VSME-Standard
Was ist der VSME-Standard?
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed Micro-, Small- and Medium-sized Enterprises) wurde im Dezember 2024 von der EFRAG veröffentlicht. Auf seiner Grundlage hat die EU-Kommission den „freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ erlassen: Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, in Kraft seit dem 24. September 2026. Er richtet sich an Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten, die selbst nicht berichtspflichtig sind, und bündelt die wichtigsten ESG-Kennzahlen in einem einheitlichen, freiwilligen Format. Ziel ist es, die immer häufigeren Nachhaltigkeitsanfragen von Banken, Großkunden und Geschäftspartnern mit einem einzigen, wiederverwendbaren Bericht zu beantworten.
Stand: 2026-10-07
Herkunft und Zweck des VSME
Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) berät die EU-Kommission bei der Ausarbeitung von Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards. Mit dem VSME hat sie einen eigenständigen, freiwilligen Standard geschaffen, der bewusst einfacher aufgebaut ist als die verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große, berichtspflichtige Unternehmen. Die EU-Kommission hatte den VSME zunächst mit der Empfehlung (EU) 2025/1710 aufgegriffen; seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 vom 3. Juli 2026 (Amtsblatt vom 21. September 2026) ist er als freiwilliger EU-Standard festgeschrieben, die Empfehlung hat keine Wirkung mehr. Der Standard übernimmt die grundlegende ESG-Logik – Umwelt, Soziales, Governance –, reduziert den Umfang aber auf das, was ein kleineres Unternehmen mit vertretbarem Aufwand tatsächlich erheben kann.
Für wen ist der VSME gedacht?
Der EU-Standard richtet sich an Unternehmen, die selbst keiner Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen und im Durchschnitt bis zu 1.000 Beschäftigte haben – ausdrücklich auch an Selbständige, an Unternehmen, die nicht als Kapitalgesellschaft organisiert sind, und an börsennotierte Kleinstunternehmen. Damit passt er für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen GmbHs, GmbH & Co. KGs, Genossenschaften und Einzelunternehmen.
- Unternehmen, die selbst nicht direkt unter die CSRD fallen
- Zulieferer und Kreditnehmer, die von Banken oder Großkunden nach ESG-Daten gefragt werden
- Unternehmen, die sich freiwillig und strukturiert mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen möchten
Aufbau: Basismodul und Zusatzmodul
Der Standard gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile: Option A ist das Basismodul allein, Option B das Basismodul zusammen mit dem Zusatzmodul (bisher oft „Umfassendes Modul“ genannt). Bei bis zu zehn Beschäftigten sind mehrere Angaben freiwillig.
- Basismodul (B1–B11): allgemeine Angaben, Praktiken, Energie und Treibhausgase, Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Belegschaft und Governance
- Zusatzmodul (C1–C9): vertiefte Angaben zu Geschäftsmodell, Klimazielen, Klimarisiken, Menschenrechten und weiteren Themen – meist erst relevant bei konkreter Nachfrage von Banken oder Konzernkunden
Warum Unternehmen freiwillig berichten
Auch ohne gesetzliche Pflicht spüren viele KMU einen faktischen Druck: Banken fragen im Kreditprozess zunehmend nach Energie- und Emissionsdaten, größere Kunden verlangen ESG-Angaben im Rahmen von Lieferantenaudits oder Ausschreibungen. Ein VSME-Bericht liefert dafür eine strukturierte, wiederverwendbare Grundlage, statt jede Anfrage einzeln und unterschiedlich zu beantworten.
Hinzu kommt ab dem Geschäftsjahr 2027 die Obergrenze für die Wertschöpfungskette: Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, dürfen für ihren Nachhaltigkeitsbericht von Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten höchstens die Angaben verlangen, die Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 auflistet; zur eigenen Größe genügt eine Selbstauskunft. Die deutschen Begleitregeln, etwa ein Recht, weitergehende Fragen abzulehnen, sind Teil des CSRD-Umsetzungsgesetzes, das der Bundestag noch berät. Anfragen zu anderen Zwecken – etwa zu Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz oder im Kreditprozess – erfasst die Obergrenze nicht.
Was der VSME nicht ist
- Keine gesetzliche Berichtspflicht – die Nutzung ist freiwillig
- Kein Ersatz für eine vollständige CSRD-/ESRS-Berichterstattung großer, berichtspflichtiger Unternehmen
- Kein testierter oder geprüfter Bericht im Sinne einer Abschlussprüfung
- Keine automatische EU-Taxonomie- oder XBRL/ESEF-Konformität
So kommen Sie zu Ihrem eigenen VSME-Bericht
Im Modul Nachhaltigkeit auf jahresabschluss.io führt eine geführte Erhebung mit deutschen Feldern und Hilfetexten durch Basis- und optional Zusatzmodul und zeigt in der Modulübersicht, welche Angaben zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette gehören. Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Beschäftigtenzahl werden aus dem festgeschriebenen Jahresabschluss beziehungsweise den Stammdaten vorbefüllt, ein integrierter CO₂-Rechner liefert die Energie- und Emissionswerte für B3. Am Ende steht ein editierbarer Berichtstext mit PDF-Export.
Häufige Fragen
Ist der VSME-Standard gesetzlich verpflichtend?
Nein. Auch als EU-Standard nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 bleibt der VSME freiwillig; eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Unternehmen nutzen ihn, um ESG-Anfragen strukturiert zu beantworten.
Was bedeutet EFRAG?
EFRAG steht für European Financial Reporting Advisory Group, ein Gremium, das die EU-Kommission bei Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards berät. Sie hat den VSME im Dezember 2024 veröffentlicht; die EU-Kommission hat ihn mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 als freiwilligen EU-Standard erlassen.
Wie unterscheidet sich VSME von CSRD und ESRS?
CSRD und ESRS sind der verpflichtende Rahmen für sehr große Unternehmen mit deutlich höherem Detailgrad. Der VSME ist bewusst schlanker und richtet sich freiwillig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, die selbst nicht berichtspflichtig sind.
Muss ich als kleines Unternehmen sofort das Umfassende Modul ausfüllen?
Nein. Die meisten Unternehmen starten mit dem Basismodul B1–B11; das Zusatzmodul C1–C9 (bisher oft „Umfassendes Modul“ genannt) lohnt sich meist erst, wenn eine Bank oder ein Großkunde konkret vertiefte Angaben verlangt.
Für welche Unternehmensgrößen eignet sich der VSME?
Für Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten, die selbst keiner Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen – von Selbstständigen über die GmbH und GmbH & Co. KG bis zur Genossenschaft, ausdrücklich auch börsennotierte Kleinstunternehmen.
Kann ich einen VSME-Bericht später erweitern?
Ja. Ein Bericht nach Option A (Basismodul) lässt sich auf Option B (Basis- plus Zusatzmodul) erweitern, ohne ihn neu anzulegen.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.