CSRD & KMU
CSRD für KMU: Wer ist wirklich betroffen?
Kaum ein Thema sorgt bei kleinen und mittleren Unternehmen für so viel Verunsicherung wie die CSRD, die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU. Direkt betroffen sind nach der Omnibus-Änderung ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz – KMU spüren die Regelung allenfalls indirekt, über Anfragen von Banken oder Großkunden. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein (Stand: Oktober 2026) und zeigt, warum der freiwillige VSME-Standard für KMU die pragmatische Antwort ist.
Stand: 2026-10-07
Was ist die CSRD in Kürze?
Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen erweitert und vereinheitlicht. Sie ergänzt den Lagebericht um umfangreiche ESG-Angaben nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hat die EU den Anwendungsbereich deutlich verkleinert; die Mitgliedstaaten müssen das bis zum 19. März 2027 umsetzen. Deutschland hat die CSRD selbst noch nicht umgesetzt, der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1857) liegt noch im Bundestag. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 gilt deshalb weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB – vor allem für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die dafür die ESRS als Rahmenwerk nutzen können. Die Angaben sind bewusst knapp gehalten (Stand: Oktober 2026) und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wer fällt in der Regel direkt unter die CSRD?
Eine Kapitalmarktorientierung allein löst keine CSRD-Pflicht mehr aus; börsennotierte KMU fallen nicht darunter. Die klassischen deutschen GmbHs, GmbH & Co. KGs und Genossenschaften liegen weit unterhalb dieser Grenzen und sind damit nicht direkt zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet.
- Ab dem Geschäftsjahr 2027: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz – beide Grenzen müssen überschritten sein
- Bis zur deutschen Umsetzung (Geschäftsjahre 2025 und 2026): große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten über die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB
- Mutterunternehmen großer Konzerne mit entsprechender Konzerngröße
Warum KMU trotzdem betroffen sind: der Trickle-down-Effekt
Auch ohne eigene CSRD-Pflicht bekommen viele KMU die Richtlinie zu spüren, weil größere Partner ihre eigenen Berichtspflichten erfüllen müssen und dafür Daten aus der Lieferkette benötigen.
- Banken fragen im Kreditprozess zunehmend ESG-Kennzahlen ihrer Firmenkunden ab, um eigene Offenlegungspflichten zu erfüllen
- Große, CSRD-berichtspflichtige Kunden verlangen von Zulieferern Angaben zu Energie, Emissionen und Arbeitsbedingungen – ab dem Geschäftsjahr 2027 für ihren Bericht bei Lieferanten mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur noch im Rahmen einer EU-Obergrenze (siehe unten)
- Ausschreibungen und Lieferantenaudits enthalten zunehmend ESG-Kriterien als Vergabevoraussetzung
Neu ist eine Grenze für diesen Trickle-down-Effekt: Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten für ihren Nachhaltigkeitsbericht nicht mehr Angaben verlangen, als die Obergrenze in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 zulässt; zur Größe genügt eine Selbstauskunft des Lieferanten. Die deutschen Begleitregeln – ein Recht, darüber hinausgehende Fragen abzulehnen, unwirksame Vertragsklauseln und eine Informationspflicht (§ 289c Abs. 4a und 4b HGB-E) – sind Teil des CSRD-Umsetzungsgesetzes, das der Bundestag noch berät. Anfragen zu anderen Zwecken, etwa zur Sorgfaltspflicht nach dem Lieferkettengesetz oder im Kreditprozess der Bank, erfasst die Obergrenze nicht.
Typische Situationen für KMU
Der Kreditantrag
Die Hausbank bittet im Rahmen der jährlichen Kreditprüfung um einen ESG-Fragebogen mit Angaben zu Energieverbrauch und Emissionen.
Der Großkunde
Ein berichtspflichtiger Konzernkunde verschickt einen Lieferantenfragebogen mit Fragen zu Belegschaft, Emissionen und Governance.
Die Ausschreibung
Eine öffentliche oder private Ausschreibung setzt Nachhaltigkeitskennzahlen als Zuschlagskriterium voraus.
VSME als pragmatische Antwort
Für genau diese Situationen gibt es den VSME-Standard: Die EFRAG hat ihn im Dezember 2024 veröffentlicht, die EU-Kommission hat ihn mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 als freiwilligen EU-Standard für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten festgeschrieben. Statt jede Anfrage einzeln und in unterschiedlichem Format zu beantworten, liefert ein einmal erstellter VSME-Bericht mit Basismodul und bei Bedarf Zusatzmodul eine wiederverwendbare, strukturierte Grundlage.
Was KMU jetzt tun können
Statt auf eine mögliche künftige direkte Pflicht zu warten, lohnt es sich, frühzeitig eine strukturierte ESG-Grundlage zu schaffen. Das reduziert den Aufwand bei der nächsten Anfrage einer Bank oder eines Großkunden erheblich und signalisiert Vorbereitung gegenüber Geschäftspartnern.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
Erstens: Ruhe bewahren — eine direkte CSRD-Berichtspflicht trifft KMU nicht. Zweitens: Die eigenen Datenquellen sichten, bevor die erste Anfrage kommt; Energieabrechnungen, Tankkarten-Auswertungen und Lohnbuchhaltung liefern fast alles, was ein VSME-Bericht braucht. Drittens: Einmal strukturiert berichten statt jeden Fragebogen einzeln zu beantworten — genau dafür wurde der VSME-Standard geschaffen.
Wer heute freiwillig nach VSME berichtet, ist auch für den Fall vorbereitet, dass Banken und Kunden ihre Anforderungen weiter erhöhen: Die Datenerhebung steht, die Kennzahlen sind definiert, und jedes weitere Berichtsjahr baut auf dem vorherigen auf.
Häufige Fragen
Muss mein KMU einen eigenen CSRD-Bericht erstellen?
Nein. Nach der Omnibus-Änderung erfasst die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2027 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; börsennotierte KMU sind ausgenommen. Deutschland hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt (Stand: Oktober 2026). Im Zweifel klären Sie die Einordnung mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer.
Was bedeutet der Trickle-down-Effekt der CSRD?
Damit ist gemeint, dass CSRD-berichtspflichtige Unternehmen ESG-Daten aus ihrer eigenen Lieferkette benötigen und diese Anfragen an ihre KMU-Zulieferer und -Kreditnehmer weitergeben, ohne dass die KMU selbst direkt berichtspflichtig wären.
Reicht ein VSME-Bericht als Antwort auf CSRD-getriebene Anfragen?
Ein VSME-Bericht deckt die typischerweise angefragten Kennzahlen zu Energie, Emissionen, Belegschaft und Governance strukturiert ab und wird von vielen Banken und Großkunden als Grundlage akzeptiert. Ob er im Einzelfall vollständig ausreicht, entscheidet letztlich der jeweilige Anfragende.
Ändert sich die Rechtslage rund um die CSRD noch?
Ja, Anwendungsschwellen und Zeitplan wurden in der Vergangenheit bereits angepasst und können sich weiterentwickeln. Die Angaben in diesem Beitrag sind bewusst grob gehalten und ersetzen keine aktuelle Rechtsberatung.
Was passiert, wenn ich als KMU gar nichts unternehme?
Eine gesetzliche Sanktion droht in der Regel nicht, da keine direkte Pflicht besteht. Es kann aber vorkommen, dass Kreditkonditionen, Ausschreibungen oder Lieferantenbeziehungen ohne ESG-Angaben schwieriger werden.
Sollte ich mit dem Berichten warten, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist?
Eher nicht — der Druck kommt ohnehin nicht aus dem Gesetz, sondern von Banken und Großkunden, und deren Anfragen liegen teils schon heute auf dem Tisch. Ein freiwilliger VSME-Bericht beantwortet sie unabhängig davon, wie die Regulierung im Detail weitergeht.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.