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Zusatzmodul C1–C9

Das VSME-Zusatzmodul C1–C9 (Umfassendes Modul) erklärt

Über das Basismodul hinaus bietet der VSME-Standard ein zweites Modul mit den Angaben C1 bis C9 – bisher meist „Umfassendes Modul“ genannt, in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 amtlich „Zusatzmodul“. Es vertieft Themen wie Geschäftsmodell, Klimaziele, Klimarisiken und Menschenrechte und richtet sich an Unternehmen, die von Banken oder Großkunden konkret nach ausführlicheren ESG-Angaben gefragt werden. Dieser Beitrag erklärt jede Angabe und zeigt, wann sich der zusätzliche Aufwand lohnt.

Stand: 2026-10-07

Was ist das Zusatzmodul (Umfassendes Modul)?

Das Zusatzmodul baut auf dem Basismodul auf und ergänzt es um neun weitere Angaben; Basismodul plus Zusatzmodul heißt im Standard „Option B“, das Basismodul allein „Option A“. Es ist ausdrücklich optional: Ein VSME-Bericht mit reinem Basismodul ist vollständig und eigenständig nutzbar. Das Zusatzmodul kommt meist dann ins Spiel, wenn ein Kreditgeber oder ein größerer Geschäftspartner detailliertere Auskünfte verlangt, als das Basismodul liefert.

Strategie und Klima: C1 bis C4

C1 – Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie

Beschreibt das Geschäftsmodell aus Nachhaltigkeitssicht und die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu ESG-Themen.

C2 – Praktiken, Strategien und Initiativen vertieft

Vertieft die in B2 skizzierten Maßnahmen um konkretere Angaben zu Umsetzung und Verantwortlichkeiten.

C3 – Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

Erfasst, ob und welche konkreten THG-Reduktionsziele das Unternehmen sich gesetzt hat, inklusive Zeithorizont.

C4 – Klimarisiken

Beschreibt physische und transitorische Klimarisiken, die das Geschäftsmodell betreffen könnten.

Belegschaft und Menschenrechte: C5 bis C7

C5 – Zusätzliche Belegschaftsangaben

Ergänzt B8 bis B10 um weitere Kennzahlen zur eigenen Belegschaft – etwa die Fluktuation der Beschäftigten, die seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 hier statt im Basismodul steht.

C6 – Menschenrechtspraktiken

Erfasst Maßnahmen und Prozesse zur Achtung von Menschenrechten in der eigenen Geschäftstätigkeit.

C7 – Schwerwiegende Menschenrechtsvorfälle

Fragt gezielt nach schwerwiegenden Vorfällen im Berichtszeitraum und den daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Weitere Angaben: C8 und C9

C8 – Umsätze aus kontroversen Sektoren

Erfasst, ob und in welchem Umfang Umsätze aus Sektoren wie fossilen Brennstoffen oder kontroversen Waffen stammen.

C9 – Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan

Bildet das Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan ab, das aus den erfassten Angaben automatisch berechnet wird.

Wann lohnt sich das Zusatzmodul?

Nicht jedes Unternehmen benötigt das Zusatzmodul von Beginn an. Typische Auslöser sind:

  • Eine Bank verlangt im Rahmen der Kreditvergabe vertiefte Klimarisiko- oder Zielangaben
  • Ein Großkunde fordert im Lieferantenaudit Angaben zu Menschenrechten oder Klimazielen
  • Das Unternehmen ist Teil der Lieferkette eines CSRD-berichtspflichtigen Konzerns
  • Eine Ausschreibung setzt ESG-Kriterien voraus, die über das Basismodul hinausgehen

Basismodul zuerst, Zusatzmodul bei Bedarf

Der übliche Weg ist, zunächst das Basismodul B1 bis B11 vollständig zu erheben und erst danach, bei konkretem Bedarf, das Zusatzmodul zu ergänzen. Im Modul Nachhaltigkeit lassen sich beide Module unabhängig voneinander pflegen, sodass ein bestehender Bericht jederzeit um C1 bis C9 erweitert werden kann, ohne von vorn zu beginnen.

Praxis-Tipp: erst Basis, dann Zusatzmodul

Wer zum ersten Mal berichtet, startet am besten mit dem Basismodul: Es deckt die häufigsten ESG-Anfragen ab und hält den Erhebungsaufwand überschaubar. Das Zusatzmodul lohnt sich, sobald ein konkreter Adressat vertiefte Angaben verlangt — typischerweise die Bank im Kreditprozess oder ein berichtspflichtiger Konzernkunde im Lieferantenaudit.

Den Umfang legen Sie je Bericht fest. Für ein neues Berichtsjahr können Sie also mit dem Zusatzmodul weitermachen, ohne die Basis-Erhebung zu verlieren — die B-Angaben sind in beiden Varianten identisch aufgebaut.

Häufige Fragen

Muss ich das Umfassende Modul zusätzlich zum Basismodul ausfüllen?

Nein, das Umfassende Modul – amtlich seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 „Zusatzmodul“ – ist optional. Viele Unternehmen nutzen ausschließlich das Basismodul, bis eine Bank oder ein Großkunde konkret weitergehende Angaben verlangt.

Wer verlangt typischerweise die Angaben C1 bis C9?

Meist sind es Banken im Kreditprozess oder größere, oft CSRD-berichtspflichtige Kunden, die im Rahmen ihrer eigenen Lieferkettenberichterstattung vertiefte Angaben von ihren Zulieferern benötigen.

Ist das Umfassende Modul deutlich aufwendiger als das Basismodul?

Es erfordert etwas mehr Vorbereitung, insbesondere bei Klimarisiken und Menschenrechtsthemen, lässt sich mit der geführten Erhebung und den Hilfetexten aber in überschaubarem Zusatzaufwand ausfüllen.

Kann ich das Umfassende Modul später nachreichen?

Ja, ein bestehender VSME-Bericht mit Basismodul lässt sich im Modul Nachhaltigkeit jederzeit um das Zusatzmodul (Umfassendes Modul) erweitern, ohne den Bericht neu anzulegen.

Werden C1 bis C9 automatisch aus dem Jahresabschluss befüllt?

Einzelne Kennzahlen wie das Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan (C9) werden aus den erfassten Angaben automatisch berechnet, die übrigen strategischen Angaben erfordern eine bewusste Eingabe durch das Unternehmen.

Kann ich später vom Basismodul auf das Umfassende Modul wechseln?

Ja. Der Umfang wird je Bericht gewählt — wenn ein Adressat vertiefte Angaben verlangt, erweitern Sie den Bericht von Option A (Basismodul) auf Option B (Basis- plus Zusatzmodul). Die elf Basisangaben bleiben dabei identisch; es kommen die neun C-Angaben hinzu.

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