Basismodul
Das VSME-Basismodul: die elf Angaben B1 bis B11 und was jede verlangt
Das Basismodul ist der Kern jedes Berichts nach dem freiwilligen EU-Standard. Wer es vollständig bearbeitet, kann Option A erklären — und beantwortet damit den größten Teil dessen, was Banken und Kunden typischerweise abfragen. Hier steht jede Angabe mit ihrer Nummer in Anhang I, mit der Größenstaffel für Kleinstbetriebe und mit dem Hinweis, ob sie zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette gehört.
Stand: 2026-10-15
Alle elf Angaben auf einen Blick
| Angabe | Nummern | Inhalt | Bis 10 Beschäftigte | In der Obergrenze (Anhang II) |
|---|---|---|---|---|
| B1 Grundlagen für die Erstellung | 27–28 | Option A/B mit Übereinstimmungserklärung, Auslassungen, Einzel- oder konsolidierter Bericht, Rechtsform, NACE, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte, Land, Standorte, Zertifikate | erforderlich | Option, Berichtsgrundlage und allgemeine Informationen: alle Größen |
| B2 Verfahrensweisen, Konzepte, Initiativen | 29–31 | Ob es Verfahrensweisen, Konzepte, künftige Initiativen und Ziele gibt | erforderlich | nein |
| B3 Energie und THG-Emissionen | 32–33 | Gesamtenergieverbrauch in MWh, Aufschlüsselung, Scope 1 und standortbezogener Scope 2 | freiwillig | Energie gesamt und Emissionen: über 10 Beschäftigte |
| B4 Luft-, Wasser-, Bodenverschmutzung | 34 | Schadstoffemissionen, die ohnehin an Behörden gemeldet oder im Umweltmanagement offengelegt werden | falls zutreffend | nein |
| B5 Biodiversität | 35 | Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität | falls zutreffend | nein |
| B6 Wasser | 36–37 | Wasserentnahme; bei wasserintensiven Verfahren Verbrauch und Entnahme in Gebieten mit Wasserstress | freiwillig | Wasserentnahme: über 10 Beschäftigte |
| B7 Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Abfall | 38–39 | Kreislaufgrundsätze, Abfall gefährlich/nicht gefährlich, Recyclinganteil, Materialströme | freiwillig | Kreislaufgrundsätze, Abfallmengen, Recyclinganteil: über 10 Beschäftigte |
| B8 Arbeitskräfte — allgemeine Merkmale | 40 | Beschäftigte nach Vertragsart, Geschlecht und gegebenenfalls Land | erforderlich | Vertragsart und Geschlecht: alle Größen |
| B9 Gesundheitsschutz und Sicherheit | 41 | Zahl und Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle, Todesfälle | erforderlich | Zahl und Quote der Unfälle: alle Größen |
| B10 Vergütung, Tarifverträge, Weiterbildung | 42 | Mindestlohn, Verdienstgefälle bei gesetzlicher Pflicht, Tarifabdeckung, Weiterbildungsstunden | erforderlich | Mindestlohn, Tarifabdeckung, Weiterbildung: alle Größen |
| B11 Korruption und Bestechung | 43 | Zahl der Verurteilungen und Summe der Geldstrafen im Berichtszeitraum | falls zutreffend | nein |
B1 und B2: die allgemeinen Informationen
B1 ist mehr als ein Deckblatt. Neben der gewählten Option und der Übereinstimmungserklärung verlangt Nummer 27 die Berichtsgrundlage, bei konsolidierten Berichten die einbezogenen Tochterunternehmen mit eingetragener Anschrift und sieben allgemeine Informationen: Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Zahl der Beschäftigten als Köpfe oder Vollzeitäquivalente, Land der Hauptgeschäftstätigkeit mit Standort der wesentlichen Vermögenswerte und die Geoposition aller Standorte, die das Unternehmen besitzt, pachtet oder bewirtschaftet. Anlage C ordnet die Geoposition den Offenlegungen nach Säule 3 der EBA zu, in denen Banken unter anderem die physischen Klimarisiken ihrer Kredite darstellen.
Hat das Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat oder -siegel, beschreibt es dieses kurz, gegebenenfalls mit Aussteller, Datum und Bewertung (Nummer 28). B2 fragt, ob es Verfahrensweisen, Konzepte, künftige Initiativen und Ziele für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gibt. Der Standard nennt Beispiele: Senkung von Strom- und Wasserverbrauch, Verringerung der Emissionen, Vermeidung von Verschmutzung, Produktsicherheit, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung. Kleinere Unternehmen arbeiten nach Anlage A häufig mit Verfahrensweisen statt mit förmlichen Konzepten; beides ist zulässig.
B3 bis B7: die Umweltkennzahlen
B3 verlangt den Gesamtenergieverbrauch in MWh und, wenn die Daten beschaffbar sind, eine Aufteilung nach Strom und Kraft- oder Brennstoffen sowie nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen. Der Strom wird so angegeben, wie er in den Rechnungen der Versorger steht. Hinzu kommen die geschätzten Bruttoemissionen in Tonnen CO₂e nach dem THG-Protokoll: Scope 1 und standortbezogener Scope 2.
B4 und B5 sind „Falls-zutreffend“-Angaben. B4 betrifft nur Schadstoffemissionen, die ein Unternehmen ohnehin an Behörden melden muss — etwa im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister oder in einer Emissionserklärung — oder freiwillig in einem Umweltmanagementsystem offenlegt; ein Verweis auf eine veröffentlichte Fundstelle genügt. B5 verlangt die Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und die Bezeichnung dieser Gebiete. Dazu zählen nach Anlage A unter anderem Natura-2000-Gebiete, Unesco-Weltnaturerbestätten und national ausgewiesene Schutzgebiete.
B6 fragt nach der gesamten Wasserentnahme. Den Wasserverbrauch, also Entnahme abzüglich Ableitung, geben nur Unternehmen mit Produktionsverfahren an, die erheblich Wasser verbrauchen, zum Beispiel Trocknung oder Bewässerung; sie weisen auch die Entnahme an Standorten in Gebieten mit Wasserstress gesondert aus. B7 verlangt, ob und wie das Unternehmen Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwendet, das Gesamtgewicht der Abfälle getrennt nach gefährlich und nicht gefährlich, den Anteil, der dem Recycling oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt wird, und in Sektoren mit erheblichen Materialflüssen den jährlichen Massenstrom der relevanten Materialien.
B8 bis B10: die Arbeitskräfte
B8 zählt die Beschäftigten nach Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet), nach Geschlecht und — wenn das Unternehmen in mehr als einem Land tätig ist — nach Land des Arbeitsvertrags. Beschäftigte sind nach Anlage A Personen in einem Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht; Selbstständige und Leiharbeitskräfte gehören nicht dazu, sie erscheinen gegebenenfalls im Zusatzmodul unter C5.
B9 verlangt Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der Beschäftigten sowie, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen, die Todesfälle infolge meldepflichtiger Unfälle und arbeitsbedingter Erkrankungen. Meldepflichtig im Sinne des Standards ist ein Unfall, der zum Tod oder zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führt — das deckt sich mit der Schwelle für die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft nach § 193 SGB VII. Eine Formel für die Quote nennt die Verordnung nicht; verbreitet ist die Berechnung je 200.000 geleistete Arbeitsstunden, die bereits die Erläuterungen der EFRAG zum VSME verwendeten.
B10 fragt, ob alle Beschäftigten mindestens den gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn erhalten, welcher Prozentsatz der Beschäftigten unter Tarifverträge fällt und wie viele Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem im Durchschnitt anfallen. Das prozentuale Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern gehört nur dann in den Bericht, wenn das Unternehmen bereits nach EU-Recht oder nationalem Recht zu dieser Angabe verpflichtet ist.
Rechenbeispiel: Unfallquote und Weiterbildungsstunden
Ein erfundener Betrieb mit 40 Beschäftigten, alle Zahlen nachrechenbar.
| Kennzahl | Ausgangswerte | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 3 Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit | Anzahl | 3 |
| Quote je 200.000 Arbeitsstunden | 3 Unfälle, 70.000 geleistete Stunden | 3 ÷ 70.000 × 200.000 | 8,57 |
| Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem | 960 Stunden, 40 Beschäftigte | 960 ÷ 40 | 24 Stunden |
| Anteil unter Tarifvertrag | 28 von 40 Beschäftigten | 28 ÷ 40 × 100 | 70 % |
B11: Korruption und Bestechung
B11 ist kurz: Gab es im Berichtszeitraum Verurteilungen oder Geldstrafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, gibt das Unternehmen die Anzahl der Verurteilungen und die Gesamthöhe der Geldstrafen an. Gab es keine, entfällt die Angabe nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz. Ein ausdrücklicher Satz, dass keine Verurteilungen vorlagen, kann sich trotzdem lohnen: Leser, die den Grundsatz nicht kennen, halten eine fehlende Angabe sonst leicht für vergessen.
Was Kleinstbetriebe bis 10 Beschäftigte weglassen dürfen
Im Basismodul stehen die eckigen Klammern ausschließlich bei Umweltkennzahlen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen deshalb freiwillig entscheiden, ob sie Energieverbrauch und Emissionen (B3), Wasserentnahme und Wasserverbrauch (B6) sowie Kreislaufwirtschaft, Abfallmengen, Recyclinganteil und Materialströme (B7) angeben. Erforderlich bleiben B1, B2, B8, B9, B10 und — sofern zutreffend — B4, B5 und B11.
Das hat Folgen für Kundenanfragen: Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette umfasst bei Unternehmen bis 10 Beschäftigte nur die Angaben aus B1, B8, B9 und B10. Wer die Umweltkennzahlen trotzdem angibt, macht sie freiwillig — was sinnvoll sein kann, wenn die Bank oder ein wichtiger Kunde gezielt danach fragt.
So geht es mit esg-bericht.io
- Bilanzsumme und Umsatzerlöse aus dem festgeschriebenen Abschluss, Beschäftigtenzahl aus den Stammdaten
- Unfallquote je 200.000 Arbeitsstunden und Geschlechterverhältnisse werden deterministisch berechnet
- Freiwillige Angaben bis 10 Beschäftigte sind in der Erhebung als nicht erforderlich markiert; die Liste der Obergrenze steht in der Modulübersicht
- Verdienstgefälle nur, wenn Sie eine bestehende gesetzliche Pflicht bestätigen
Im Basismodul von esg-bericht.io hat jede Angabe eigene, deutsch beschriftete Felder mit Hilfetexten; Folgefragen erscheinen nur, wenn sie zutreffen, etwa die Schadstofftabelle unter B4 nur bei bestehender Meldepflicht oder die Länderaufteilung unter B8 nur bei Standorten in mehreren Ländern.
Häufige Fragen
Was gehört zum VSME-Basismodul?
Die Angaben B1 und B2 mit allgemeinen Informationen sowie die Kennzahlen B3 bis B11 zu Energie und Emissionen, Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen und Abfall, Arbeitskräften sowie Korruption und Bestechung. Grundlage ist Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560, Nummern 24 bis 43.
Muss ich jede Angabe des Basismoduls ausfüllen?
Für Option A müssen die Vorgaben des Moduls vollständig erfüllt sein. Angaben nach dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz wie B4, B5 oder B11 entfallen aber, wenn der Umstand nicht vorliegt. Bei bis zu 10 Beschäftigten sind die Umweltkennzahlen in eckigen Klammern freiwillig, und Angaben nach Nummer 22 dürfen mit Nennung unter B1 ausgelassen werden.
Wie berechne ich die Unfallquote für B9?
Die Verordnung nennt keine Formel. Verbreitet ist die Quote je 200.000 geleistete Arbeitsstunden: Zahl der meldepflichtigen Unfälle geteilt durch die Arbeitsstunden aller Beschäftigten, mal 200.000. Bei drei Unfällen und 70.000 Stunden ergibt das 8,57. Nennen Sie die verwendete Bezugsgröße im Bericht.
Zählen Leiharbeitskräfte bei B8 mit?
Nein. B8 bezieht sich auf Beschäftigte, also Personen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen. Zeitarbeitskräfte und Selbstständige, die ausschließlich für das Unternehmen tätig sind, können im Zusatzmodul unter C5 angegeben werden. Wichtig ist eine einheitliche Zählweise zwischen B1 und B8.
Muss ich das Gender-Pay-Gap im VSME angeben?
Nur wenn Ihr Unternehmen bereits nach EU-Recht oder nationalem Recht zur Angabe des prozentualen Verdienstgefälles verpflichtet ist. Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 sieht solche Berichte vor; in Deutschland war sie nach unserem Stand im Oktober 2026 noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Ohne Pflicht bleibt die Angabe freiwillig.
Gehört B2 zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette?
Nein. Anhang II nennt aus dem Basismodul nur Angaben aus B1, B3, B6, B7, B8, B9 und B10. B2, B4, B5 und B11 stehen nicht in der Liste. Freiwillig weitergeben dürfen Sie diese Angaben selbstverständlich, etwa wenn der Kunde sie aus anderen Gründen erfragt.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I Nr. 24–43 — Basismodul B1–B11, Anlage A (Begriffsbestimmungen), Anhang II (Obergrenze)
- § 193 SGB VII — Anzeigepflicht bei Unfällen mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit
- Richtlinie (EU) 2023/970 — Entgelttransparenzrichtlinie, Grundlage einer künftigen Pflicht zum Verdienstgefälle
Das Basismodul Angabe für Angabe bearbeiten
Felder je Nummer aus Anhang I, Folgefragen nur bei Bedarf, Kennzahlen automatisch berechnet und Größenstaffel berücksichtigt.
Basismodul starten Zur Startseiteesg-bericht.io ist ein Produkt der MLR Ventures GmbH auf der Plattform jahresabschluss.io. Alle Ratgeber-Seiten zu VSME-Nachhaltigkeitsbericht