Rechtslage
Ist der Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?
Viele Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen fragen sich, ob ein Nachhaltigkeitsbericht inzwischen verpflichtend ist. Die kurze Antwort: für die meisten KMU in der Regel nicht direkt. Dennoch spüren immer mehr Unternehmen faktischen Druck durch Banken und Geschäftspartner. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage einfach ein und zeigt, wie der freiwillige VSME-Standard eine praktikable Antwort liefert.
Stand: 2026-10-07
Kurzantwort: Für die meisten KMU in der Regel nein
Eine unmittelbare gesetzliche Pflicht trifft nur sehr große Unternehmen. In Deutschland gilt bis zur Umsetzung der CSRD weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB, vor allem für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten; nach der geänderten CSRD sind es ab dem Geschäftsjahr 2027 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Die typische kleine oder mittlere GmbH, GmbH & Co. KG oder Genossenschaft fällt nicht darunter.
Wer nach aktueller Rechtslage berichten muss
Eine Börsennotierung allein löst nach der Omnibus-Änderung keine Pflicht mehr aus; börsennotierte KMU sind ausgenommen. Deutschland muss die geänderte Richtlinie bis zum 19. März 2027 umsetzen – das Umsetzungsgesetz (BT-Drs. 21/1857) berät der Bundestag noch. Diese Übersicht ist bewusst knapp gehalten (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
- Geschäftsjahre 2025 und 2026: große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten – nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB, die ESRS können als Rahmenwerk dienen
- Ab dem Geschäftsjahr 2027 nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und zugleich mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz
- Konzernmütter entsprechend großer Unternehmensgruppen
Warum trotzdem viele KMU berichten
Auch ohne eigene gesetzliche Pflicht entsteht faktischer Druck: Banken fragen im Kreditprozess ESG-Daten ab, um eigene Offenlegungspflichten zu erfüllen. Große, CSRD-berichtspflichtige Kunden verlangen im Rahmen von Lieferantenaudits oder Ausschreibungen zunehmend Angaben zu Energie, Emissionen und Belegschaft von ihren KMU-Partnern. Wer solche Anfragen nicht beantworten kann, riskiert schlechtere Kreditkonditionen oder den Ausschluss von Ausschreibungen. Ab dem Geschäftsjahr 2027 zieht die EU diesem Druck eine Grenze: Für ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht dürfen CSRD-pflichtige Kunden von Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten nur noch die Angaben verlangen, die die Obergrenze für die Wertschöpfungskette vorsieht. Die deutschen Begleitregeln dazu berät der Bundestag noch; Anfragen für andere Zwecke, etwa die Kreditprüfung, bleiben unberührt.
VSME: freiwilliger Standard statt Pflicht
Genau für diese Situation gibt es den VSME-Standard: im Dezember 2024 von der EFRAG veröffentlicht und seit dem 24. September 2026 als freiwilliger EU-Standard in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 festgeschrieben – ein deutlich schlankerer Rahmen für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, mit Basismodul B1 bis B11 und optionalem Zusatzmodul C1 bis C9. Freiwillig bleibt er trotzdem: Niemand muss ihn anwenden, und eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Er ist ausdrücklich kein Ersatz für eine CSRD-Berichterstattung großer Unternehmen, sondern eine eigenständige Alternative für kleinere Unternehmen.
Risiken beim Nichtstun
- Schwierigere oder teurere Kreditkonditionen, wenn die Bank keine ESG-Angaben erhält
- Ausschluss von Ausschreibungen mit ESG-Kriterien
- Zeitdruck, wenn ein Großkunde kurzfristig einen ausführlichen Fragebogen verlangt, ohne dass Vorarbeit existiert
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern, die bereits strukturiert berichten
So starten Sie freiwillig
Der pragmatische Weg ist, unabhängig von einer möglichen künftigen Pflicht frühzeitig freiwillig zu berichten. Im Modul Nachhaltigkeit auf jahresabschluss.io führt eine geführte Erhebung durch das Basismodul, ein integrierter CO₂-Rechner übernimmt die Emissionsberechnung, und am Ende steht ein editierbarer Berichtstext mit PDF-Export – ohne dass dafür bereits eine gesetzliche Pflicht bestehen muss.
Freiwillig berichten — aber nach Standard
Wer freiwillig berichtet, sollte es trotzdem nach einem anerkannten Standard tun. Ein frei formulierter „Nachhaltigkeits-Flyer“ beantwortet die Fragebögen von Banken und Kunden meist nicht, weil die erwarteten Kennzahlen fehlen oder anders abgegrenzt sind. Der VSME-Standard definiert dagegen genau die Datenpunkte, an denen sich diese Anfragen orientieren — vom Energieverbrauch nach Quellen bis zur Unfallrate.
Der zweite Vorteil des Standards: Vergleichbarkeit über die Jahre. Wer jedes Jahr nach derselben Struktur berichtet, kann Entwicklungen zeigen — sinkende THG-Intensität, steigender Anteil erneuerbarer Energie — statt jedes Jahr neu zu erzählen.
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Pflicht für kleine GmbHs, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?
Nein. Eine unmittelbare Pflicht trifft in Deutschland derzeit nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB); nach der geänderten CSRD ab dem Geschäftsjahr 2027 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Eine kleine GmbH fällt nicht darunter.
Was passiert, wenn ich als KMU keinen Nachhaltigkeitsbericht erstelle?
Eine gesetzliche Sanktion droht in der Regel nicht. Es kann aber vorkommen, dass Banken oder Großkunden ohne ESG-Angaben zurückhaltender agieren, etwa bei Kreditkonditionen oder Ausschreibungen.
Wird der VSME-Standard in Zukunft zur Pflicht?
Nach heutigem Stand nein: Die EU-Kommission hat ihn mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 als freiwilligen EU-Standard festgeschrieben – die Anwendung bleibt freiwillig. Für Geschäftsjahre ab 2027 legt dieselbe Verordnung zudem eine Obergrenze dafür fest, welche Angaben CSRD-pflichtige Unternehmen für ihren Bericht von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen.
Ist ein VSME-Bericht testiert oder rechtlich geprüft?
Nein, der VSME-Bericht ist keine testierte oder geprüfte Berichterstattung im Sinne einer Abschlussprüfung, sondern eine strukturierte freiwillige Selbstauskunft.
Wie sicher ist die aktuelle Einordnung der CSRD-Anwendungsschwellen?
Die Schwellen wurden mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 zuletzt deutlich angehoben (ab Geschäftsjahr 2027: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz); die deutsche Umsetzung steht noch aus. Diese Seite bietet eine Orientierung (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Lohnt sich ein freiwilliger Bericht trotzdem?
Ja, viele Unternehmen berichten freiwillig, um auf Anfragen von Banken oder Großkunden vorbereitet zu sein und sich strukturiert mit dem eigenen Energie- und Emissionsverbrauch auseinanderzusetzen.
Drohen Bußgelder, wenn mein Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt?
Für nicht berichtspflichtige KMU: nein. Die Folgen sind wirtschaftlicher Natur — schlechtere Datenlage im Kreditrating, Nachteile in Ausschreibungen oder Rückfragen von Großkunden. Genau deshalb lohnt der freiwillige Bericht, auch ohne gesetzlichen Zwang.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.