den Zahler rechtzeitig erreichen — eine Rechnung mit dem Satz, dass der Betrag am genannten Tag von der hinterlegten Bankverbindung eingezogen wird, erfüllt das. Bei wiederkehrenden gleichbleibenden Beträgen genügt eine einmalige Ankündigung mit den künftigen Terminen. Die Frist von 14 Kalendertagen ist der Regelfall des Verfahrens; eine kürzere Frist ist zulässig, wenn Sie sie vereinbart haben, etwa in den Zahlungsbedingungen des Vertrags.

Die IBAN ist ein Stammdatum, kein Belegfeld

Der Wechsel der Lieferanten-Bankverbindung ist der meistgenutzte Betrugsweg in der Kreditorenbuchhaltung.

IBAN nur aus den Stammdaten
Eine abweichende IBAN wird nur gemeldet.
Zahlungsfreigabe nach Regeln
Festgelegte Personen bestätigen, mit Betragsgrenzen.
Ausführung nur bei Ihrer Bank
Die Buchhaltung erzeugt Dateien, zahlt nie selbst.
Schutz vor falschen Zahlungen im Einzelnen

Die Datei ist kein Zahlungsauftrag an die Software, sondern an Ihre Bank. Sie laden sie im Online-Banking hoch und geben sie dort mit Ihrem gewohnten Verfahren frei. Rechtlich ist erst diese Freigabe die Autorisierung: Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er ihm zugestimmt hat (§ 675j Abs. 1 BGB). Bis zum Zugang des Auftrags bei der Bank können Sie ihn zurückziehen, bei einem vereinbarten Ausführungstermin bis zum Ende des Geschäftstags davor (§ 675p Abs. 1 und 3 BGB).

Die Bankanbindungen der Buchhaltung lesen nur Kontoumsätze: über Ponto, finAPI, Qonto Direct oder als Datei im Format CSV, MT940 oder CAMT. Eine Zahlungsauslösung aus der Buchhaltung heraus gibt es nicht. Wer Zugriff auf die Buchhaltung hat, kann deshalb Zahlungen vorbereiten, aber niemals allein Geld bewegen — dafür braucht es zusätzlich die Freigabe im Online-Banking. Der Lastschriftlauf ist das Spiegelbild: Dort bereiten Sie den Einzug fremden Geldes vor, und auch dieser Auftrag geht erst mit Ihrer Bankfreigabe hinaus.

Der SEPA-Raum umfasst die Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie unter anderem die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, San Marino, Andorra und den Vatikan. Zahlungen im Verfahren laufen in Euro; für Zahlungen in anderen Währungen oder außerhalb des SEPA-Raums brauchen Sie den Auslandszahlungsverkehr Ihrer Bank.

Eine Änderung der Bankverbindung ist ein eigener Vorgang, kein Nebeneffekt einer Rechnungserfassung. Prüfen Sie die Angabe über einen Kontaktweg, den Sie schon vorher kannten — die Telefonnummer aus dem Vertrag, nicht die aus der fraglichen Rechnung. Lassen Sie die Änderung von einer zweiten Person bestätigen und halten Sie fest, wer sie wann vorgenommen hat. Zahlungsfreigabe beim Lauf, getrennte Rollen für Erfassung, Prüfung und Freigabe und der rein lesende Bankabruf verringern das Betrugsrisiko. Änderungen der Stammdaten müssen trotzdem unabhängig geprüft werden.

Prüfen Sie außerdem die Zahldatei vor dem Hochladen an zwei Zahlen: Anzahl der Posten und Summe. Beides steht im Kopf der Datei und im Protokoll des Laufs; das Online-Banking zeigt es vor der Freigabe erneut an. Weicht eine der beiden Zahlen ab, wird nicht freigegeben, sondern nachgesehen. Das ist der letzte Punkt, an dem ein falscher Lauf vor der Ausführung zu stoppen ist.

Wie die Zahlung gebucht wird

Die Zahlung gleicht die Verbindlichkeit aus; Skonto und Gebühren können zusätzliche Buchungen auslösen.

Bankumsätze · 1200 Bank · 09.10.2026 · SKR03Zahllauf-Abgleich
SEPA-Sammelüberweisung, 3 Posten · −3.165,40 € — eindeutige Merkmale eines gespeicherten Zahlungsvorgangs: SEPA-Lauf 2026-10-08
SollHabenRechnungBetrag
1600 Verbindlichkeiten L+L1200 Bank2026-318595,00
1600 Verbindlichkeiten L+L1200 Bank88213238,00
1600 Verbindlichkeiten L+L1200 BankRE-47112.332,40
1600 Verbindlichkeiten L+L3730 Erhaltene SkontiRE-471140,00
1600 Verbindlichkeiten L+L1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %RE-47117,60
Soll 16003.213,00
Drei Rechnungen ausgeglichen: 595,00 + 238,00 + 2.380,00 = 3.213,00 € — gezahlt 3.165,40 €, Skonto 47,60 €. Aufwand und Vorsteuer standen schon mit den Rechnungen im Buch.

Aufwand an Kreditor bei der Rechnung, Kreditor an Bank bei der Zahlung — wer die Überweisung noch einmal als Aufwand bucht, zählt denselben Betrag doppelt.

Buchungen rund um den Zahllauf
Buchungen rund um den Zahllauf
VorgangBuchungWirkung
Eingangsrechnung erfasstAufwand oder Anlage an Kreditor, mit VorsteuerAufwand und Vorsteuer werden hier gebucht
Zahlung aus dem ZahllaufKreditor an Bankreine Bilanzbuchung, kein zweiter Aufwand
SkontoabzugKreditor an Aufwandsminderung und VorsteuerkorrekturBerichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG
Ausgangsrechnung geschriebenDebitor an Umsatzerlöse, mit UmsatzsteuerErlös und Umsatzsteuer werden hier gebucht
Lastschrifteinzug gutgeschriebenBank an Debitorgleicht die Forderung aus
RücklastschriftDebitor an Bankdie Forderung wird nach Bestätigung wieder offen geführt
Umbuchung eigenes KontoGeldtransitkein Aufwand, kein Ertrag
Ein Kontoumsatz ohne zugehörige Rechnung wird bei Bilanzierern in der Regel als offener Posten geführt, bis der Beleg da ist — er wird nicht ersatzweise als Aufwand gebucht.

Kommt eine Lastschrift zurück, ist das kein Fehler der Buchhaltung, sondern ein Vorgang mit eigener Buchung: Die Forderung wird wieder offen geführt, die Bankgebühr ist eigener Aufwand. Danach beginnt der normale Weg der Forderung. Zahlt der Kunde nicht, kommt er in der Regel spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur mit dem vorgeschriebenen Hinweis in der Rechnung, und die weiteren Verzugsvoraussetzungen bleiben maßgeblich (§ 286 Abs. 4 BGB). Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Alles Weitere gehört ins Mahnwesen.

Typische Fehler und Rechtsgrundlagen
  • IBAN vom Beleg übernommen. Die Bankverbindung eines Geschäftspartners gehört in die Stammdaten und wird über einen bekannten Kontaktweg bestätigt. Eine abweichende IBAN auf einer Rechnung ist ein Warnhinweis, keine Anweisung.
  • Zu spät eingereicht. Lastschriften müssen spätestens einen Bankarbeitstag vor der Fälligkeit bei der Bank sein. Wer den Lauf am Fälligkeitstag erzeugt, verschiebt den Einzug — und bei wiederkehrenden Einzügen den ganzen Rhythmus.
  • Mandat nach 36 Monaten abgelaufen. Ohne Einzug erlischt das Mandat. Der nächste Einzug wäre nicht autorisiert und 13 Monate lang angreifbar (§ 676b Abs. 2 BGB).
  • Firmenlastschrift ohne Hinterlegung. Der Kunde hat das Firmenlastschrift-Mandat unterschrieben, es aber nicht bei seiner Bank hinterlegt. Die Lastschrift kommt zurück, obwohl die Datei fehlerfrei war.
  • Skonto verschenkt. Der Lauf rechnet nur nach Fälligkeit, statt Rechnungen vorzuziehen, deren Skontofrist vorher endet. Oder das Skonto wird gezogen, aber die Vorsteuer nicht berichtigt (§ 17 Abs. 1 UStG).
  • Doppelte Zahlung. Dieselbe Rechnung liegt zweimal vor, etwa als Papier und als E-Mail-Anhang. Die Software erkennt dieselbe Datei und dieselbe Rechnung über Nummer, Lieferant und Betrag; eine Rechnung, die schon in einem offenen Zahllauf steckt, lässt sich kein zweites Mal aufnehmen.
  • Datei zweimal hochgeladen. Nach einem Abbruch im Online-Banking wird die Datei erneut eingereicht — und alle Posten laufen doppelt. Vergleichen Sie vor der Freigabe Anzahl und Summe der Posten mit dem Protokoll des Laufs.
  • Zahlung als Aufwand gebucht. Dann steht derselbe Betrag zweimal im Ergebnis.

Gesetze in der geltenden Fassung; das SEPA-Verfahren selbst ist Regelwerk, kein Gesetz.

  • § 675f BGB Zahlungsdienstevertrag, Zahlungsvorgang und Zahlungsauftrag · § 675j BGB Zustimmung des Zahlers (Autorisierung) · § 675p BGB Widerruf bis zum Zugang, bei Terminaufträgen bis zum Vortag
  • § 675x BGB Erstattung bei autorisierter Lastschrift: acht Wochen ohne Angabe von Gründen (Abs. 2 und 4), Ausschluss bei Zustimmung direkt gegenüber der eigenen Bank (Abs. 3) · § 675u BGB Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen · § 676b BGB Anzeigefrist von 13 Monaten
  • § 286 BGB Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis · § 288 BGB Verzugszinsen und Pauschale
  • § 14 UStG Rechnung und Ausstellungsfrist · § 17 UStG Änderung der Bemessungsgrundlage, etwa bei Skonto
  • § 146 AO Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar · § 147 AO Aufbewahrung: Mandate und Zahldateien als Buchungsbelege
  • European Payments Council — die Regelwerke der SEPA-Überweisung, der Basislastschrift und der Firmenlastschrift (Fristen, Sequenzen, Mandatstexte) · Deutsche Bundesbank — Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen in Euro: Empfang seit dem 9. Januar 2025, Versand seit dem 9. Oktober 2025 für Kreditinstitute im Euroraum; für Zahlungs- und E-Geld-Institute gilt der 9. April 2027

Diese Seite erklärt den Ablauf allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Gesetzeswortlaut, die Regelwerke des SEPA-Verfahrens und die Bedingungen Ihrer Bank.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ein Zahllauf fasst mehrere fällige Zahlungen zu einem Vorgang zusammen. Aus den freigegebenen Eingangsrechnungen entsteht eine Sammelüberweisung im Format pain.001, aus den Ausgangsrechnungen mit Lastschriftmandat eine Einzugsdatei im Format pain.008. Beide Dateien sind XML-Dateien nach ISO 20022 in der Ausprägung der Deutschen Kreditwirtschaft. Sie laden die Datei in Ihrem Online-Banking hoch und geben sie dort frei; erst damit wird gezahlt oder eingezogen.

Nein. Die Buchhaltung erzeugt die Zahldatei und protokolliert den Lauf, die Freigabe bleibt bei Ihnen und Ihrer Bank. Die Bankanbindungen der Buchhaltung — Ponto, finAPI, Qonto Direct oder der Dateiimport (CSV, MT940, CAMT) — lesen nur Kontoumsätze. Eine Zahlungsauslösung aus der Buchhaltung heraus gibt es nicht: Wer Zugriff auf die Buchhaltung hat, kann Zahlungen vorbereiten, aber ohne Ihre Bankfreigabe kein Geld bewegen.

pain.001 ist die Überweisung: Sie beauftragen Ihre Bank, Geld an Empfänger zu senden. pain.008 ist die Lastschrift: Sie ziehen Geld vom Konto eines Zahlungspflichtigen ein, der Ihnen dafür ein Mandat erteilt hat. Für die Überweisung braucht es insbesondere Empfängername, IBAN, Betrag und Ausführungsdatum; für die Lastschrift zusätzlich Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz, das Mandatsdatum, die Sequenz und einen Fälligkeitstag.

Die Basislastschrift (CORE) funktioniert bei allen Zahlungspflichtigen, auch bei Verbrauchern, und erlaubt dem Zahler die Erstattung binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Die Firmenlastschrift (B2B) ist nur zwischen Unternehmen zulässig; der Zahler hinterlegt das Mandat zusätzlich bei seiner eigenen Bank, dafür ist die Erstattung nach der Einlösung ausgeschlossen (§ 675x Abs. 3 BGB).

Das SEPA-Verfahren sieht eine Vorabankündigung von 14 Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag vor; eine kürzere Frist können Sie mit dem Zahlungspflichtigen vereinbaren, etwa in den Zahlungsbedingungen. Die Ankündigung braucht kein eigenes Schreiben zu sein: Eine Rechnung, die Betrag und Einzugstermin nennt, genügt. Die Datei selbst reichen Sie spätestens einen Bankarbeitstag vor der Fälligkeit ein.

Bei der Basislastschrift acht Wochen ab der Belastung, ohne dass der Zahler Gründe nennen muss (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Fehlt ein gültiges Mandat, war der Einzug nicht autorisiert — dann kann der Zahler bis zu 13 Monate nach der Belastung widersprechen (§ 676b Abs. 2 BGB). Deshalb ist die Mandatsverwaltung kein Formalismus, sondern Ihr Nachweis: Ohne Mandat steht das Geld über ein Jahr lang zur Rückgabe offen.

Ja, ohne sie können Sie am Lastschriftverfahren nicht als Zahlungsempfänger teilnehmen. In Deutschland vergibt die Deutsche Bundesbank die Gläubiger-Identifikationsnummer; beantragt wird sie über deren Internetseite, kostenlos und unabhängig von Ihrer Hausbank. Die Nummer bleibt bei einem Bankwechsel bestehen, steht auf jedem Mandat und in jeder Einzugsdatei.

Der Zahlungsvorschlag nimmt Rechnungen auf, deren Skontofrist bis zum Stichtag des Laufs endet, und setzt den gekürzten Betrag ein; Skontosatz und -frist stehen in den Stammdaten des Lieferanten. Skonto mindert die Bemessungsgrundlage, Aufwand und Vorsteuer sind entsprechend zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG). Beim Ausgleich wird der Skontobetrag deshalb samt Vorsteuerkorrektur gebucht, statt als Rest offen stehen zu bleiben.

Dann steht in der Zahldatei weiter die IBAN aus den Stammdaten des Geschäftspartners, und Sie sehen einen Hinweis auf die Abweichung. Eine IBAN wird nie aus einem Beleg übernommen — der Wechsel der Lieferanten-Bankverbindung ist der meistgenutzte Betrugsweg in der Kreditorenbuchhaltung. Ob die neue Verbindung stimmt, klären Sie über einen bekannten Kontaktweg, nicht über die Angaben auf dem fraglichen Beleg.

Die Eingangsrechnung wurde bereits als Aufwand an Kreditor gebucht, mit Vorsteuer. Die Zahlung ist danach eine Bilanzbuchung: Kreditor an Bank. Zahlungen auf bereits gebuchte Rechnungen gleichen den offenen Posten aus, ohne Aufwand und Vorsteuer erneut zu erfassen; ein Lastschrifteingang gleicht entsprechend die Forderung aus der Ausgangsrechnung aus. So steht derselbe Aufwand nie zweimal im Jahresergebnis.

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Rechnungen freigeben, Zahlungsvorschlag übernehmen, Datei im Online-Banking freigeben — der Kontoumsatz gleicht den offenen Posten im selben Journal aus. 7 Tage kostenlos testen, Karte erforderlich, während des Tests kündbar.