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Kosten der Buchführung

Buchführung Kosten beim Steuerberater: So rechnet die StBVV

Was die Buchführung beim Steuerberater kostet, regelt als gesetzlicher Maßstab § 33 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Für die laufende Buchführung einschließlich Kontieren fällt eine Monatsgebühr von 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C an. Bei 250.000 € Jahresumsatz sind das 63,40 € bis 380,40 € im Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Diese Seite erklärt die Rechenlogik, zeigt Beispiele aus der seit 1. Juli 2025 geltenden Tabelle, nennt die Kostentreiber und vergleicht neutral mit dem Selbstbuchen.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-10-31

So funktioniert § 33 StBVV

Die Verordnung unterscheidet danach, wer kontiert, wer bucht und wer nur überwacht.

Die volle Gebühr (10/10) ergibt sich aus Tabelle C in Anlage 3 der StBVV, abhängig vom Gegenstandswert. Gegenstandswert ist nach § 33 Abs. 6 StBVV bei Bilanzierenden der jeweils höhere Betrag aus der Summe des Aufwands oder dem Jahresumsatz; als Jahresumsatz zählen die Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge sowie sonstiger Zinsen und vergleichbarer Erträge. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gilt der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Wichtig für das Verständnis: Der Gegenstandswert ist ein Jahreswert, die Gebühr fällt jeden Monat an.

Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV im Einzelfall nach billigem Ermessen – unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, der Bedeutung der Angelegenheit, der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sowie eines besonderen Haftungsrisikos. Mit der Gebühr nach den Absätzen 1, 3 und 4 sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Zur Vergütung kommt die Umsatzsteuer hinzu, sofern der Steuerberater nicht selbst Kleinunternehmer ist (§ 15 StBVV).

Gebührenrahmen für die laufende Buchführung nach § 33 StBVV
LeistungMonatsgebührFundstelle
Buchführung einschließlich Kontieren der Belege2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C§ 33 Abs. 1 StBVV
Nur Kontieren der Belege1/10 bis 6/10§ 33 Abs. 2 StBVV
Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen1/10 bis 6/10§ 33 Abs. 3 StBVV
Buchführung mit Eingaben des Auftraggebers und Programmen des Steuerberaters beim Auftraggeber1/20 bis 10/20, zuzüglich Vergütung für Datenverarbeitung und Programme§ 33 Abs. 4 StBVV
Laufende Überwachung der Buchführung des Auftraggebers1/10 bis 6/10§ 33 Abs. 5 StBVV
Sonstige Tätigkeiten rund um die BuchführungZeitgebühr: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde§ 33 Abs. 7, § 13 StBVV
Einrichtung einer BuchführungZeitgebühr§ 32 StBVV

Tabelle C: volle Gebühr und Monatsrahmen

Auszug aus Anlage 3 StBVV in der seit 1. Juli 2025 geltenden Fassung (BGBl. 2025 I Nr. 105); alle Beträge netto.

Über 500.000 € erhöht sich die volle Gebühr um 36 € je angefangene 50.000 € Mehrbetrag. Bei einem Gegenstandswert von 620.000 € sind das 512 € plus drei angefangene Stufen zu je 36 €, zusammen 620 € als volle Gebühr. Zwischen den Tabellenstufen gilt jeweils der Wert der nächsthöheren Stufe: Ein Gegenstandswert von 260.000 € fällt in die Stufe bis 300.000 € mit einer vollen Gebühr von 359 €.

Die Tabellen wurden mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung neu gefasst, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Für Aufträge aus der Zeit davor enthält § 41 StBVV eine Übergangsregel; bei Vereinbarungen in Textform mit mindestens einjähriger Laufzeit galt das bisherige Recht bis zum Ende des Jahres 2025. Ältere Gebührenübersichten im Internet können deshalb veraltete Werte zeigen – prüfen Sie bei jedem Vergleich, welche Fassung zugrunde liegt.

Monatsgebühr nach § 33 Abs. 1 StBVV, Stand: Oktober 2026
Gegenstandswert bisvolle Gebühr (10/10)Monat bei 2/10Monat bei 12/10
15.000 €72 €14,40 €86,40 €
25.000 €101 €20,20 €121,20 €
50.000 €138 €27,60 €165,60 €
100.000 €188 €37,60 €225,60 €
150.000 €230 €46,00 €276,00 €
250.000 €317 €63,40 €380,40 €
350.000 €404 €80,80 €484,80 €
500.000 €512 €102,40 €614,40 €

Rechenbeispiel: GmbH mit 250.000 € Jahresumsatz

Schritt für Schritt von der Bilanz zur Monatsgebühr – mit den Werten der aktuellen Tabelle.

  • 1. Gegenstandswert bestimmen: Jahresumsatz 250.000 € (Umsatzerlöse plus sonstige Erträge), Summe des Aufwands 230.000 € – maßgeblich ist der höhere Wert, also 250.000 €.
  • 2. Volle Gebühr aus Tabelle C ablesen: Ein Gegenstandswert bis 250.000 € ergibt 317 €.
  • 3. Rahmen nach § 33 Abs. 1 StBVV berechnen: 2/10 ergeben 63,40 €, 12/10 ergeben 380,40 € im Monat.
  • 4. Rechnerische Mitte als Orientierung: 7/10 ergeben 221,90 € im Monat oder 2.662,80 € im Jahr, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
  • 5. Variante Selbstkontieren nach § 33 Abs. 3 StBVV: 1/10 bis 6/10 ergeben 31,70 € bis 190,20 € im Monat.
  • 6. Gesondert berechnet werden Lohnbuchführung (§ 34 StBVV), Jahresabschluss (§ 35 StBVV) und Steuererklärungen (§ 24 StBVV); die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in den Gebühren nach Abs. 1 und 3 enthalten.

Was die Kosten in der Praxis treibt

Der Gegenstandswert bildet die Größe ab, der Rahmen den Aufwand – und den bestimmen Sie mit.

  • Zahl der Buchungen: Viele Kleinbelege bei gleichem Umsatz bedeuten mehr Arbeit und rechtfertigen einen höheren Satz im Rahmen.
  • Belegqualität: Unvollständige, unsortierte oder unleserliche Belege verursachen Rückfragen und Nacharbeit.
  • Papier oder digital: Wer Belege digital und eindeutig zugeordnet liefert, erspart der Kanzlei Erfassungsarbeit.
  • Sonderfälle: Auslandsgeschäfte, die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, Anlagenkäufe oder Gesellschafterverrechnungen brauchen Fachwissen und Zeit.
  • Zusatzleistungen: Verwaltung offener Posten, Mahnwesen, Zahlungsverkehr oder monatliche Auswertungen sind je nach Vereinbarung gesondert zu vergüten.
  • Termine: Belege, die kurz vor der Frist eintreffen, erschweren die Planung der Kanzlei und erhöhen den Aufwand.
  • Vereinbarung: Pauschale, Stundensatz oder Tabellenwert – maßgeblich ist, was in Textform vereinbart wurde (§ 4 StBVV).

Vergütungsvereinbarung: Pauschale statt Tabelle

Die Tabelle ist der gesetzliche Maßstab, nicht die einzige Möglichkeit.

Die StBVV bestimmt die Höhe der Vergütung nur, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 StBVV). Eine Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform, muss als solche oder vergleichbar bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht stehen (§ 4 Abs. 1 StBVV). Der Steuerberater muss Sie in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 3 StBVV).

Eine niedrigere Vergütung ist in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig, muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4a StBVV). Für Sie als Auftraggeber zählt vor allem der beschriebene Leistungsumfang: Welche Belege bucht die Kanzlei, bis wann, wer kontiert, sind Voranmeldungen, Auswertungen und Rückfragen enthalten? Ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung lässt sich besser vergleichen als ein Monatsbetrag ohne Inhalt.

Vergleich: Steuerberater, Mischmodell und Selbstbuchen

Jedes Modell hat seine Berechtigung – entscheidend ist, wer welche Arbeit übernimmt.

Die vollständige Auslagerung kauft Zeit und Sicherheit, nutzt aber den höchsten Gebührenrahmen, und die Zahlen kommen im Takt der Kanzlei zu Ihnen. Das Selbstbuchen spart Gebühren, verlangt aber Zeit, Sorgfalt und Grundwissen. Dazwischen liegen Mischmodelle, in denen Sie die Routine übernehmen und die Kanzlei gezielt dort einsetzen, wo Erfahrung und Haftung zählen: bei Abschluss, Bewertung, Steuererklärungen und Gestaltungsfragen. Welches Modell passt, hängt von Ihrem Zeitbudget, Ihrer Belegmenge und Ihrem Interesse an den eigenen Zahlen ab.

Vergleichen Sie Modelle immer mit gleichem Leistungsumfang. Eine Monatsgebühr der Kanzlei enthält je nach Vereinbarung die Voranmeldungen, ein Software-Abonnement enthält dagegen Ihre eigene Arbeitszeit nicht. Rechnen Sie deshalb für das Selbstbuchen Ihre Stunden mit einem realistischen Stundenwert hinzu und für die Kanzlei die Zeit, die Sie weiterhin für Belegsammlung, Rückfragen und Freigaben brauchen. Erst dann zeigt der Vergleich, was Sie im Jahr tatsächlich ausgeben.

Arbeitsteilung und Kostenlogik im Überblick
ModellIhr AnteilAnteil der KanzleiKostenlogik
Vollständige Buchführung durch die KanzleiBelege vollständig liefernKontieren, Buchen, Voranmeldungen§ 33 Abs. 1 StBVV: 2/10 bis 12/10 monatlich
Sie kontieren, die Kanzlei buchtKontierung auf den BelegenErfassen, Buchen, Voranmeldungen§ 33 Abs. 3 StBVV: 1/10 bis 6/10 monatlich
Sie buchen, die Kanzlei überwachtlaufende Buchführunglaufende Überwachung§ 33 Abs. 5 StBVV: 1/10 bis 6/10 monatlich
Sie buchen, die Kanzlei macht den AbschlussBuchführung und VoranmeldungenJahresabschluss und Steuererklärungen§ 35 und § 24 StBVV, einmal im Jahr
Selbst mit Software einschließlich Abschlussalles, mit Unterstützung der Softwarebei Bedarf Beratung zu EinzelfragenAbonnement, z. B. Solo ab 95 € oder Gesamtpaket ab 125 € im Monat

Selbst buchen mit Software: unsere Preise zum Vergleich

Preise der Buchhaltung von jahresabschluss.io je Gesellschaft und Monat, nach Größenklasse.

In Solo und Gesamtpaket ist ein Nutzer enthalten, jeder weitere kostet 20 € im Monat. Enthalten sind 100 KI-erkannte Belege je Gesellschaft und Monat, danach 20 € je weitere 100 Belege (ein Paket wird ab seinem 20. Beleg berechnet); E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD werden strukturiert gelesen und zählen nicht mit. Eine Bankverbindung über finAPI kostet 5 € je aktiver Verbindung im Monat, kostenlos sind Ponto, Qonto Direct und der Dateiimport per CSV, MT940 oder CAMT. Die Testphase dauert sieben Tage und setzt eine Karte voraus; wer in dieser Zeit kündigt, zahlt nichts. Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen sind erst im bezahlten Abonnement enthalten.

Hinzu kommt Ihre eigene Arbeitszeit, die in keinem Tarif enthalten ist – die Seite zum Zeitaufwand rechnet sie mit offengelegten Annahmen vor. Ohne Abonnement kostet ein Jahresabschluss ab 250 € je Geschäftsjahr, der erste ist kostenlos; die E-Bilanz kostet 20 € je Geschäftsjahr. Lohnabrechnung, Steuerberatung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt bietet die Software nicht an; dafür bleibt der Steuerberater zuständig.

Tarife der Buchhaltung von jahresabschluss.io (Groß auf Anfrage)
TarifKleinstKleinMittelgroß
Solo: laufende Buchhaltung95 €120 €250 €
Gesamtpaket: zusätzlich Übermittlungen des Steuer-Moduls, ein HGB-Jahresabschluss, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums125 €150 €300 €

Wann der Steuerberater die bessere Wahl ist

Selbstbuchen ist kein Selbstzweck – in diesen Fällen ist professionelle Unterstützung ihr Geld wert.

  • Wenn Ihnen die Zeit fehlt oder Buchhaltung nicht zu Ihren Stärken gehört – dann kauft die Gebühr Zeit für Ihr eigentliches Geschäft.
  • Bei Lohn und Gehalt: Die Lohnabrechnung ist eine eigene Fachdisziplin; unsere Software übernimmt nur das Lohnjournal.
  • Bei Umstrukturierungen, Gesellschafterwechseln oder Auslandsbeziehungen, bei denen Gestaltung und Beratung im Vordergrund stehen.
  • Bei Betriebsprüfungen und Einsprüchen: Die Vertretung Dritter gegenüber dem Finanzamt ist Steuerberatern und anderen nach § 3 StBerG Befugten vorbehalten.
  • Für eine zweite Meinung: Auch wer selbst bucht, kann den Abschluss oder einzelne Bewertungsfragen gezielt beauftragen.

Häufige Fragen

Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater pro Monat?

Nach der gesetzlichen Vergütung des § 33 Abs. 1 StBVV 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, abhängig vom Gegenstandswert. Bei 100.000 € sind das 37,60 € bis 225,60 €, bei 250.000 € 63,40 € bis 380,40 € und bei 500.000 € 102,40 € bis 614,40 € im Monat, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Vereinbarte Pauschalen können davon abweichen.

Ist die StBVV für Steuerberater verbindlich?

Sie gibt die gesetzliche Vergütung vor, gilt für die Höhe aber nur, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 1 Abs. 1 Satz 2 StBVV). Abweichende Vereinbarungen brauchen Textform und müssen als Vergütungsvereinbarung erkennbar sein (§ 4 StBVV). Eine niedrigere Vergütung ist in außergerichtlichen Angelegenheiten erlaubt, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4a StBVV).

Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Buchführungsgebühr enthalten?

Ja, wenn die Kanzlei die Buchführung nach § 33 Abs. 1, 3 oder 4 StBVV übernimmt (§ 33 Abs. 8 StBVV). Erstellt sie nur die Voranmeldung, etwa weil Sie selbst buchen, gilt § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Gegenstandswert 10 % der Entgelte, mindestens 650 €.

Was kostet eine Stunde beim Steuerberater nach StBVV?

Die Zeitgebühr beträgt nach § 13 StBVV 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde, umgerechnet 66 bis 164 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer. Sie gilt, wo die Verordnung sie vorsieht – etwa für die Einrichtung einer Buchführung (§ 32) oder Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz (§ 35 Abs. 3) – oder wenn sich der Gegenstandswert nicht schätzen lässt.

Sind die Steuerberatergebühren 2025 gestiegen?

Die Gebührentabellen wurden mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 105) neu gefasst; sie gilt seit 1. Juli 2025. Für Aufträge, die vorher erteilt wurden, enthält § 41 StBVV Übergangsregeln. Vergleichen Sie Angebote deshalb immer mit der aktuellen Tabelle C und nicht mit älteren Übersichten aus dem Internet.

Wird es günstiger, wenn ich selbst kontiere?

Nach der Tabellenlogik ja: Für die Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen sieht § 33 Abs. 3 StBVV 1/10 bis 6/10 vor statt 2/10 bis 12/10 nach Abs. 1 – der Rahmen halbiert sich. Voraussetzung ist eine Kontierung, auf die sich die Kanzlei verlassen kann. Wer schon kontiert, ist allerdings nicht weit vom vollständigen Selbstbuchen mit Software entfernt.

Welche Kosten fallen beim Selbstbuchen an?

Software, eigene Arbeitszeit und bei Bedarf Beratung. In der Buchhaltung von jahresabschluss.io kostet die laufende Buchhaltung je Gesellschaft ab 95 € im Monat (Solo); das Gesamtpaket ab 125 € enthält zusätzlich je zwölf Monate einen Jahresabschluss, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Ihre Zeit hängt von der Zahl der Vorgänge ab; ein Steuerberater kann für Abschluss oder Einzelfragen gezielt hinzukommen.

Quellen und Rechtsstand

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