Zusatzmodul
Das VSME-Zusatzmodul C1 bis C9: was Option B zusätzlich verlangt
Für viele Anfragen reicht das Basismodul. Banken, Investoren und Konzernkunden wollen aber oft mehr wissen: Welche Klimaziele gibt es, welche Klimarisiken sind bekannt, wie geht das Unternehmen mit Menschenrechten um? Das Zusatzmodul des freiwilligen EU-Standards bündelt diese Fragen. Diese Seite erklärt jede Angabe, die Erleichterungen für Kleinstbetriebe und die Entscheidung für oder gegen Option B.
Stand: 2026-10-15
Die neun Angaben im Überblick
| Angabe | Nummern | Inhalt | Bis 10 Beschäftigte | In der Obergrenze (Anhang II) |
|---|---|---|---|---|
| C1 Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit | 46 | Produkte und Dienstleistungen, Märkte, wesentliche Geschäftsbeziehungen, Nachhaltigkeitselemente der Strategie | freiwillig | Produkte, Märkte, Geschäftsbeziehungen: über 10 Beschäftigte |
| C2 Verfahrensweisen, Konzepte, Initiativen | 47–48 | Kurzbeschreibung der unter B2 genannten Maßnahmen und Ziele, Bezug zu Lieferanten oder Kunden, verantwortliche Ebene | erforderlich (Nr. 48 freiwillig) | nein |
| Erwägungen zu Scope 3 | 49–52 | Scope-3-Emissionen, wenn für die Tätigkeit angemessen | freiwillig | nein |
| C3 THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel | 53–55 | Ziele für Scope 1 und 2 in absoluten Werten, Übergangsplan in klimaintensiven Sektoren | Ziele freiwillig | nein |
| C4 Klimarisiken | 56–57 | Klimabedingte Gefahren und Übergangsereignisse, Bewertung, Zeithorizonte, Anpassungsmaßnahmen | freiwillig | nein |
| C5 Zusätzliche Merkmale der Arbeitskräfte | 58–60 | Fluktuation; freiwillig Frauen-Männer-Verhältnis in Führung, Selbstständige, Zeitarbeitskräfte | Fluktuation freiwillig | Fluktuation: über 10 Beschäftigte |
| C6 Menschenrechtskonzepte | 61 | Verhaltenskodex oder Konzept für eigene Arbeitskräfte, abgedeckte Themen, Beschwerdeverfahren | Kodex und Beschwerdeverfahren freiwillig | Kodex und Beschwerdeverfahren: über 10 Beschäftigte |
| C7 Menschenrechtsvorfälle | 62 | Bestätigte Vorfälle bei eigenen Arbeitskräften und in der Wertschöpfungskette | freiwillig | Vorfälle eigene Arbeitskräfte und Wertschöpfungskette: über 10 Beschäftigte |
| C8 Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten | 63 | Umsätze mit verbotenen Waffen, Tabak, Kohle, Erdöl, Erdgas, bestimmten Chemikalien | falls zutreffend | nein |
| C9 Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan | 64 | Zahlenmäßiges Verhältnis der Geschlechter | falls zutreffend | nein |
Wann sich Option B lohnt
Nummer 44 beschreibt den Zweck des Zusatzmoduls: Es soll den Informationsbedarf von Investoren, Banken und Unternehmenskunden umfassend erfüllen und ihnen helfen, das Nachhaltigkeitsrisikoprofil eines Lieferanten oder Kreditnehmers zu bewerten. Anlage C der Verordnung zeigt, welche Datenpunkte den Offenlegungspflichten dieser Empfänger entsprechen, etwa nach der Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer, nach Säule 3 der EBA oder nach der Referenzwerte-Verordnung.
Option B lohnt sich deshalb vor allem, wenn ein Empfänger ausdrücklich nach Zielen, Klimarisiken oder Menschenrechten fragt — etwa eine Bank bei einer größeren Finanzierung oder ein Konzernkunde mit eigenem Lieferkettenprogramm. Wer nur einzelne Fragen beantworten muss, kann einzelne Angaben aus dem Zusatzmodul ergänzen und bleibt bei Option A. Für die Erklärung von Option B müssen dagegen alle Angaben des Zusatzmoduls bearbeitet sein.
C1 und C2: Geschäftsmodell und gelebte Maßnahmen
C1 beschreibt das Geschäftsmodell: bedeutende Gruppen von Produkten und Dienstleistungen, die wichtigsten Märkte, zum Beispiel Geschäftskunden, Großhandel, Einzelhandel oder Länder, und die wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden und Vertriebskanälen. Enthält die Strategie Elemente, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, werden auch diese kurz beschrieben.
C2 vertieft B2: Die dort angegebenen Verfahrensweisen, Konzepte und Initiativen werden kurz beschrieben, und es wird angegeben, ob sie Lieferanten oder Kunden betreffen. Wurden Ziele genannt, folgen deren Beschreibung und — sofern festgelegt — die höchste verantwortliche Personalebene. Beschreiben Sie konkret, was umgesetzt ist; Absichtserklärungen ohne Maßnahme helfen Empfängern wenig.
C3: Reduktionsziele richtig angeben
Nummer 53 verlangt für jedes festgelegte Ziel fünf Bestandteile.
- Zieljahr und Zielwert
- Basisjahr und Bezugswert im Basisjahr
- verwendete Einheiten, in der Regel Tonnen CO₂e
- Anteil der Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope-3-Emissionen, auf den sich das Ziel bezieht
- die wesentlichen Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden soll
Ein Beispiel für einen erfundenen Musterbetrieb: Scope 1 und 2 betrugen im Basisjahr 2025 zusammen 64,2 t CO₂e. Ziel ist eine Minderung um 30 % bis 2030, also auf 44,9 t CO₂e, bezogen auf 100 % der Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Als Maßnahmen sind der Ersatz zweier Diesel-Transporter durch Elektrofahrzeuge und der Austausch der Gasheizung genannt.
Ist das Unternehmen in einem klimaintensiven Sektor tätig, kommt der Übergangsplan hinzu. Als klimaintensiv gelten nach der Fußnote zu Nummer 54 die NACE-Abschnitte A bis H sowie M nach der überarbeiteten Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 — dort steht M für das Grundstücks- und Wohnungswesen. Wer einen Übergangsplan hat, kann ihn beschreiben; wer keinen hat, gibt an, ob und wann er einen annehmen wird.
C4: Klimarisiken einschätzen
Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren — etwa Hitze, Starkregen oder Hochwasser an einem Standort — oder klimabedingte Übergangsereignisse wie steigende CO₂-Preise oder verändertes Kundenverhalten ermittelt, beschreibt es diese kurz. Dazu gehört, wie Exposition und Anfälligkeit von Vermögenswerten, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette bewertet wurden, welche Zeithorizonte betroffen sind und ob Anpassungsmaßnahmen ergriffen wurden.
Anlage A legt die Zeithorizonte fest: kurzfristig ein Jahr, mittelfristig zwei bis fünf Jahre, langfristig mehr als fünf Jahre. Freiwillig kann das Unternehmen nach Nummer 57 angeben, welche nachteiligen Auswirkungen auf Ertragslage oder Geschäftstätigkeit möglich sind und ob es die Risiken als hoch, mittel oder gering einschätzt. Die Geopositionen der Standorte aus B1 sind dafür eine gute Ausgangsbasis.
C5 bis C7: Belegschaft und Menschenrechte
C5 verlangt die Fluktuation der Beschäftigten im Berichtszeitraum. Freiwillig sind das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen zu Männern auf Führungsebene sowie die Zahl der Selbstständigen ohne eigenes Personal, die ausschließlich für das Unternehmen arbeiten, und der Zeitarbeitskräfte. Die Verordnung gibt für die Fluktuation keine Formel vor; nennen Sie, wie Sie gerechnet haben, etwa Abgänge im Jahr geteilt durch den durchschnittlichen Beschäftigtenstand.
C6 fragt mit Ja oder Nein, ob es einen Verhaltenskodex oder ein Menschenrechtskonzept für die eigenen Arbeitskräfte gibt, welche Themen es abdeckt — Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung, Unfallverhütung, Sonstiges — und ob ein Beschwerdeverfahren für die eigenen Arbeitskräfte besteht. C7 fragt nach bestätigten Vorfällen zu diesen Themen bei den eigenen Arbeitskräften und nach bekannten bestätigten Vorfällen in der Wertschöpfungskette, bei betroffenen Gemeinschaften sowie bei Verbrauchern und Endnutzern. Als Vorfall gilt nach Anlage A eine förmliche Klage oder Beschwerde oder ein festgestellter Fall der Nichteinhaltung.
C8 und C9: Sektorumsätze und Leitungsorgan
C8 betrifft nur Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind. Sie geben die Umsatzerlöse aus verbotenen Waffen — Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen —, aus Anbau und Produktion von Tabak, aus fossilen Brennstoffen getrennt nach Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Herstellung von Chemikalien nach NACE 20.2 an, also Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln. Hintergrund sind Ausschlusskriterien von Investoren und Indexanbietern.
C9 verlangt bei Unternehmen mit Leitungsorgan das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter in diesem Organ. Bei einer GmbH mit zwei Geschäftsführern, einer Frau und einem Mann, lautet das Verhältnis eins zu eins.
So geht es mit esg-bericht.io
- C2 knüpft an die Antworten aus B2 an, statt sie doppelt abzufragen
- Reduktionsziele unter C3 als Tabelle mit Basisjahr, Zieljahr, Werten und Umfang
- Verhältnisse unter C5 und C9 werden als Frauen zu Männern berechnet, nicht als Frauenanteil
- Kennzeichnung der Angaben, die bei bis zu 10 Beschäftigten freiwillig sind
In esg-bericht.io schalten Sie das Zusatzmodul je Bericht zu, indem Sie Option B wählen; der Umfang lässt sich später erweitern. Folgefragen erscheinen nur bei Bedarf: Den Übergangsplan unter C3 fragt die Software nur ab, wenn Sie angeben, in einem klimaintensiven Sektor tätig zu sein; der Hilfetext nennt die betroffenen NACE-Abteilungen.
Häufige Fragen
Ist das VSME-Zusatzmodul dasselbe wie das Umfassende Modul?
Ja, inhaltlich ist es der Nachfolger. In der EFRAG-Fassung von 2024 hieß der zweite Teil „Comprehensive Module“, auf Deutsch oft „Umfassendes Modul“. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 nennt ihn Zusatzmodul und hat einzelne Angaben verändert, etwa die Fluktuation aus dem Basismodul nach C5 verschoben.
Kann ich nur einzelne Angaben aus dem Zusatzmodul machen?
Ja. Nummer 25 erlaubt, nach dem vollständigen Basismodul ausgewählte Angaben des Zusatzmoduls aufzunehmen. Sie erklären dann weiterhin Option A. Option B setzt voraus, dass alle Angaben des Zusatzmoduls bearbeitet sind; nur „Falls-zutreffend“-Angaben entfallen, wenn der Umstand nicht vorliegt.
Muss ich als KMU einen Klimaübergangsplan haben?
Nein. Auch im Zusatzmodul ist ein Übergangsplan keine Pflicht. Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die keinen haben, geben nach Nummer 55 nur an, ob und gegebenenfalls wann sie einen annehmen werden. Wer einen hat, kann nach Nummer 54 erläutern, wie er zur Verringerung der Emissionen beiträgt.
Welche Sektoren gelten im VSME als klimaintensiv?
Die NACE-Abschnitte A bis H sowie M nach der Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137. Das sind Landwirtschaft, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung und Entsorgung, Bau, Handel sowie Verkehr und Lagerei, dazu das Grundstücks- und Wohnungswesen, das in der überarbeiteten Systematik unter M steht.
Darf ein Großkunde das Zusatzmodul von mir verlangen?
Für Zwecke seiner eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung höchstens die Angaben aus Anhang II, und aus dem Zusatzmodul nur bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: C1 Buchstaben a bis c, die Fluktuation aus C5, Kodex und Beschwerdeverfahren aus C6 sowie die bestätigten Vorfälle aus C7. Anfragen zu anderen Zwecken, etwa der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz, begrenzt die Obergrenze nicht.
Wie berechne ich die Fluktuation für C5?
Die Verordnung gibt keine Formel vor. Gebräuchlich ist, die Zahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, durch den durchschnittlichen Beschäftigtenstand zu teilen. Bei 6 Abgängen und durchschnittlich 40 Beschäftigten ergeben sich 15 %. Nennen Sie die Formel im Bericht, damit Empfänger Ihren Wert mit anderen vergleichen können.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Anhang I Nr. 44–64 — Zusatzmodul C1–C9, Anlage A (Zeithorizonte, Vorfall), Anlage C, Anhang II
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 (NACE Rev. 2.1) — Systematik der Wirtschaftszweige, Abgrenzung der klimaintensiven Sektoren
- EFRAG: ESRS Knowledge Hub — Interaktive Fassung des freiwilligen Standards
Option B nur dort, wo sie gebraucht wird
Zusatzmodul je Bericht zuschalten, Klimaziele als Tabelle erfassen, Übergangsplan nur bei klimaintensiver Tätigkeit — im selben Bericht wie das Basismodul.
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