Geführte Erhebung nach VSME — statt leerem Dokument
Der VSME-Standard definiert elf Basisangaben (B1–B11) — von der Grundlage der Erstellung über Energie, Verschmutzung, Wasser, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft bis zu Belegschaft und Korruption. Das Modul übersetzt jede Angabe in konkrete, deutsch beschriftete Eingabefelder mit Hilfetexten und blendet Folgefelder nur ein, wenn sie relevant sind. Der Fortschritt je Abschnitt ist jederzeit sichtbar; Plausibilitätsprüfungen melden Widersprüche wie eine Geschlechtersumme, die nicht zur Gesamtbeschäftigtenzahl passt. Bei bis zu zehn Beschäftigten markiert das Modul die Angaben, die der Standard dann freistellt, als nicht erforderlich; Angaben, die Sie nach Nr. 22 des Standards auslassen (etwa wegen eines Geschäftsgeheimnisses), nennt der Bericht unter B1.
- Alle Pflichtangaben B1–B11, optional C1–C9 für Bank- und Konzernanfragen
- Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigte aus dem Jahresabschluss vorbefüllt
- Plausibilitätsprüfungen bei widersprüchlichen Angaben
Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl werden aus dem Jahresabschluss vorbefüllt.
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